Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

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Freigeister
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Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Freigeister »

Guten Tag,

ich bräuchte euren Rat zu folgender Konstellation: Ich, neu verbeamtet, soll in BW entscheiden, ob ich Wahlleistungen (22 Euro mtl.) in Anspruch nehmen möchte oder nicht - und zwar bindend bis zur Pension.

Ich werde in die PKV nur mit einem Risikozuschlag aufgenommen, bekomme nur den Basistarif; es entfallen also die Zusatz/Ergänzungstarife.

Nun habe ich wenig Infos über die Wahlleistungen gefunden und den Versicherungsmenschen traue ich wenig über den Weg was neutrale Informationen angeht.

Ich habe Folgendes herausgefunden: Wer die Wahlleistung nicht in Anspruch nimmt, also z.B. sagt: mir ist egal ob ich im 2- oder 3-Bettzimmer schlafe, kann stattdessen Krankenhaustagegeld von 11,- bekommen oder wenn er den auf den Chefarzt verzichtet 14,-

Ich bin nicht sicher ob ich das richtig verstehe: Muss ich die Wahlleistungen beim LBV in Anspruch nehmen und kann dann in der konkreten Krankheitsfallsituation entscheiden, ob ich Wahlleistungen wahrnehmen möchte oder nicht und dann ggf. etwas erstattet bekommen?

Generell würde mich eure Meinung interessieren, ob es in meinem konkreten Fall (Aufnahme in PKV mit Risikozuschlag und nur mit Basistarif) Sinn macht, die Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen.

Vielen Dank!

Thomas Kliem
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

ich bin zwar einer von diesen absolut nicht vertrauenswürdigen "Versicherungsmenschen", aber vielleicht kann ich trotzdem helfen.

Ich vermute, Sie meinen nicht den Basistarif. Im Basistarif gibt es nämlich keine Risikozuschläge.
Sie meinen vermutlich die erleichterte Annahme in der PKV für Beamtenanfänger ("Öffnungsaktion").
Vermutlich soll das bei einem Versicherungsunternehmen (VU) erfolgen, das verschiedene Tarifvarianten führt und im Rahmen der "Öffnungsaktion" nur eine Art erweiterten Grundschutz ohne Zusatztarife anbietet.
Dazu sei angemerkt, dass es auch Versicherer gibt, die ihre "besten" Tarife im Rahmen der "Öffnungsaktion" anbieten.
Es gibt sogar ein VU, das einen etwas leistungsreduzierten Beihilfeergänzungstarif im Rahmen der Öffnungsaktion anbietet.

Die von Ihnen genannte Erstattung für die Nichtinanspruchnahme der Wahlleistungen (Unterbringung und Wahlarzt) erhalten Sie natürlich nur, wenn Sie sich für die Wahlleistungen entscheiden und 22 EUR monatlich dafür entrichten.

Ob Sie Wahlleistungen versichern oder nicht, ist m. E. nicht davon abhängig, ob Sie sich "normal" oder in der "Öffnungsaktion" in der PKV versichern.
Sie haben auf jeden Fall jetzt die einmalige Möglichkeit dazu.

Beste Grüße und eine glückliche Hand bei Ihrer Entscheidung!
Thomas Kliem
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Freigeister
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Freigeister »

Sehr geehrter Herr Kliem,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Genau den von Ihnen angesprochenen Grundschutz eines VU meine ich.

Wenn ich Sie richtig verstehe, hängt es von der gewählten PKV/dem gewählten Tarif ab, ob die Wahlleistungen Sinn machen oder nicht. Richtig? Dann käme es darauf an, ob Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Rahmen der durch die Öffnungsklausel angebotenen Konditionen des VU bereits enthalten wären.

Oder sind die Wahlleistungen nie durch die Konditionen der VU abgedeckt, sodass es um eine WahlZUSATZleistung gehen würde und letztlich um die Frage, welchen Wert ich auf die Wahlleistungen lege?

Thomas Kliem
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Thomas Kliem »

Grundsätzlich ist es immer möglich, die Wahlleistungen in der PKV zu versichern.
Dafür bieten die VU Zusatztarife an. Dankbar sind auch "Kompakttarife", die die Wahlleistungen im Krankenhaus bereits beinhalten.
Im Rahmen der Öffnungsaktion können diese stationären Zusatztarife abgeschlossen werden, wenn auch der Beihilfeträger die Erstattung der Wahlleistungen im Krankenhaus vorsieht. Dabei ist es unerheblich, ob dafür ein monatlicher Abzug durch die Beihilfestelle (BW und RLP) vorgenommen wird oder nicht.
In BW haben Beamte dauerhaft einen Beihilfesatz i. H. v. 50%, wenn sie nach dem 31.12.2012 erstmals verbeamtet wurden. Das gilt auch, vorbehaltlich des monatlichen Abzugbetrags i. H. v. 22 EUR, für die Wahlleistungen im Krankenhaus.
Sie müssten also zusätzlich 50% für Wahlleistungen im Krankenhaus in der PKV versichern.

Wenn Sie auf die Wahlleistungen verzichten möchten, dann müssen Sie natürlich weder die Vereinbarung mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über den Abzugsbetrag treffen noch den entsprechenden Zusatztarif in der PKV abschließen.
Thomas Kliem
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Freigeister
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Freigeister »

Meine Güte so detailliert konnte mir das bisher noch niemand erklären. DANKE!

Zwei Nachfragen:
Ich muss mir also zunächst die Frage stellen, lege ich wert auf diese Wahlleistungen. Wenn ja, gebe ich das bei m LBV an und bekomme dann bei Zahlung von 22 Euro mtl. im Fall der Fälle 50 Prozent der Kosten für die Wahlleistungen erstattet, es sei denn ich versichere die Wahlleistungen in der PKV zusätzlich.

1. Habe ich das richtig verstanden?
2. Wenn ich die Wahlleistungen nicht in der PKV mit 50% zstzl. absichern kann oder darf, wäre es trotzdem ratsam die 22 Euro bei 50% Kostenübernahme für die Leistungen zu zahlen?

Edit: Mir fällt gerade 3. ein: Entscheide ich mich in BW gegen die 22 Euro erhalte ich keine50% Beihilfe zu den stationären Wahlleistungen und müsste dann alles über die PKV "dazubuchen". Richtig? Das käme dann aber immer teurer als die Variante über das LBV.

Thomas Kliem
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Thomas Kliem »

zu 1: JA!
zu 2: JA! Aber Sie können die Wahlleistungen auf jeden Fall in der PKV absichern. Vielleicht nicht bei dem VU, das Sie momentan ins Auge fassen. Aber der Markt ist groß...
zu 3. Nein, weil Sie dann keinen Anspruch gegenüber der Beihilfestelle haben und somit die Wahlleistungstarife auch nicht im Rahmen der Öffnungsaktion abschließen können.
Diese Variante ist in der Regel bei Referendaren/Beamten im Vorbereitungsdienst aber sinnvoll.



Und wenn ich mir eine Empfehlung erlauben darf: Nehmen Sie die Wahlleistungen! Sie erhalten eine höherwertige medizinische Versorgung mit Zugang zu Spezialisten und mehr Komfort.
"Zweiklassenmedizin" ist längst mehr als ein Schlagwort.
Thomas Kliem
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Re: Wahlleistungen BW - Ja oder Nein?

Beitrag von Freigeister »

Ganz ganz herzlichen Dank für Ihre Erklärung und Ihren Rat!!!

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