PKV bei neuer Planstelle

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RHWWW
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Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: PKV bei neuer Planstelle

Beitrag von RHWWW »

Hallo,

in der GKV gibt es zwei verschiedene Regelungen:

- wenn man bisher in der GKV pflichtversichert war (oder über Angehörige familienversichert), kann man innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht (der Familienversicherung) austreten.

- wenn man bisher in der GKV freiwillig versicheret war, gilt eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Bei einer Verbeamtung gibt es für die GKV-Kündigung keine Sonderregelungen.

Grundlagen: § 188 und 191 SGB V

Gruß
RHW

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