Kann mir jemand sagen, welche PKV bei Hashimoto am besten ist??
Bei mir steht bald das Ref an, und mir war gar nicht bewusst, dass es da jetzt Probleme geben könnte. Ich bin seit über 10 Jahren gut eingestellt, habe kein Übergewicht, aber von meiner Schilddrüse ist nicht mehr so viel übrig. Werte sind aber ok, dank L-Thyroxin.
Nimmt mich so eine PKV und mit wie viel Zuschlag muss ich rechnen?
PKV und Hashimoto
-
- Beiträge: 657
- Registriert: 03.01.2015, 13:59:37
Re: PKV und Hashimoto
Wenn du Beamter auf Probe wirst, muss sie dich nehmen, Max 30% Zuschlag.
Im Ref kannst du abgelehnt werden.
Im Ref kannst du abgelehnt werden.
Re: PKV und Hashimoto
Hallo Kathi1989,
für das Referendariat hat jedes PKV-Unternehmen eigene interne Regelungen bei den Gesundheitsfragen (ggf. auch noch unterschiedlich je nach Tarif). Jedes Unternehmen kann den Vertrag aufgrund der Antworten bei den Gesundheitsfragen ablehnen. Wenn man eine Ablehnung eines Unternehmens erhalten hat, ist dies (fast?) immer auch in den Versicherungsanträgen der anderen Unternehmen/Tarife anzugeben, da im Versicherungsantrag danach gefragt wird.
Für Beamten nach dem Referendariat haben sich einige Unternehmen zu einer Öffnungsklausel bereit erklärt. Versicherungsanträge werden von diesen Firmen nicht abgelehnt. Der Risikozuschlag (grds. unbefristet) ist auf maximal 30% begrenzt. Die Öffnungsklausel gilt nur für den ersten Versicherungsantrag, bei späteren Versicherungsanträgen kann man sich nicht mehr darauf berufen. Die Öffnungsklausel wird bei den beteiligten Unternehmen oft nur für einzelne Tarife angewendet (z.B. oft nicht für die wichtigen Beihilfeergänzungstarife).
Bei Beginn des Beamtenverhältnisses trifft man sehr oft eine Entscheidung über die Krankenversicherung für das restliche Leben. Man sollte sich daher auch genügend Zeit dafür nehmen (wie z.B. auch bei einem Hauskauf). Auch den lebenslangen Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung sollte man beachten.
Gruß
RHW
für das Referendariat hat jedes PKV-Unternehmen eigene interne Regelungen bei den Gesundheitsfragen (ggf. auch noch unterschiedlich je nach Tarif). Jedes Unternehmen kann den Vertrag aufgrund der Antworten bei den Gesundheitsfragen ablehnen. Wenn man eine Ablehnung eines Unternehmens erhalten hat, ist dies (fast?) immer auch in den Versicherungsanträgen der anderen Unternehmen/Tarife anzugeben, da im Versicherungsantrag danach gefragt wird.
Für Beamten nach dem Referendariat haben sich einige Unternehmen zu einer Öffnungsklausel bereit erklärt. Versicherungsanträge werden von diesen Firmen nicht abgelehnt. Der Risikozuschlag (grds. unbefristet) ist auf maximal 30% begrenzt. Die Öffnungsklausel gilt nur für den ersten Versicherungsantrag, bei späteren Versicherungsanträgen kann man sich nicht mehr darauf berufen. Die Öffnungsklausel wird bei den beteiligten Unternehmen oft nur für einzelne Tarife angewendet (z.B. oft nicht für die wichtigen Beihilfeergänzungstarife).
Bei Beginn des Beamtenverhältnisses trifft man sehr oft eine Entscheidung über die Krankenversicherung für das restliche Leben. Man sollte sich daher auch genügend Zeit dafür nehmen (wie z.B. auch bei einem Hauskauf). Auch den lebenslangen Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung sollte man beachten.
Gruß
RHW