Hallöchen,
vor ein paar Jahren hatte ich ein paar Probleme wegen einer Angststörung. Ich ging daraufhin zu einem Psychologen, nahm aber nur die ersten 5-6 Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) in Anspruch. Mir ging es dann auf einen Schlag wieder besser, sodass die eigentliche Psychotherapie gar nicht stattgefunden hat (bedeutet, es wurde kein Antrag für eine Therapie gestellt bei der KK).
Ist dies nun auch schon ein Ausschlussgrund bei der PKV? Denn ich habe ja letztendlich keine Psychotherapie in Anspruch genommen.
Danke
LG
PKV und Psychotherapie (jedoch nicht durchgezogen)
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Re: PKV und Psychotherapie (jedoch nicht durchgezogen)
Hallo,
das beurteilen die Versicherer unterschiedlich.
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Besuche beim Psychologen angabepflichtig sind oder nicht.
Sie schreiben "vor ein paar Jahren".
Mir sind drei Fragezeiträume der Versicherungsunternehmen bekannt: 3, 5 oder 10 Jahre. Je nach Fragezeitraum könnte es also sein, dass die Besuche beim Psychologen nicht angabepflichtig sind.
In diesem Zusammenhang muss dann natürlich auch geprüft werden, wann die Diagnose gestellt wurde.
Manche Versicherer fragen nach Behandlungen oder Beratungen und manche nur nach Behandlungen. Worum es sich bei Ihnen handelte, klären Sie bitte mit dem Psychologen.
Wenn ein Versicherer also nach Behandlungen fragt und es sich aber nur um eine Beratung handelte, ist keine Angabe erforderlich.
Nehmen wir einmal an, es besteht eine Angabepflicht, dann sollte im Antrag/bei der Voranfrage (und diese empfehle ich hier ausdrücklich!) darauf hingewiesen werden, dass Sie ausschließlich die probatorischen Sitzungen wahrgenommen haben. Die Gründe für die Angststörung sollten detailliert aufgeführt werden. Davon hängt der Erfolg der Anfrage ab. Das Sie dabei nur wahrheitsgemäße Angaben machen sollen, versteht sich von selbst.
Ein Bericht des Psychologen könnte für Sie hilfreich sein. Vermutlich möchte die Versicherung den Bericht sehen.
Wenn die Versicherung nach bestehenden Erkrankungen fragt, müssen Sie ebenfalls wahrheitsgemäß antworten. Sie sollten sich also sicher sein, dass die Angststörung nicht mehr besteht. Ich gehe davon aus, sonst hätten Sie ja sicher mehr Termine beim Therapeuten wahrgenommen.
das beurteilen die Versicherer unterschiedlich.
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Besuche beim Psychologen angabepflichtig sind oder nicht.
Sie schreiben "vor ein paar Jahren".
Mir sind drei Fragezeiträume der Versicherungsunternehmen bekannt: 3, 5 oder 10 Jahre. Je nach Fragezeitraum könnte es also sein, dass die Besuche beim Psychologen nicht angabepflichtig sind.
In diesem Zusammenhang muss dann natürlich auch geprüft werden, wann die Diagnose gestellt wurde.
Manche Versicherer fragen nach Behandlungen oder Beratungen und manche nur nach Behandlungen. Worum es sich bei Ihnen handelte, klären Sie bitte mit dem Psychologen.
Wenn ein Versicherer also nach Behandlungen fragt und es sich aber nur um eine Beratung handelte, ist keine Angabe erforderlich.
Nehmen wir einmal an, es besteht eine Angabepflicht, dann sollte im Antrag/bei der Voranfrage (und diese empfehle ich hier ausdrücklich!) darauf hingewiesen werden, dass Sie ausschließlich die probatorischen Sitzungen wahrgenommen haben. Die Gründe für die Angststörung sollten detailliert aufgeführt werden. Davon hängt der Erfolg der Anfrage ab. Das Sie dabei nur wahrheitsgemäße Angaben machen sollen, versteht sich von selbst.
Ein Bericht des Psychologen könnte für Sie hilfreich sein. Vermutlich möchte die Versicherung den Bericht sehen.
Wenn die Versicherung nach bestehenden Erkrankungen fragt, müssen Sie ebenfalls wahrheitsgemäß antworten. Sie sollten sich also sicher sein, dass die Angststörung nicht mehr besteht. Ich gehe davon aus, sonst hätten Sie ja sicher mehr Termine beim Therapeuten wahrgenommen.
Zuletzt geändert von Thomas Kliem am 30.03.2017, 18:30:43, insgesamt 1-mal geändert.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
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Re: PKV und Psychotherapie (jedoch nicht durchgezogen)
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.