Trennungsgeld

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Drwho123
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Trennungsgeld

Beitrag von Drwho123 »

Guten Tag,
Ich weiß zur Zeit nicht mehr, an wen ich mich wenden soll, deshalb wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch Erfahrung damit hat.

Es geht darum, dass ich im Mai mit meinem Ref starte und an einen 150-200km entfernten Seminarort zugewiesen wurde. Nun lebe ich mit meiner Ehefrau zusammen, die erst im November mit ihrem Studium fertig ist. Da der Seminarort dennoch so weit entfernt ist, müsste ich umziehen, dennoch gerne unsere jetzige Wohnung behalten, da ich nach dem Ref gerne zurückkehren würde.
Ich habe mich jetzt an allen möglichen Stellen gemeldet, jedoch konnte mir keiner weiterhelfen, ob wir nun anspruch auf Trennungsgeld haben.
Hat jemand sich schon damit beschäftigt und könnte mir sagen, wo ich mich diesbezüglich nun melden muss oder weiß jemand von euch, was die genauen Vorraussetzung fürs Trennungsgeld in NRW ist?

LG

Rayanne
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von Rayanne »

In der Annahme, dass die Logik in NRW wie in Bayern sein müsste, hier die Antwort für Bayern:

Trennungsgeld bekommst du für die Trennung von deinem Dienstort. Du hast aber an deinem Dienstort als Beamter Residenzpflicht, d.h. Trennungsgeld gibt es nur, wenn dein Einsatz vom schulischen Dienstort abweicht.

Kurzum: Du bekommst kein Trennungsgeld.

kecks
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von kecks »

warum solltest du trennungsgeld bekommen? du hast nur einen dienstort, und an den kannst du ziehen. trennungsgeld bezieht sich auf situationen, an denen du einen zweiten dienstort zugewiesen bekommst, z.b. im einsatz im bayerischen rs- und gym-ref, und deshalb zwangsweise von deiner wohnung am ersten dienstort getrennt wirst (und auch das nur unter bestimmten voraussetzungen).

Drwho123
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von Drwho123 »

Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Man hört ja immer was vom Freund des Bekannten des Cousins....jedenfalls war mein Stand, dass ich Anspruch hsbe, wenn ich von meinem Wohnort so weit getrennt bin, dass keine tägliche Reise zumutbar ist und och deshalb einen Zweitwohnsitz in Anspruch nehmen muss.

*Sissy*
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von *Sissy* »

Du kannst steuerlich die doppelte Haushaltsführung geltend machen, aber bei den paar Steuern wird das nicht allzuviel sein.

Rayanne
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von Rayanne »

Drwho123 hat geschrieben:Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Man hört ja immer was vom Freund des Bekannten des Cousins....jedenfalls war mein Stand, dass ich Anspruch hsbe, wenn ich von meinem Wohnort so weit getrennt bin, dass keine tägliche Reise zumutbar ist und och deshalb einen Zweitwohnsitz in Anspruch nehmen muss.
Es wäre möglich, dass du, falls dein Einsatz dann in der Nähe deines Wohnortes ist, für deine eigene Wohnung Trennungsgeld bekommst - weil dann bist du ja vom Dienstort "getrennt". Aber für die Seminarschule gibts definitiv kein Trennungsgeld.

Drwho123
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Re: Trennungsgeld

Beitrag von Drwho123 »

"Es wäre möglich, dass du, falls dein Einsatz dann in der Nähe deines Wohnortes ist, für deine eigene Wohnung Trennungsgeld bekommst - weil dann bist du ja vom Dienstort "getrennt". Aber für die Seminarschule gibts definitiv kein Trennungsgeld"

Könntest du die näher erläutern?

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