Sie sollen die Akten nicht einreichen.
Das bezog sich nur auf diesen einen oben genannten konkreten Fall.
Die Akteneinsicht soll Ihnen nur die Möglichkeit geben, die Einträge zu prüfen.
Ansonsten: Lesen Sie die Fragen genau!
Wenn da steht, dass Sie keine Mandelentzündung angeben müssen, schenke ich Ihnen den Schlaubergerpreis 2017.
Der Vertreter der Versicherung ist in keiner Weise auf Ihrer Seite. Da geht es nur um den für ihn unkomplizierten Abschluss.
Sie können doch machen, was Sie wollen. Wenn in Ihren Akten falsche Angaben stehen sollten, ist das doch Ihr Problem.
Und ganz wichtig: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!
Verdachte in der Krankengeschichte (Antrag PKV)
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Verdachte in der Krankengeschichte (Antrag PKV)
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de
-
- Beiträge: 1075
- Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Verdachte in der Krankengeschichte (Antrag PKV)
Zum Thema Gesundheitsfragen gibt es einen sehr guten Artikel von Finanztip.
Es geht dabei um alle wichtigen Sparten der Personenversicherung.
http://www.finanztip.de/berufsunfaehigk ... itsfragen/
Und noch einmal:
Kein Maker, Vetreter oder ein Vertriebsmitarbeiter einer Versicherung ist befugt, die Relevanz bestimmter Diagnosen zu beurteilen.
Dies obliegt ausschließlich der Abteilung Antrags-/Risikoprüfung der Versicherung.
Es geht dabei um alle wichtigen Sparten der Personenversicherung.
http://www.finanztip.de/berufsunfaehigk ... itsfragen/
Und noch einmal:
Kein Maker, Vetreter oder ein Vertriebsmitarbeiter einer Versicherung ist befugt, die Relevanz bestimmter Diagnosen zu beurteilen.
Dies obliegt ausschließlich der Abteilung Antrags-/Risikoprüfung der Versicherung.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
www.ihr-fachmakler.de
Re: Verdachte in der Krankengeschichte (Antrag PKV)
Ihren despektierlichen Ton verbitte ich mir. Selbiges gilt für Ihre Belehrungen.Thomas Kliem hat geschrieben:Sie sollen die Akten nicht einreichen.
Das bezog sich nur auf diesen einen oben genannten konkreten Fall.
Die Akteneinsicht soll Ihnen nur die Möglichkeit geben, die Einträge zu prüfen.
Ansonsten: Lesen Sie die Fragen genau!
Wenn da steht, dass Sie keine Mandelentzündung angeben müssen, schenke ich Ihnen den Schlaubergerpreis 2017.
Der Vertreter der Versicherung ist in keiner Weise auf Ihrer Seite. Da geht es nur um den für ihn unkomplizierten Abschluss.
Sie können doch machen, was Sie wollen. Wenn in Ihren Akten falsche Angaben stehen sollten, ist das doch Ihr Problem.
Und ganz wichtig: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen!
Wenn Sie die Themenstellerin ermutigen, Einblick in ihre Akten zunehmen, weil es sich um Gesundheitsfragen handelt, dann ist Ihre Empfehlung fragwürdig. Denn ich habe mit dem Risikoprüfer meiner neuen Versicherung telefoniert, welcher mir eben den von mir dargestellten Sachverhalte darlegte. Anzunehmen, dass jede Versicherung Akteneinsicht fordert ist überzogen und völlig unangebracht - Ihr Reaktion auf berechtigte Kritik ist aber für Ihre Zunft bezeichnend.
An die Themenstellerin: Wenn du dir unsicher bist, gehe zu deinem Arzt und beantworte mit ihm die Fragen und rätsel nicht auf Empfehlung eines Versicherungsmarklers herum, inwieweit Verdachte in irgendeiner ominösen Form ausschlaggebend sein könnten.
Beste Grüße
Re: Verdachte in der Krankengeschichte (Antrag PKV)
In diesem Faden fehlt es mal wieder nicht an viel wichtigtuerischem Bla-bla, das Kompetenz vorgaukeln soll ,aber dem oder der Interessentin - mit Verlaub- einen Scheiss nutzt.
Was tun: bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen geht man zur Debeka. Die nehmen fast jeden.
Was tun: bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen geht man zur Debeka. Die nehmen fast jeden.