Ist ALGII beihilfekonform?
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
schriftlich als angebot? mündliche zusagen sind genau gar nichts wert, wenn es unter umständen hart auf hart kommt.
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
hat mir mein berater mitgeteilt OHNE das ich danach gefragt habe. hatte ihn nur über einen wohnortwechsel informieren wollen und ihm dann mitgeteilt, dass ich eine stelle ab dem neuen schuljahr habe.kecks hat geschrieben:schriftlich als angebot? mündliche zusagen sind genau gar nichts wert, wenn es unter umständen hart auf hart kommt.
daraufhin sagte er mir,dass ich bis dahin den alten tarif weiter behalte.
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
Hier musst du auf jeden Fall nochmal nachfragen:Alexius hat geschrieben:hat mir mein berater mitgeteilt OHNE das ich danach gefragt habe. hatte ihn nur über einen wohnortwechsel informieren wollen und ihm dann mitgeteilt, dass ich eine stelle ab dem neuen schuljahr habe.kecks hat geschrieben:schriftlich als angebot? mündliche zusagen sind genau gar nichts wert, wenn es unter umständen hart auf hart kommt.
daraufhin sagte er mir,dass ich bis dahin den alten tarif weiter behalte.
Der alte Tarif allein hilft dir erstmal nicht so wirklich, denn das ist der Beihilfetarif. Du benötigst aber für die Übergangszeit einen Vollversicherungstarif, d.h. einen (Zusatz-) tarif der die fehlenden 50 % des Dienstherrn übernimmt. Das ist das Entscheidende für die Übergangszeit, ansonsten besteht ggf. eine Versicherungslücke.
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
Hinweis: Beim ALG II gibt es zahlreiche Offenlegunspflichten hinsichtlich vorhandenen Vermögens, möglicherweise unterhaltspflichtigen Personen etc. Wenn man nicht nachweislich Mittellos ist sollte man genau prüfen, ob sich das bei 6 Wochen lohnt - nachher treibst du einen riesigen Aufwand und das Amt schlägt dir am Ende lediglich vor, doch den Sparvertrag bei Bank XY zu kündigen.StudenTT hat geschrieben: Mein Ref. (Baden-Württemberg) endet zum 31.7. Ich trete meine neue Stelle planmäßig zum 15.9. an bin also 6 Wochen ohne Bezüge.
Ich werde somit ALGII beantragen
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
Klar, dass man beim Antrag kein Geld auf der hohen Kante liegen haben sollte.nrw31 hat geschrieben:Beim ALG II gibt es zahlreiche Offenlegunspflichten...
Zum Versicherungsschutz kann ich mich Alexius anschließen. Bisher hat man mir das mündlich zugesichert, ungeachtet der Tatsache dass es sich nur um einen Beihilfetarif handelt.
Es kommt jetzt eben darauf an: Wenn der private Versicherer wirklich den vollen Beitrag einfordert lohnt vielleicht doch der kurzfristige Wechsel in die GKV.
Allerdings hängt das von den Zuschüssen des Jobcenters ab, die werde ich bei Gelegenheit mal erfragen müssen...
Re: Ist ALGII beihilfekonform?
Ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommst du aber nicht (wieder) in die GKV. Diese Option scheidet damit aus, das ist vom Gesetzgeber bewusst so festgelegt worden. Es bleibt also nur, in der PKV zu bleiben, mit welchem Zuschuss und zu welchem Betrag auch immer.StudenTT hat geschrieben: Es kommt jetzt eben darauf an: Wenn der private Versicherer wirklich den vollen Beitrag einfordert lohnt vielleicht doch der kurzfristige Wechsel in die GKV.
Allerdings hängt das von den Zuschüssen des Jobcenters ab, die werde ich bei Gelegenheit mal erfragen müssen...
Zum Glück geht es ja nur um 6 Wochen und anschließend hast du einen sicheren Job - ich denke da wird sich eine Lösung finden...
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Re: Ist ALGII beihilfekonform?
Die meisten Versicherer haben für solche Fälle Übergangstarife und das Jobcenter bezahlt die PKV eigentlich relativ anstandslos bis zur Höhe des halben Basistarifs (der so hoch ist, dass man ihn im Alter nach dem Ref definitiv nicht erreicht).
Edit: Basistarif Höchstbetrag 2016 = 665,29€, das Ganze halbieren dann hat man den Maximalwert den das Jobcenter übernimmt
Edit: Basistarif Höchstbetrag 2016 = 665,29€, das Ganze halbieren dann hat man den Maximalwert den das Jobcenter übernimmt
Zuletzt geändert von Valerianus am 19.05.2016, 19:25:42, insgesamt 1-mal geändert.
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