Öffnungsklausel

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Wantan
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Öffnungsklausel

Beitrag von Wantan »

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage: Ist es wirklich so, dass bei Aufnahme in die PKV über die Öffnungsklausel der 30% Zuschlag zwangsläufig wegen der Klausel lebenslang bestehen bleibt? Oder kann bei Wegfall der Risikofaktoren (z.B. bei Übergewicht) eine Neuüberprüfung beantragt werden?

Dankeschön!

Thomas Schösser
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Thomas Schösser »

Hallo,

eine Überprüfung des Risikozuschlags kann man immer verlangen wenn die gefahrerhöhenden Umstände, die zu einem Risikozuschlag geführt haben weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Die Frage wird dann aber hinsichtlich der Öffnungsaktion vielmehr sein, wie die jeweilige Versicherung darauf reagieren wird?!

Manche Versicherungsunternehmen folgen evtl. der Argumentation, dass der Vertrag ohne die Öffnungsklausel nicht geschlossen worden wäre, und begründen damit die lebenslange Risikozuschlagserhebung.

Beide Sichtweisen können Markt hinsichtlich der Öffnungsaktion vertreten sein (Möglichkeit den RZ zu überprüfen bzw. generelle Ablehnung der Überprüfungsmöglichkeit). Eine pauschale Antwort gibt es zu Ihrem Fall also nicht.

Eine Idee wäre die von Ihnen avisierten Versicherer schriftlich danach zu fragen, ob der RZ in Ihrem Fall bei Wegfall der gefahrerhöhenden Umstände überprüft werden kann, oder ob generell eine solche Prüfung im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger abglehnt werden würde?
Thomas Schösser
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Wantan
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Wantan »

Sehr geehrter Herr Schösser,

danke für die klare und ausführliche Antwort!

Müsste dies alles vor Antragstellung erfolgen? Wie ließe sich daraus dann aber eine für den Einzelfall verbindliche Auskunft ableiten, wenn noch kein Antrag gestellt wurde?

Und habe ich die INformationen aus der Broschüre zur Öffnungsklausel richtig verstanden: Der Antragsteller muss sich selbst beim Antrag im Vorhinein auf die Öffnungsklausel berufen und es ist nicht so, dass ich einen Antrag stellen kann, woraufhin der Versicherer ein Angebot macht und ggf. auf die Öffnung hin kaluliert?

Nochmals vielen Dank!

Thomas Kliem
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo Wantan,

es geht um die grundsätzliche Aussage des Versicherers. Also darum, ob der Versicherer grundsätzlich bereit ist, zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung des Risikozuschlags vorzunehmen oder im Rahmen der Öffnungsaktion grundsätzlich nicht bereit dazu ist.
Das können Sie sich auch ohne einen Antrag schriftlich bestätigen lassen.
Wenn der Versicherer das grundsätzliche Überprüfungsrecht schriftlich bestätigt, sollten Sie bei einer Antragstellung darauf verweisen und darauf bestehen, dass die Vereinbarung Vertragsbestandteil wird.

Im Antrag muss explizit auf die Öffnungsaktion verwiesen werden. Ansonsten werden Sie einfach eine Ablehnung erhalten. Natürlich können sie dann immernoch einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion nachschieben.
Die Debeka geht hier allerdings anders vor. Wenn ein Antrag abgelehnt werden würde, erhält der Antragsteller einen Gegenvorschlag, der die Öffnungsaktion berücksichtigt. Natürlich nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Thomas Kliem
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Wantan
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Wantan »

Ich danke Ihnen sehr!

Eine letzte Nachfrage:
Ansonsten werden Sie einfach eine Ablehnung erhalten. Natürlich können sie dann immernoch einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion nachschieben.
Dies geht aber nur bei ein und demselben PKV-Versicherer oder? Den nachgeschobenen Antrag kann ich dann nicht bei einem anderem Unternehmen stellen.

Thomas Kliem
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Thomas Kliem »

"Wenn bereits ein Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch
kein Vertrag zustande gekommen ist, kann bei diesem oder einem anderen Versicherer, der an den Öffnungsaktionen teilnimmt, ein neuer Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen
gestellt werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde."

Sie sollten einen Antrag nur bei dem Versicherer stellen, bei dem Sie sich auch vorstellen können, sich im Rahmen der Öffnungsaktion zu versichern.

Vorher bitte nur mit Risikovoranfragen arbeiten (lassen).
Thomas Kliem
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Wantan
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Re: Öffnungsklausel

Beitrag von Wantan »

Danke! So hatte ich es auch verstanden.

Da die Voranfragen ja anonym und nicht verbindlich sind, bringen sie ja leider nur bedingt etwas. Ich hatte (Achtung: Hörensagen!) mir schon erzählen lassen, dass nach einer Voranfrage dann beim Antrag ein anderer Risikozuschlag verlangt wurde.

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