Anwartschaft in der GKV ohne Auslandsaufenthalt

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Sheldor
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Registriert: 14.03.2017, 14:18:15

Anwartschaft in der GKV ohne Auslandsaufenthalt

Beitrag von Sheldor »

Hallo,

mich treibt folgende Frage noch um:

Gibt es eine Möglichkeit die Mitgliedschaft in der GKV über eine Anwartschaft ruhen zu lassen, ohne Gründe wie Auslandsaufenthalt oder Untersuchungshaft, die rechtlich festgelegt sind?

Gibt es so etwas wie eine freiwillige Anwartschaft, die eine GKV eingehen könnte?

Danke

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Anwartschaft in der GKV ohne Auslandsaufenthalt

Beitrag von chilipaprika »

und was sind denn deine Gründe?

Es st so: sobald du einen passenden Grund hast, MUSS dich die GKV nehmen. Wenn du also eine Zeit lang keinen Grund hast, kannst du raus, dann musst du wieder aufgenommen werden.

chili

Sheldor
Beiträge: 7
Registriert: 14.03.2017, 14:18:15

Re: Anwartschaft in der GKV ohne Auslandsaufenthalt

Beitrag von Sheldor »

Hi,

ich würde gerne die Probezeit über die Möglichkeit offen halten, doch noch zurück in die GKV zu gehen.

Ich weiß, dass es die 50.000 Euro Grenze gibt. Ich wollte fragen, ob es unabhängig davon eine Möglichkeit.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Anwartschaft in der GKV ohne Auslandsaufenthalt

Beitrag von chilipaprika »

nee, das geht leider nicht. Wenn du dich in der Probezeit (Achtung: Probezeit =/= Referendarat) privat versicherst, kommst du erst wieder in die GKV, wenn du aus dem Beamtendienst entlassen wirst und dann einen passenden Grund hast (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Familienversicherung, ...)

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