Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
ChHe17
Beiträge: 5
Registriert: 21.02.2017, 11:26:32

Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von ChHe17 »

Hallo,

nachdem ich im Internet keine eindeutigen bzw. aktuellen Antworten auf meine Fragen finde, versuche ich es an dieser Stelle:

Ich starte im Mai in den Vorbereitungsdienst, bin chronisch krank und möchte wissen:

- Verspiele ich den Kontrahierungszwang der PKV bei einer späteren (unwahrscheinlichen, ich weiß) Verbeamtung, wenn ich im Referendariat in die PKV gehe?
- Ist über den Kontrahierungszwang mehr als der Basistarif zu bekommen?
- Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge bei chronisch Kranken?

Die GKV meinte, in der PKV käme ich über die Beihilfe besser weg, als wenn ich in der GKV bliebe, dort würde ich im Vorbereitungsdienst knapp 300 Euro/Monat zahlen.

Vielen Dank für Antworten!

Thomas Kliem
Beiträge: 1075
Registriert: 22.07.2010, 22:34:22
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

was bedeutet chronisch krank konkret?
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

nrw31
Beiträge: 1001
Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
Wohnort: NRW / Hochschulbereich

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von nrw31 »

ChHe17 hat geschrieben: - Verspiele ich den Kontrahierungszwang der PKV bei einer späteren (unwahrscheinlichen, ich weiß) Verbeamtung, wenn ich im Referendariat in die PKV gehe?
Ja, der ist dann erledigt, darauf hast du dann keinen Anspruch mehr. Wenn du aber eine PKV zu guten Konditionen bekommen hast, interessiert dich das alles nicht mehr. Ungünstig wäre, im Referendariat eine PKV nur mit Risikozuschlag von deutlich über über 30 % zu finden und dann später dauerhaft sehr viel zu bezahlen.

Soweit nicht mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" (d.h. über 50 %) aufgrund konkreter medizinischer Fakten von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit auszugehen ist, ist die Verbeamtung übrigens durchaus wahrscheinlich, vgl. geänderte Rechtslage seit 2013.

ChHe17 hat geschrieben: - Ist über den Kontrahierungszwang mehr als der Basistarif zu bekommen?
Ja, allerdings. Angeboten wird hier normalerweise der Standardtarif. In Bundesländern in denen die Beihilfe auch optional keine stationären Wahlleistungen anbietet sind diese in der Regel auch über die Öffnungsaktion nicht zu versichern, ansonsten sind sie mit dabei. Nicht oder nur in eingeschränktem Umfang angeboten werden Beihilfeergänzungstarife und Krankenhaustagegeld.
ChHe17 hat geschrieben: - Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge bei chronisch Kranken?
Die Frage ist irrelevant. Du bezahlst den Betrag für den entsprechenden Tarif + ggf. Risikozuschlag. Es gibt keine grundsätzlich höheren Beiträge für chronisch Kranke o.ä.
ChHe17 hat geschrieben: Die GKV meinte, in der PKV käme ich über die Beihilfe besser weg, als wenn ich in der GKV bliebe, dort würde ich im Vorbereitungsdienst knapp 300 Euro/Monat zahlen.
Das stimmt im Prinzip. Voraussetzung ist, dass du ein ordentliches Angebot der PKV erhältst. Je nach Erkrankung ist das gut möglich oder eher utopisch. In letzterem Fall ist man auf die GKV angewiesen und kann später ggf. die Öffnungsaktion nutzen.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von chilipaprika »

wow, ist das Refgehalt so erhöht worden?
Ich habe 2012-2014 205 Euro im Monat in der GKV bezahlt.

Chili

PS: kleiner Tipp, es war eine rhetorische Frage. die 300 Euro können nicht stimmen.

tiger
Beiträge: 424
Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von tiger »

Der Risikozuschlag ist auf 30 % gedeckelt.

Übrigens ist eine Verbeamtung auch bei chronischer Krankheit seit 2013 nicht mehr unwahrscheinlich. Die Gerichtsurteile haben mittlerweile die Beweislast umgekehrt: Die einstellende Behörde müsste dem Bewerber nachweisen, dass eine Dienstunfähigkeit mit so großer Wahrscheinlichkeit eintreten wird, dass alle anderen Möglichkeiten nicht maßgeblich in Betracht kommen. Beispielsweise ist es bei einer Autoimmunerkrankung wie Diabetes zwar möglich, dass irgendwelche Folgeerkrankungen in 20 Jahren zur Dienstunfähigkeit führen, aber es gibt eben auch andere Krankheitsverläufe, und das weiß man vorher nicht – auch der Amtsarzt kann nicht vorhersehen, wie sich diese Krankheiten entwickeln.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von chilipaprika »

tiger hat geschrieben:Der Risikozuschlag ist auf 30 % gedeckelt.
.
Der Risikozuschlag ist nur beim Kontrahierungszwang gedeckelt. Sonst kann er in die Höhe schießen. und den Kontrahierungszwang (=Öffnungsklausel) kann man nur bekommen, wenn man zum ersten Mal zur Probe (nicht: zum Widerruf) verbeamtet wird, und zuvor noch nie privatversichert war.

ChHe17
Beiträge: 5
Registriert: 21.02.2017, 11:26:32

Re: Versicherung im Ref bei chronischer Kankheit

Beitrag von ChHe17 »

Thomas Kliem hat geschrieben:Hallo,

was bedeutet chronisch krank konkret?
Das bedeutet schubförmige MS seit über zehn Jahren ohne Einschränkungen oder Behinderungen.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich versuche da im Moment einfach zu verstehen, welche Konsequenzen welche Entscheidung haben kann, da ich mir nicht noch mehr Steine in den Weg legen will, als ich durch die Diagnose eh schon habe.

Aber abgesehen von diesem Thema freue ich mich aufs Referendariat und werde dann hier auch weiter vorbeischauen :-)

Antworten