Hallo,
in der GKV gibt es zwei verschiedene Regelungen:
- wenn man bisher in der GKV pflichtversichert war (oder über Angehörige familienversichert), kann man innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht (der Familienversicherung) austreten.
- wenn man bisher in der GKV freiwillig versicheret war, gilt eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Bei einer Verbeamtung gibt es für die GKV-Kündigung keine Sonderregelungen.
Grundlagen: § 188 und 191 SGB V
Gruß
RHW