Fragen zum Leistungsumfang Debeka

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Thomas Kliem
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Thomas Kliem »

Einfach alles schriftlich korrekt beantworten und vor Unterzeichnung lesen.

Ein Zeuge ist nur erforderlich, wenn Sie Vorerkrankungen mündlich nennen und der Vermittler diese nicht in den Antrag aufnimmt und Ihnen daraufhin später ein Nachteil entsteht.
Thomas Kliem
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Axel Meister
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Axel Meister »

Findikus hat geschrieben:Lieber Herr Kliem und liebe andere Spezialisten,

ich möchte über meinen Vertreter der Debeka einen Antrag stellen. Nun weiß ich nicht, ob es auch bei anderen Versicherungn so ist, aber die Eingabe der Daten durch den Vertreter am PC und die elektronische Unterschrift ohne vorherige Durchsicht ist mir ganz und gar nicht geheuer.

Gibt es die Möglichkeit, alles einzugeben, sich alle Angaben ausdrucken zu lassen, ggf. zu korrigieren oder ergänzen und altmodisch zu unterschreiben oder geht das nicht bzw. lehnen das die Vertreter ab? Was für Alternativen gibt es oder IDeen/Erfahrungen?

Danke!

Die Dursicht ist möglich und auch nötig. Wenn der Vertreter der Debeka alle Daten in das System eingegeben hat, wird er den Antrag mit Ihnen auch durchgehen. Hier ist alles ab der Beratungsdoku ersichtlich. Sie sollten genau darauf achten, dass die Angaben zur Person und die Gesundheitsdaten korrekt sind.

Noch etwas: der Tarif BG und BC hat nichts mit den Hilfsmitteln zu tun. Der offende Hilfsmittelkatalog ist im Tarif B geregelt.
Versicherungskaufmann

conan
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von conan »

9. Beihilfefähige Hilfsmittel
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmit- tel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

Auszug aus den Bedingungen des Tarif BC.

Es ist schlicht FALSCH was sie sagen.

Axel Meister
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Axel Meister »

Tarif B - Amubulante Behandlung Punkt 9.

Hilfsmittel einschließlich Reparaturen...........

Tarif BC - Punkt 9 meint etwas anderes. Es geht um die Miete, Ersatz, Betrieb usw.......

Es ist so zu verstehen, dass z.b. Hörgeräte über den Tarif B ersetzt werden. Batterien hierfür zahlt dann wiederrum der Tarif BC.

Es wäre ja sinnfrei, wenn ein Kunde den Tarif BC abwählt, da er z.b. auf Leistungen wie Einbettzimmer verzichten möchte, nie Hilfmittel bezahlt bekommen würde.
Als Beispiel eine Tarifkonstelation: B, BG, PVB - hier wird auf Wahlleistungen verzichtet. Der Tarif BG hat auch den o.g. beschriebenen Punkt 9 wie Tarif BC nicht. Der Kunde verzichtet also auch auf diese o.g. Leistungen.

Also ist die Aussage von Conan falsch.
Bevor Sie etwas behaupten, sollten Sie es nachlesen, wenn es nicht bekannt ist.
Versicherungskaufmann

conan
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von conan »

Sie schrieben: " Der Tarif BG / BC hat nichts mit Hilfsmitteln zu tun". Und das ist nun einmal inkorrekt. Erzählen sie das mal jemand der Eigenbeteiligungen zu leisten hast, weil der Tarif BC nicht abgeschlossen wurde, da dieser nichts mit Hilfsmitteln zu tun habe. Es werden Hilfsmittel auf beihilfefähigen Umfang und beihilfefähige Höhe aufgefüllt, d.h. Minderleistugen aus Tarif B werden auf beihilfefähiges Niveau aufgefüllt. Es dürfte also klar sein dass BC sehr wohl was mit Hilfsmitteln zu tun hat...

Sheldor
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Sheldor »

Dass ohne BC keine Hilfsmittel bezahlt würden, stand nie im Raum. Meine Info ist ebenfalls, dass der BC auffüllt, eben als Beihilfeergänzungstarif, im Bereich der Hilfsmittel.

Mich würden aber weitere konkrete Beispiele interessieren außer bei der Brille.

Axel Meister
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Axel Meister »

Richtig, der BC füllt auf. Hauptleistungen kommen aus dem Tarif B. Das ist halt einfach so.
Versicherungskaufmann

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