Ja, das habe ich auch schon erlebt.
Meistens liegt es daran, dass die Voranfrage nicht exakt genug war (fehlende, unvollständige oder verharmlosende Angaben).
Sie können Voranfragen auch mit Nennung des vollständigen Namens durchführen lassen.
Vorteil: Man kann den Versicherer besser festnageln, wenn die Angaben in der Voranfrage korrekt und vollständig waren.
Wenn die Voranfrage exakt geführt wurde, ist das Ergebnis in der Regel verlässlich.
Öffnungsklausel
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Re: Öffnungsklausel
Thomas Kliem
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Re: Öffnungsklausel
Kollege Thomas Kliem hat ja bereits ausführlich geantwortet. Ich möchte noch etwas ergänzend hinzufügen...
Bei den Risikovoranfragen können Sie zusätzlich anfragen, welche Tarife im Rahmen der Öffnungsaktion überhaupt abgeschlossen werden können. Unter anderem beim Krankenhaustagegeld werden hier je nach Versicherer und Bundesland oft Unterschiede gemacht, um das als Beispiel zu nehmen. Desweiteren kann es ja vielleicht sein, dass Sie ein Angebot jenseits der Öffnungsaktion erhalten?! Wer weiß...Sie sollten das Thema allerdings nicht auf eigene Faust angehen, sondern professionelle Hilfe anfordern. Hier können allzu viele Fehler gemacht werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Bei den Risikovoranfragen können Sie zusätzlich anfragen, welche Tarife im Rahmen der Öffnungsaktion überhaupt abgeschlossen werden können. Unter anderem beim Krankenhaustagegeld werden hier je nach Versicherer und Bundesland oft Unterschiede gemacht, um das als Beispiel zu nehmen. Desweiteren kann es ja vielleicht sein, dass Sie ein Angebot jenseits der Öffnungsaktion erhalten?! Wer weiß...Sie sollten das Thema allerdings nicht auf eigene Faust angehen, sondern professionelle Hilfe anfordern. Hier können allzu viele Fehler gemacht werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Thomas Schösser
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Re: Öffnungsklausel
Danke Ihnen beiden!
Eine weitere Nachfrage für den Fall, dass eine Überprüfung und Neubewertung des Risikozuschlags über die Öffnung nicht möglich sein sollte:
Ist es z.B. bei Übergewicht als Risikofaktor möglich, einige Jahre nach einer Aufnahme in eine PKV über die Öffnungsklausel dort zu kündigen und nach Verringerung/Entfall des Risikozuschlags <30% in eine andere PKV zu wechseln und sich dann dort inkl. Beihilfeergänzungstarif etc. zu versichern?
Eine weitere Nachfrage für den Fall, dass eine Überprüfung und Neubewertung des Risikozuschlags über die Öffnung nicht möglich sein sollte:
Ist es z.B. bei Übergewicht als Risikofaktor möglich, einige Jahre nach einer Aufnahme in eine PKV über die Öffnungsklausel dort zu kündigen und nach Verringerung/Entfall des Risikozuschlags <30% in eine andere PKV zu wechseln und sich dann dort inkl. Beihilfeergänzungstarif etc. zu versichern?
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Re: Öffnungsklausel
Kurz und knapp: Ja.
Natürlich nur dann, wenn Sie ansonsten gesund bleiben.
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Thomas Kliem
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Re: Öffnungsklausel
Muss man dann bei Antrag bei einer neuen Versicherung angeben, dass man damals bei der aktuellen Versicherung nur per Öffnungsklause angenommen wurde?`
Ansonsten kann man ja einfach nach 3 Jahren erneut bei ein paar Versicherungen anfrgen, ob sie einen Vertrag mit einem schließen würden. Die Angabe vom Übergewicht würde dann ja wegfallen, weil es nur die letzten 3 Jahre angegeben werden müsste.
Ansonsten kann man ja einfach nach 3 Jahren erneut bei ein paar Versicherungen anfrgen, ob sie einen Vertrag mit einem schließen würden. Die Angabe vom Übergewicht würde dann ja wegfallen, weil es nur die letzten 3 Jahre angegeben werden müsste.