PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
rossi87
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PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Disclaimer: Ich würde mich sehr über eine Information oder Hilfe zu meinem Anliegen freuen. Achtung, der folgende Text ist recht lang.

Ausgangssituation:

- ab September Beamter auf Probe in BW
- Frau aus EU-Ausland, 24 Jahre alt, Referendariats-Pendant, kommt ohne festen Job, wird sich einleben und langsam "reinjobben"
- Aber auch: Kinderplanung in naher Zukunft
- richtige Berufskarriere meiner Frau also vermutlich erst in 5-6 Jahren
> daraus folgt: bis dahin vermutlich Steuersplitting und Haupt- oder Alleinverdiener ich

- Angebot von meiner PKV für mich: 250€-Tarif (gute Leistungen und Zusatzleistungen, inkl. Beitragsentlastung ab 67j um ca. 100€)
- Angebot für meine Frau: ca. 200-220€ für PKV-Mitgliedschaft über mich (oder habe ich mich da verhört und das wäre der 100%-Tarif und es wären daher mit 50% Beihilfe nur 100-110€??)
- Der GKV-Beitragsanteil für meine Frau betrüge (nach meiner Rechnung) bei Kalkulation nur mit meinen Bezügen (= Frau ohne Arbeit) 333€ (3965€ brutto *8,4%), also gut 100€ mehr als Mitgliedschaft in meiner PKV.

Rahmenbedingungen BaWü:

- Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner in BW bei 10.000€ (was in den ersten Jahren gut der Fall sein könnte, aber sicher nicht auf ewig, Plan ist schon 2 Vollverdiener in mittlerer Zukunft)
- 50% Beihilfe für Ehepartner in BW (statt 70% in anderen Bundesländern)
- Ab derzeit 4687€ brutto müsste ich Kinder in meiner PKV zwangsmitversichern, statt sie über eine mögliche GKV-Familienversicherung meiner Frau laufen zu lassen(?!). Das wäre lt. Besoldungsrechner entweder nach 3 Jahren und mit 2 Kindern der Fall (Stufe 6, Familienzuschlag verheiratet+2 Kinder) oder nach 6 Jahren und mit 1 Kind (Stufe 7, Familienzuschlag verheiratet+1 Kind).

Fragen:

Frage 1: Lieber Frau + Kinder alle PKV über mich, oder GKV für Frau + Kind? Oder hängt das zu sehr von dem Karriereweg meiner Frau ab?
Frage 2: Wie schwierig ist es denn bei Erreichen der 4687€ (oder was das in ein paar Jahren sein wird), das Kind von der GKV-Versicherung der Frau in die PKV herüberzuholen? Oder ist das, weil ja zwingend, ohne irgendwelche Zusatzkosten und -bedingungen möglich?
Frage 3: Habe ich irgendwas übersehen / falsch kalkuliert? Gelten womöglich die oben genannten Grenzen und BaWü-Bedingungen nicht, wenn meine Frau nur minijobbt o.ä.?
Frage 4: Wäre ein Anruf beim Versicherungsmakler nicht doch sinnvoller? :D

Mein Fazit bisher: Am besten wäre für meine Frau eine Mitgliedschaft über mich in der PKV, bis sie über 10.000€ verdient. Danach müsste sie, da nicht mehr beihilfeberechtigt, in den sauren Apfel beißen und eine auf unserem gemeinsamen Einkommen berechnete und daher sehr teure GKV-Mitgliedschaft abschließen. Doppeltes Pech: unsere Kinder müssten, sobald ich die 4687€-Bruttogrenze erreiche, zwangsweise in die PKV und könnten die kostenlose GKV-Mitversicherung über meine Frau nicht nutzen.

Bitte um Verzeihung für den langen Text, aber ich dachte, dass es so besser ist, als wenn ich die Informationen stückweise nachreichte.

Herzlichen Dank!

RHWWW
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von RHWWW »

Hallo,

vor einer Antwort noch drei Nachfragen:

- sind beide miteinander verheiratet?

- ist der Ehemann bisher in der GKV oder der PKV?

- ist die Ehefrau bisher im EU-Staat krankenversichert?

