Rechtsschutz Versicherung

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Floating
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Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Floating »

Hallo zusammen,

aufgrund eines Vorfalls im Lehrer-Bekanntenkreis mache ich mir Gedanken, ob eine Berufsrechtsschutzversicherung nicht doch für mich sinnvoll wäre. Ich bin schon einige Jahre raus aus dem Ref und bin auf Lebenszeit verbeamtet.
Ich möchte nicht einer Gewerkschaft beitreten.
Habe nun im Internet recherchiert, welcher Anbieter für mich in Frage kommt und bin aber dabei auf die Aussage gestoßen, dass RS-Versicherungen sowieso nicht greifen, wenn es um eine Straftat geht, die Vorsatz vermuten lässt (Vorsatzanklage). Hier zahlen ja auch die Gewerkschaften nicht.
Wenn also ein Elternteil mich anzeigt, weil ich das Kind geschlagen, genötigt, misshandelt bestohlen, beleidigt haben soll, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Trotz Rechtsschutz? ( In besagten Beispielen gehen wir natürlich davon aus, dass es sich im bloße Vorwürfe handelt, die nicht der Wahrheit entsprechen.)

Besten Dank!

Floating

Valerianus
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Valerianus »

Es gibt Strafrechtsschutzversicherungen, die deine Kosten übernehmen wenn du nicht rechtskräftig verurteilt wirst, aber in dem Fall zahlt der Staat doch sowieso die Kosten des Verfahrens sowie deine Anwaltskosten.
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Floating
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Floating »

Valerianus hat geschrieben:Es gibt Strafrechtsschutzversicherungen, die deine Kosten übernehmen wenn du nicht rechtskräftig verurteilt wirst, aber in dem Fall zahlt der Staat doch sowieso die Kosten des Verfahrens sowie deine Anwaltskosten.
Danke für deine Antwort! Aber zunächst gehe ich doch in Vorleistung, oder? Angenommen Kind X sagt: "Frau Floating hat mich ins Gesicht geschlagen und beleidigt!" Es gibt keine Zeugen für diese Aussage, aber auch Frau Floating hätte keine Zeugen, die bestätigen, dass es nicht so war.
Dann erstatten die Eltern Anzeige. Die Staatsanwaltschaft prüft und verhandelt darüber. Bis zum Entscheid zahle ich erstmal, oder?

dreistein
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von dreistein »

Floating hat geschrieben:Bis zum Entscheid zahle ich erstmal, oder?
Die dir entstehenden Kosten (z. B. für einen Verteidiger) und Auslagen (z. B. Reisekosten), klar. Wirst du freigesprochen, erstattet der Staat diese Kosten. Aber das ist ja bei jedem Strafprozess so und nicht nur bei berufsbezogenen Prozessen. Insofern besteht für dich kein Problem: Verhältst du dich rechtlich einwandfrei, brauchst du keine Verurteilung und somit keine Kosten fürchten. Handelst du illegal und wirst verurteilt, hast du größere Probleme als deine Anwalts- und Gerichtskosten.

Valerianus
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Valerianus »

Generell steht in solchen Fällen auch erst einmal der Dienstherr für dich ein (und holt sich ggf. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit UND Verurteilung das Geld von dir zurück), ich würde mich da nicht wahnsinnig machen. Und so wahnsinnig hoch sind die Rechtsanwaltskosten in der ersten Instanz jetzt auch nicht und sie werden auch erst fällig, sobald der Rechtsstreit erledigt ist (mit wenigen Ausnahme, vgl. §8 RVG), d.h. du hast üblicherweise keine Kosten und keine Vorleistung, wenn du nichts getan hast.
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Floating
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Floating »

Danke für die Antworten! Folglich kann ich mir die Dienstrechtsschutz sparen, weil ich , solange kein Vorsatz besteht, über den Dienstherren abgesichert bin.

Valerianus
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Re: Rechtsschutz Versicherung

Beitrag von Valerianus »

Die Berufsrechtsschutz deckt auch Streitigkeiten mit deinem Dienstherrn ab (die übernimmt er aus verständlichen Gründen nicht, er geht ja davon aus, dass er Recht hat), ob du das für notwendig hältst musst du selbst entscheiden. Der Baustein kostet vielleicht 5€ im Monat zusätzlich, falls du bereits eine Privatrechtsschutz (für teure Beihilfestreitigkeiten oder für evtl. Streitigkeiten mit der Dienstunfähigkeitsversicherung [andere Gesellschaft empfehlenswert]) hast.
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