Beiträge PKV (Debeka)

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RHWWW
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von RHWWW »

Gern geschehen!

ranii
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von ranii »

RHWWW hat geschrieben:Ob GKV oder PKV günstiger sind, kann man defintiv erst am Lebensende sagen
Dieser Punkt ist der Knackpunkt bei medialen Debatten über GKV und PKV. Für Beamte sieht es hier aber etwas anders aus, denn ab der Pension muss man nur noch 30 % versichern, da die Beihilfe 70 % zahlt. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wo die private Krankenversicherung immer teurer wird? Ich habe dieselben Tarife wie mein Vater und wir zahlen fast das gleiche. Dazu hat meine Versicherung auch noch die Beiträge leicht gesenkt ... Beamte sind meines erachtens nicht von einer starken Preissteigerung im Alter betroffen.


@ kuddelmux ... Mein Schlupftermin ist nächste Woche und ich bin noch nie so entspannt, wie in der gesamten Schwangerschaft gewesen. Ich sprühe nur so vor guter Laune und Gelassenheit. Aber eines rate ich dir: Schlafe um dein Leben :P

RHWWW
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von RHWWW »

Hallo ranii,

es hängt immer von den Planungen und den tatsächlichen Realitäten der betreffenden Person ab.

Wenn man z.B. weiß, dass:

- man 3 Kinder möchte und für jedes Kind drei Elternzeit mit 0 Stunden Arbeitszeit nehmen möchte (habe ich bei mehreren Kolleginnen erlebt)

- man bei behinderten Kind die Arbeit gar nicht mehr wieder aufnehmen wird

- man einen großen Teil des Berufslebens nur Teilzeit arbeiten wird

- die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Ehegatte zeitweise gar nicht berufstätig sein wird (und in dieser Zeit auch kein Arbeitslosengeld beziehen wird) -> Ehegatteneinstufung § 240 SGB V

- die Wahrscheinlichkeit nicht gering ist, das man nicht bis zum Ende des Berufslebens Beamter ist -> z.B. selbständige Tätigkeit möglich/angedacht

kann der Vergleich GKV und PKV ganz anders aussehen.

In Hessen gilt übrigens die Besonderheit, dass Beamte in der GKV vom Dienstherrn zu den Krankheitskosten (die die Krankenkasse abgerechnet hat) einen Zuschuss beantragen können.

Gruß
RHW

ranii
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von ranii »

RHWWW hat geschrieben: Wenn das Kind nicht in der GKV versichert ist, hat der GKV-Elternteil übrigens keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V)

Uns wurde bei der GKV von meinem Mann dies ebenfalls gesagt. Dabei kam die Aussage, dass das Kind bei GKV und PKV gleichzeitig gemeldet sein kann, damit mein Mann Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes hat. Auf Nachfrage bei meiner PKV wurde mir dort gesagt, dass die PKV damit wohl keine Probleme hätte.
ABER: Die Beihilfe wird dann wohl Probleme machen und die 70 % für das Kind nicht zahlen, wenn es bei Papa in der GKV mit drin steht nur für diesen Punkt, aber sonst über PKV laufen soll.

An alle, die das Problem auch haben könnten:
Mein Mann (35 J.) würde in meiner PKV bei 30 % (Beihilfe 70 %) mehr kosten, als ich bei 50 % oO. Und da ist noch nicht der Risikozuschlag dabei, der wegen eines Bandscheibenvorfalls aufjedenfall noch dazukommen wird.

Fazit: Mann muss in der GKV bleiben und sollte er unter ALG II fallen, wird seine GKV über die Hälfte meines Bruttoeinkommens berechnet. Das wird aber günstiger bleiben, als ihn bei mir reinzuholen!

kuddelmux
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von kuddelmux »

Guten Morgen,

ich habe eine Frage bezüglich folgender Konstellation:
Ehepartner 1: verbeamtet, PKV
Ehepartner 2: Angestellter, GKV, unterhalb der Bemessungsgrenze
gemeinsames Kind steht kurz bevor

Die Beihilfe teilte mir vor kurzem mit, dass sie sich bei bei Versicherung des Kindes in der PKV nicht beteiligen wird, da die Option besteht, das Kind bei Ehepartner 2 kostenlos in einer Familienversicherung der GKV abzusichern.
Ich bin Leselaie und sehr überrascht. Die Kinder meiner meisten Kollegen sind privat versichert. Dass viele Ehepartner über die Bemessungsgrenze kommen, wage ich in diesem Umfang zu bezweifeln. Die einzige Erklärung wäre, dass die Kinder zu 100 % bei der PKV versichtert sind, da die Beihilfe ja nicht zahlt.
Ist diese Schlussfolgerung korrekt?
Herzlichen Dank

RHWWW
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von RHWWW »

Hallo kuddelmux,

es sind verschiedene Hintergründe denkbar:

- die Ehegatten der Kollegen sind als Selbständige oder Beamte ebenfalls in der PKV (dann besteht über einen Elternteil Beihilfeanspruch)

- in der Vergangenheit gab es in der Beihilfeverordnung keine Voraussetzung, die eine Prüfung der gesetzl. Familienversicherung erforderte und bisher beihilfeberechtigte Kinder im Rahmen der Besitzstandswahrung weiterhin Beihilfe erhalten.

- die Beihilfestelle hat diesen Punkt bisher nicht geprüft (es wurde keine Beihilfe beantragt)

- die Kollegen haben falsche Angaben gemacht

- die Kollegen sind nicht verheiratet

- es wurde für die Kinder ein PKV-Vertrag ohne Beihilfeanspruch abgeschlossen

Kinder, die in der PKV versichert sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen (später) in die GKV wechseln:

- Voraussetzungen für die Familienversicherung nach § 10 SGB V sind erfüllt

- Beginn einer Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung

- Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule

Wenn das Kind in der PKV versichert ist, hat übrigens Ehepartner 2 keinen Anspruch auf "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes".

Gruß
RHW

kuddelmux
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von kuddelmux »

Und wieder einmal: Danke!
Als wir noch davon ausgingen, dass wir die Wahl haben, tendierten wir auch eher zur GKV. Dass uns die Entscheidung nun abgenommen wird, beseitigt unsere Unsicherheit.

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