Gruß
RHW

rossi87
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Standesamtlich ist geplant Ende September, also kurz nach Verbeamtung / PKV / ja

nrw31
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von nrw31 »

rossi87 hat geschrieben:Refrendariats-Pendant, kommt ohne festen Job, wird sich einleben und langsam "reinjobben"
Du schreibst "Referendariats-Pendant". Besteht womöglich eine realistische Aussicht auf eine spätere eigene Verbeamtung? Das wäre ein starkes Argument für die PKV!
rossi87 hat geschrieben: - Angebot für meine Frau: ca. 200-220€ für PKV-Mitgliedschaft über mich (oder habe ich mich da verhört und das wäre der 100%-Tarif und es wären daher mit 50% Beihilfe nur 100-110€??)
Das wird der Tarif für die 50 % sein. Das passt ja auch zu deinem. Eine PKV Vollversicherung wäre erheblich teurer.
rossi87 hat geschrieben: - Ab derzeit 4687€ brutto müsste ich Kinder in meiner PKV zwangsmitversichern, statt sie über eine mögliche GKV-Familienversicherung meiner Frau laufen zu lassen(?!). Das wäre lt. Besoldungsrechner entweder nach 3 Jahren und mit 2 Kindern der Fall (Stufe 6, Familienzuschlag verheiratet+2 Kinder) oder nach 6 Jahren und mit 1 Kind (Stufe 7, Familienzuschlag verheiratet+1 Kind).
Die PKV Versicherung von Kindern ist für Beamte günstig, da der Dienstherr für diese 80 % Beihilfe zahlt. Ich würde daher sofort bei der Geburt die PKV abschließen, Aufnahme der Kinder erfolgt in deine PKV zu deinen Bedingungen ohne Gesundheitsprüfung. Das ist erschwinglich und du brauchst dir später keine Gedanken über einen möglichen Versicherungswechsel für die Kinder zu machen.
rossi87 hat geschrieben: Frage 1: Lieber Frau + Kinder alle PKV über mich, oder GKV für Frau + Kind? Oder hängt das zu sehr von dem Karriereweg meiner Frau ab?
Aus meiner Sicht spricht aktuell erstmal nichts gegen die PKV Versicherung deiner Frau: Wenn sie später sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss sie ohnehin zwangsweise in die GKV, dann könnte man aber mit Blick auf eine mögliche spätere Verbeamtung oder ein absehbar hohes Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die PKV eine Anwartschaft für später abschließen. Da die Kinder über dich beihilfeberechtigt sind, ist das kein besonderes Kostenrisiko - siehe Oben.
rossi87 hat geschrieben: Frage 2: Wie schwierig ist es denn bei Erreichen der 4687€ (oder was das in ein paar Jahren sein wird), das Kind von der GKV-Versicherung der Frau in die PKV herüberzuholen? Oder ist das, weil ja zwingend, ohne irgendwelche Zusatzkosten und -bedingungen möglich?
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in die PKV dann mit Gesundheitsprüfung, was bei entsprechenden Erkrankungen problematisch sein kann. Das Kind kann aber, falls es bei der Gesundheitsprüfung ein negatives Ergebnis gibt, auch über die so genannte Öffnungsaktion mit höchstens 30 % Risikozuschlag in die PKV. Mit der Aufnahme ab Geburt stellen sich diese ganzen Fragen nicht, ich würde daher eine PKV ab Geburt empfehlen.
rossi87 hat geschrieben: Frage 3: Habe ich irgendwas übersehen / falsch kalkuliert? Gelten womöglich die oben genannten Grenzen und BaWü-Bedingungen nicht, wenn meine Frau nur minijobbt o.ä.?
Da die Grenze in BW bei 10.000 EUR liegt, wäre ein 450 EUR Job unkritisch. Wichtig ist eben, dass kein Enkommen über 10.000 EUR entsteht. Wie die 10.000 EUR zusammenkommen interessiert den Dienstherrn letztlich nicht.
rossi87 hat geschrieben: Frage 4: Wäre ein Anruf beim Versicherungsmakler nicht doch sinnvoller? :D
Der ist sinnvoll, wenn das Ziel eine PKV-Versicherung ist. Für die GKV braucht man da nicht hin.
rossi87 hat geschrieben: Mein Fazit bisher: Am besten wäre für meine Frau eine Mitgliedschaft über mich in der PKV, bis sie über 10.000€ verdient. Danach müsste sie, da nicht mehr beihilfeberechtigt, in den sauren Apfel beißen und eine auf unserem gemeinsamen Einkommen berechnete und daher sehr teure GKV-Mitgliedschaft abschließen. Doppeltes Pech: unsere Kinder müssten, sobald ich die 4687€-Bruttogrenze erreiche, zwangsweise in die PKV und könnten die kostenlose GKV-Mitversicherung über meine Frau nicht nutzen.
Ich würde auch zur PKV für alle raten. Was deine Frau betrifft würde ich erstmal schauen, dass ihr die 10.000 EUR vorläufig sicher nicht überschreitet. Wenn das nämlich nur wegen ein paar Euro passiert zahlt ihr am Ende ggf. drauf.

