Fragen zum Leistungsumfang Debeka

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Herbertine84
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Registriert: 28.03.2017, 16:12:22

Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Herbertine84 »

Ich interessiere mich auch für die Beispiele und habe verschiedene eigene Erklärungen bis dato, jedoch konnte mir das bisher niemand bestätigen (bin jedoch dennoch seit letztem Jahr bei der Debeka über die Öffnungsaktion versichert).
Meine Annahmen bei 50% Beihilfeberechtigung sind:

1. Interpretation - Bsp. Anschaffung Krankenfahrstuhl, Kosten 20.000 Euro, beihilfefähige Höhe zum Beispiel 15.000 Euro.
Leistung Beihilfe: 7.500 Euro
Leistung Debeka B: 10.000 Euro
Leistung Debeka BC: 2.500 Euro, da die beihilfefähige Höhe noch nicht voll erreicht war durch Tarif B - hier bleiben dann also keine Eigenbehalte
Eigenbehalt mit BC: keiner
Eigenbehalt mit BG: 2.500 Euro

Abwandlung:
Bsp. Anschaffung Krankenfahrstuhl, Kosten 20.000 Euro, beihilfefähige Höhe zum Beispiel 10.000 Euro.
Leistung Beihilfe: 5.000 Euro
Leistung Debeka B: 10.000 Euro
Leistung Debeka BC: nichts, da beihilfefähige Höhe von 10.000 Euro durch Tarif B bereits erreicht
Eigenbehalt mit BC: 5.000 Euro
Eigenbehalt mit BG: 5.000 Euro

Alternative (schlimmere) Interpretation, hoffe, das wäre falsch:
Leistung Beihilfe: 5.000 Euro
Leistung Debeka B: 5.000 Euro, da die beihilfefähige Höhe 10.000 Euro beträgt, es gibt also insgesamt (Beihilfe plus Debeka) nie mehr als die beihilfefähige Höhe... da diese Höhe ja auch "wirtschaftlich angemessen" sein soll
Leistung Debeka BC: nichts
Eigenbehalt mit BC: 10.000 Euro
Eigenbehalt mit BG: 10.000 Euro
Das würde BC- und BG-Kunden gleichermaßen empfindlich treffen.

Der Ersatz der im Tarif B genannten Hilfsmittel ist meiner Meinung nach auch versichert, auch wenn es nicht explizit genannt wird (Krankenfahrstuhl passt nicht mehr, eine andere Beinprothese ist komfortabler etc.).

2. Interpretation - Bsp. Strom (Betrieb und Unterhaltung) für elektrischen Krankenfahrstuhl i.H.v. keine Ahnung, was kostet das, 200 Euro jährlich
Leistung Beihilfe: 50 Euro (laut Beihilfevorschrift z.B. 100 Euro Eigenbehalt/Jahr)
Leistung Debeka B: nichts, da explizit ausgeschlossen
Leistung Debeka BC: 100 Euro
Eigenbehalt mit BC: 50 Euro
Eigenbehalt mit BG: 150 Euro

3. Interpretation - Bsp. Gilchristbandage, Kosten 70 Euro, beihilfefähige Höhe auch 70 Euro bzw. keine genannt
Leistung Beihilfe: 35 Euro
Leistung Debeka B: nichts, da im (geschlossenen?) Hilfsmittelkatalog Tarif B nicht aufgeführt (nehme jetzt einfach mal an, dass das nicht als Orthese zählt)
Leistung Debeka BC: 35 Euro, da aus B nichts erstattet wird
Eigenbehalt mit BC: keiner
Eigenbehalt mit BG: 35 Euro
Hier ist der Versicherte mit BC wieder besser gestellt.

4. Interpretation - Bsp. Hörgerät, Kosten je Ohr 2.000 Euro, insgesamt 4.000 Euro, beihilfefähige Höhe je Ohr 1.500 Euro, Debeka ebenso
Leistung Beihilfe: 1.500 Euro
Leistung Debeka B: 1.500 Euro
Leistung Debeka BC: nichts, da bereits aus B erstattet
Eigenbehalt mit BC: 1.000 Euro
Eigenbehalt mit BG: 1.000 Euro

Das kann einem echt Kopfzerbrechen bereiten… Weiß hier jemand genauer, was richtig/falsch ist? Warum muss sich die Debeka in den Tarifen eigentlich so kryptisch ausdrücken? :(

DebekaGruppe
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von DebekaGruppe »

Liebe Herbertine84 und natürlich auch alle anderen Forenbesucher,

wenn Sie konkrete Fragen zu UNSEREN Versicherungsprodukten und zu bestimmten Abläufen bei der Beantragung von Versicherungsschutz oder im Leistungsfall haben, wenn Sie sich unsicher bei bestimmten Versicherungsthemen sind oder konkret Anlass zur Unzufriedenheit aber natürlich auch Zufriedenheit mit uns haben, dann wenden Sie sich gerne an diejenigen, die unsere Produkte und Arbeitsabläufe am Besten kennen und durch Ihr Feedback Verbesserungen an unserem Service und unseren Abläufen vornehmen können. An UNS ;-).

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Zögern Sie also nicht, sich bei Fragen rund um die Debeka auch an die Debeka zu wenden. Wir helfen Ihnen gerne individuell weiter.

Beste Grüße aus Koblenz

Ihre Debeka
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Thomas Schösser
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Re: Fragen zum Leistungsumfang Debeka

Beitrag von Thomas Schösser »

Aus meiner Sicht sind die Fragen von „Herbertine84“ tatsächlich interessant. Alleine schon die Diskussion in diesem Forum zeigt doch, dass hier verschiedenste Meinungen zu diesem Gebiet bestehen. Auch in Gesprächen mit Maklerkollegen bin ich auf unterschiedliche Sichtweisen zum Tarif BC gestoßen.

Die momentane Formulierung im Tarif BC wirft auch für mich fragen auf. Beispielsweise frage ich mich warum überhaupt die Begrifflichkeit der „Beihilfefähigen Hilfsmittel“ und / oder „bis zur beihilfefähigken Höhe“ zum Thema Hilfsmittel in einem BeihilfeERGÄNZUNGStarif verwendet wird? Was ist dann eigentlich wenn das betreffende Hilfsmittel überhaupt nicht beihilfefähig ist?

Der Markt der Privaten Krankheitskostenversicherung zeigt doch, dass es auch einige Anbieter gibt, die im Zusammenhang mit Hilfsmitteln komplett andere Formulierungen verwenden. Allerdings gibt es auch genügend Beihilfeergänzungstarife, die überhaupt keine Leistungen für Hilfsmittel vorsehen...

Die anfangs zitierte Antwort der Debeka auf die Anfrage von Herrn Kliem ist in meinen Augen sehr allgemein gehalten und naturgemäß auch nicht Inhalt der Versicherungsbedingungen.
Thomas Schösser
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