Der Basistarif für Beamte im Vorbereitungsdienst kommt dann in Betracht, wenn neben der Normalannahme in der PKV auch keine Möglichkeit zur Versicherung in in der GKV besteht. Das kann in der Praxis passieren, wenn Familienversicherung in der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) oder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) oder Versicherungsschutz in einem Land außerhalb der EU/Schweiz bestand.Dr. Jonathan Hager hat geschrieben:
Wie schon erwähnt verstehe ich den Zusammenhang mit dem Basistarif nicht. Die Konstruktion aufgrund von Vorerkrankungen während des Referendariats in den Basistarif zu gehen, halte ich für sehr theoretisch und vor allem unpraktikabel. Gerade auch weil man sich dadurch vermutlich die spätere Öffnungsaktion kaputt macht.
Mir fällt zumindest kein einziger Vorteil ein während des Referendariats in den Basistarif zu gehen.
Sehen Sie das anders?
Die Versicherung im Basistarif verhindert die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion bei Erstverbeamtung (bei Lehrern i. d. R. Ernennung zum Beamten auf Probe) nicht,
wenn der Beihilfeberechtigte Beamter auf Widerruf war.