*Sissy*
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von *Sissy* »

"Danach müsste sie, da nicht mehr beihilfeberechtigt, in den sauren Apfel beißen und eine auf unserem gemeinsamen Einkommen berechnete und daher sehr teure GKV-Mitgliedschaft abschließen."


Also, es wäre mir neu, dass zur Berechnung der GKV-Beiträge das Gehalt von beiden Ehepartnern als Grundlage genommen würde. Wäre ja auch unfair, da schließlich der verbeamtete Partner auch Beiträge zu einer KV zahlt. Bei meinem Mann ist es auf jeden Fall so!


Meine Meinung ist ähnlich wie nrw31: Kinder sollte man unbedingt in die PKV mitnehmen. Kostet nicht viel (zahle zB für meinen 7-jährigen Sohn 20€), ist aber besser von den Leistungen her. Frau mit 220€ ist schon viel, aber was würde sie (nicht beschäftigt) in einer GKV zahlen? So weit weg ist das doch nicht davon. Da sollte man sich auch überlegen, ob man dann nicht direkt die PKV wählt.

HerrBarchanski
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von HerrBarchanski »

Mag jetzt zwar dein "Problem" nicht lösen, aber: kein Kind muss zwangsweise in die PKV in dieser Konstellation.

RHWWW
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Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von RHWWW »

- ab September Beamter auf Probe in BW
- Frau aus EU-Ausland, 24 Jahre alt, Referendariats-Pendant, kommt ohne festen Job, wird sich einleben und langsam "reinjobben"
- Aber auch: Kinderplanung in naher Zukunft
- richtige Berufskarriere meiner Frau also vermutlich erst in 5-6 Jahren
> daraus folgt: bis dahin vermutlich Steuersplitting und Haupt- oder Alleinverdiener ich

- Angebot von meiner PKV für mich: 250€-Tarif (gute Leistungen und Zusatzleistungen, inkl. Beitragsentlastung ab 67j um ca. 100€)
- Angebot für meine Frau: ca. 200-220€ für PKV-Mitgliedschaft über mich (oder habe ich mich da verhört und das wäre der 100%-Tarif und es wären daher mit 50% Beihilfe nur 100-110€??)
- Der GKV-Beitragsanteil für meine Frau betrüge (nach meiner Rechnung) bei Kalkulation nur mit meinen Bezügen (= Frau ohne Arbeit) 333€ (3965€ brutto *8,4%), also gut 100€ mehr als Mitgliedschaft in meiner PKV.

Rahmenbedingungen BaWü:

- Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner in BW bei 10.000€ (was in den ersten Jahren gut der Fall sein könnte, aber sicher nicht auf ewig, Plan ist schon 2 Vollverdiener in mittlerer Zukunft)
- 50% Beihilfe für Ehepartner in BW (statt 70% in anderen Bundesländern)
- Ab derzeit 4687€ brutto müsste ich Kinder in meiner PKV zwangsmitversichern, statt sie über eine mögliche GKV-Familienversicherung meiner Frau laufen zu lassen(?!). Das wäre lt. Besoldungsrechner entweder nach 3 Jahren und mit 2 Kindern der Fall (Stufe 6, Familienzuschlag verheiratet+2 Kinder) oder nach 6 Jahren und mit 1 Kind (Stufe 7, Familienzuschlag verheiratet+1 Kind).

Fragen:

Frage 1: Lieber Frau + Kinder alle PKV über mich, oder GKV für Frau + Kind? Oder hängt das zu sehr von dem Karriereweg meiner Frau ab?
Frage 2: Wie schwierig ist es denn bei Erreichen der 4687€ (oder was das in ein paar Jahren sein wird), das Kind von der GKV-Versicherung der Frau in die PKV herüberzuholen? Oder ist das, weil ja zwingend, ohne irgendwelche Zusatzkosten und -bedingungen möglich?
Frage 3: Habe ich irgendwas übersehen / falsch kalkuliert? Gelten womöglich die oben genannten Grenzen und BaWü-Bedingungen nicht, wenn meine Frau nur minijobbt o.ä.?
Frage 4: Wäre ein Anruf beim Versicherungsmakler nicht doch sinnvoller?

