PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

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rossi87
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Wow, vielen herzlichen Dank für die wirklich informativen und hilfreichen Antworten. Ich habe inzwischen ein konkretes Angebot meiner Versicherung und werde es wohl erst einmal so laufen lassen.

@RHWWW:

Soweit ich mich informiert habe, ist es zwingend notwendig, sich bei einer permanenten Verlegung des Wohnorts ins Ausland (egal, ob EU, oder nicht) versicherungstechnisch umzumelden, da das Versicherungssystem des Herkunftslandes an die Residenzpflicht gekoppelt ist. Meine Frau muss also direkt eine deutsche Versicherung abschließen.

@alle: "Also, es wäre mir neu, dass zur Berechnung der GKV-Beiträge das Gehalt von beiden Ehepartnern als Grundlage genommen würde. Wäre ja auch unfair, da schließlich der verbeamtete Partner auch Beiträge zu einer KV zahlt. Bei meinem Mann ist es auf jeden Fall so!"

Stimmt das so tatsächlich? Danke Sissy für die Info, aber ich habe bislang gegenteiliges gehört. Vielleicht kann jemand die genaue Regelung nennen?!

@nrw31: Auf mittlere Sicht wohl nicht, denn dafür braucht es m.W. ja ein C2-Deutsch-Zertifikat...und das wird wohl noch ein bisschen dauern. ;)

"Wenn sie später sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss sie ohnehin zwangsweise in die GKV"

Muss meine Frau bei einem sozialversicherungspflichtigen Job, der unter 10.000€ Jahresbrutto liegt, auch direkt raus aus der PKV? Oder ist es, solange das Brutto unter 10.000€ bleibt, irrelevant, ob sie freiberuflich oder angestellt arbeitet?

RHWWW
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von RHWWW »

Hallo Rossi,

- die Regelungen zur Residenzpflicht können je nach EU-Staat sehr unterschiedlich sein. Eine eindeutige schriftliche Aussage kann sehr hilfreich sein.

- Die Einnahmen des Ehegatten werden zur Beitragsberechnung in der GKV herangezogen, wenn der Ehegatte nicht in der GKV versichert ist. Die Bruttoeinnahmen werden dann aber auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze begrenzt (2016: 4237,50 : 2). Pro Kind wird ein Freibetrag von 581 Euro bzw. 968 Euro von den Einnahmen abgezogen.
Grundlage: § 240 SGB V letzter Absatz
Ggf. auf der Internetseite der GKV-Kasse nach "Ehegatteneinstufung" suchen.


- Wenn sie als Arbeitnehmer (nicht bei Selbständigkeit) für mehr als 3 Monate mehr als 450 Euro monatlich brutto verdient, wird sie nach aktueller Gesetzeslage versicherungspflichtig in der GKV. Aktuell gilt dies nur bei Beschäftigungsbeginn vor dem 255. Geburtstag. Per Gesetz kann die Altersgrenze aber jederzeit herabgesetzt werden (es gibt dann keinen Vertrauensschutz, wenn man zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung in der PKV ist).

Gruß
RHW

rossi87
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Hallo RHW,

vielen Dank für die Antwort.

Die Info habe ich von der offiziellen Seite der dortigen Behörde, das ist also wohl wirklich so.

Also gehe ich richtig in der Annahme, dass ab 450€ Einkommen die 10.000€-Grenze nur für nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen relevant ist, da ansonsten als Arbeitnehmer auch unterhalb der 10.000€ GKV-Pflicht besteht? Damit wäre die Aussage von nrw31 dann nicht korrekt?
Wie die 10.000 EUR zusammenkommen interessiert den Dienstherrn letztlich nicht.

HerrBarchanski
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von HerrBarchanski »

Warum soll diese Aussage dadurch falsch werden?

rossi87
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Da laut Vorposter nicht erst ab 10.000€/Jahr eine GKV-Pflicht besteht (bzw keine Pflicht, aber keine Beihilfe mehr, was eine PKV unattraktiv macht), sondern bereits ab 450€/Monat in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Somit wäre es eben nicht egal, wie die 10.000€ zusammenkommen, denn alles über 450€/Monat wäre nur dann noch ohne GKV-Pflicht, handelte es sich um Einkünfte aus Selbstständigkeit.

HerrBarchanski
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von HerrBarchanski »

Bei Einnahmen über 10.000€ ist es dem Dienstherrn egal, wie diese zustande kommen. Vermietung, Erbe, sonstige Rentenzahlungen, freiberufliche Tätigkeit, mehrere Minijobs, undundund. Sobald sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird, spielt die 10.000€-Grenze keine Rolle, da ja eine Versicherungspflicht begründet wird. Ich sehe da keinen Widerspruch. Aber egal, der Kern wurde ja verstanden.

rossi87
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Re: PKV oder GKV für Frau (es ist kompliziert...)

Beitrag von rossi87 »

Er schrieb ja von Einnahmen >bis< 10.000€, nicht >über< 10.000€. Aber ok, ich denke, es ist jetzt so klar: alles, was in einem normalen Arbeitnehmerverhältnis über Minijobniveau verdient wird, bedeutet automatisch GKV-Pflicht. Die 10.000€-Grenze ist also nur dann relevant, wenn es sich um selbstständige Arbeit handelt.

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