Befreiung gesetzliche Rentenversicherung

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Toommtom
Beiträge: 14
Registriert: 18.07.2010, 22:23:07

Befreiung gesetzliche Rentenversicherung

Beitrag von Toommtom »

Liebes Forum,

ich habe bis Sommer eine Vertretung im vollen Umfang in NRW bekommen. Nach dem Sommer kann ich zu 90% die Planstelle, die für mich ausgeschrieben wird, übernehmen. Selbst danach ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich keine Planstelle in irgendeinem Bundesland bekomme, gegen null.
Bei den Angaben zur Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversicherung für NRW steht unter dem Punkt Rentenversicherung:
"Ich bin für diese [Vertretungslehrer] Beschäftigung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit."
Nun frage ich mich, wie und wo kann ich mich befreien lassen? Da ich danach ja Beamter werde, wäre es schade in eine Versicherung zu zahlen, die ich niemals in Anspruch nehmen werde...
Danke für Eure Informationen!

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Befreiung gesetzliche Rentenversicherung

Beitrag von chilipaprika »

Nein, du bist nicht von der Versicherung befreit.

Ob du die Versicherung nie in Anspruch nehmen wirst, hängt von anderen Faktoren ab. Solltest du die Voraussetzungen erfüllen (MAXIMAL 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben), bekommst du bei deiner Verbeamtung auf Lebenszeit die Möglichkeit, deine Beiträge rückerstatten zu lassen.

Toommtom
Beiträge: 14
Registriert: 18.07.2010, 22:23:07

Re: Befreiung gesetzliche Rentenversicherung

Beitrag von Toommtom »

Herzlichen Dank!
Jetzt stelle ich jedoch noch eine weitere Frage.

Auf dem o.g. Papier steht:
"Ich bin von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung befreit."
Das kann ich mit "nein" oder "ja (Nachweis)" ankreuzen.

Was ist das? Muss ich das haben? Möchte nicht unnötig Geld zum Fenster hinauswerfen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich weiterhin bei der dbv, bei der ich auch meine Anwartschaft habe.

nrw31
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Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
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Re: Befreiung gesetzliche Rentenversicherung

Beitrag von nrw31 »

Toommtom hat geschrieben: Auf dem o.g. Papier steht:
"Ich bin von der Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung befreit."
Das kann ich mit "nein" oder "ja (Nachweis)" ankreuzen.

Was ist das? Muss ich das haben? Möchte nicht unnötig Geld zum Fenster hinauswerfen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich weiterhin bei der dbv, bei der ich auch meine Anwartschaft habe.
Die Frage bezieht auf die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst, die Betriebsrente der Tarifbeschäftigten.

Solltest du aus welchen Gründen auch immer von dieser befreit sein, müsstest du einen Nachweis erbringen. Ansonsten bist du pflichtversichert. Du kannst dir allerdings, wenn die 5 Jahre Mindestversicherung für einen Leistunganspruch nicht erreicht werden, später deine eigenen Beiträge erstatten lassen. Die Arbeitgeberbeiträge werden nicht erstattet.

Befristete wissenschaftlich Beschäftigte (Wissenschaftliche Mitabeiter/innen, Assistent/innen mit Tarifbeschäftigung etc.) an Hochschulen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ansonsten besteht Versicherungspflicht, das gilt auch für Lehrkräfte.

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