Mein Fazit bisher: Am besten wäre für meine Frau eine Mitgliedschaft über mich in der PKV, bis sie über 10.000€ verdient. Danach müsste sie, da nicht mehr beihilfeberechtigt, in den sauren Apfel beißen und eine auf unserem gemeinsamen Einkommen berechnete und daher sehr teure GKV-Mitgliedschaft abschließen. Doppeltes Pech: unsere Kinder müssten, sobald ich die 4687€-Bruttogrenze erreiche, zwangsweise in die PKV und könnten die kostenlose GKV-Mitversicherung über meine Frau nicht nutzen.


- sind beide miteinander verheiratet? Ende Sept. geplant

- ist der Ehemann bisher in der GKV oder der PKV? PKV

- ist die Ehefrau bisher im EU-Staat krankenversichert? ja

Hallo Rossi,

vorab noch ein Hinweis: Ggf. kann sie die Krankenversicherung im EU-Ausland weiterführen und zahlt nur nach den ausl. Regelungen Beiträge. Die Leistungen erhält sie dann im Auftrage der ausl. Krankenkasse von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl. Das Ehegatte wird dann sehr wahrscheinlich keine Rolle spielen. Zu den grundlegenden EU-Regelungen in der GKV gibt es hier fundierte Infos: www.dvka.de

Frage 1: das hängt von vielen Infos bis zum Lebensende ab:
- Elternzeit bei Kindern? Wie lange insgesamt?
- Teilzeitarbeit? Wie lange? Wie sehr reduziert?
- ggf. unbezahlte Freistellung geplant/angedacht/möglich? Wegfall der Beihilfe?
- erneutes Studium geplant/angedacht/möglich?
- Selbständige Tätigkeit geplant/angedacht/möglich? Wegfall der Beihilfe wegen Einkommenshöhe?
- Frühpensionierung wegen DU? Wie wahrscheinlich?
- Freistellung/Teilzeitarbeit wegen Pflege von Eltern/Schwiegereltern?
- Freistellung wegen eines behinderten Kindes?
- Werden die Kinder später studieren oder mit 16 eine Berufsausbildung beginnen? Für die Beihilfe der Kinder gibt es Altersgrenzen (18 bzw. 25 Jahre)
- Scheidungsrisiko? Bei einer Scheidung entfällt die Beihilfe, aber ein Wechsel in die GKV ist bei Scheidung nicht automatisch möglich. Ggf. muss der Beamte für die KV des Ex-Ehegatten im Rahmen des Unterhalts aufkommen.
Die Beiträge der PKV sind immer unabhängig vom Einkommen: bei hohen Einnahmen ist das ein Vorteil, bei niedrigen Einnahmen ein Nachteil.

Frage 2: Wenn die kostenlose Familienversicherung nach § 10 Absatz 3 SGB V endet, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Beiträgen in der GKV und der PKV. In der PKV sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Das PKV-Unternehmen entscheidet, ob der Antrag angenommen wird. Bei den Leistungen u.a. auf folgende Punkte achten: kieferorthopädische Behandlung, Psychotherapie, Reha, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (für GKV-Elternteil), Kosten und Verdienstausfall für Begleitperson im Krankenhaus ... Die Kosten für ein Kind mit Beihilfe sind vom Gesundheitszustand, dem Beihilfesatz und dem gewählten Tarif abhängig.

Frage 3: Die Einkommensgrenze von 4687,50 Euro monatlich ist ein Jahreswert: 56250 Euro. Für die GKV sind dabei die Einkünfte maßgebend: Miet- und Zinseinkünfte und Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden auch addiert. Dafür können aber Werbungskosten (tatsächliche oder pauschale) abgezogen werden. Es gelten die Regeln im Einkommensteuerrecht. § 10 Absatz 3 SGB V und § 16 SGB IV

Frage 4: Sinnvoll ist es m.E. die Entscheidung nicht zu überstürzen, sondern genau Vor- und Nachteile abzuwägen.

Noch Fragen offen?

Gruß
RHW

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