Beiträge PKV (Debeka)

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qchn
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von qchn »

ich gehe absolut konform mit der Kritik, dass ausgerechnet BeamtInnen nicht Teil der Solidargemeinschaft sein müssen, aber zu behaupten, dass wir sund nicht für die GKV entscheiden können, ist schlichtweg falsch. es bleibt halt nur meist mehr übrig, wenn man PKV wählt. richtig abgezockt fühle ich mich hingegen bei der Beihilferegelung für freiwillig GKV-Versicherte.

kuddelmux
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von kuddelmux »

Hallo!
Bist du dir bei folgender Aussage sicher?
"Unser Kind muss bei mir in die PKV rein, weil ich das höhere Bruttoeinkommen habe."

Solange du unter der Bemessungsgrenze liegst (und das ist wohl so bei den meisten Lehrern), kann dein Kind - so glaube ich - auch bei deinem Mann in der GKV versichert sein.

ranii
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von ranii »

qchn hat geschrieben:ich gehe absolut konform mit der Kritik, dass ausgerechnet BeamtInnen nicht Teil der Solidargemeinschaft sein müssen, aber zu behaupten, dass wir sund nicht für die GKV entscheiden können, ist schlichtweg falsch. es bleibt halt nur meist mehr übrig, wenn man PKV wählt. richtig abgezockt fühle ich mich hingegen bei der Beihilferegelung für freiwillig GKV-Versicherte.

Ich bleibe bei meiner Aussage:
Beamte können sich aus finanzieller Sicht nicht freiwillig für die GKV entscheiden.
Das macht einfach keinen Sinn! Ich müsste bei einer GKV fast den dreifachen Betrag bezahlen, als bei meiner PKV ... das mache ich doch nicht freiwillig!
Beamte gehen nur freiwillig in einer GKV, wenn der Risikozuschlag bei einer PKV höher liegt als der Satz der GKV oder sie wegen der Gesundheitsprüfung von der PKV abgewiesen werden. Beides bedeutet aber dann der Zwang zur GKV und der Verlust des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung - bei uns Beihilfe.

Somit bleibe ich dabei: Beamte würden sich freiwillig nie in einer GKV versichern!


Naja, es soll ja immer noch Einzelfälle geben, die das aus Solidarität trotzdem machen. Es gab ja auch schon einen Fall, wo ein Beamter den Dienst gekündigt hat, um als Angestellter weiter zu arbeiten, weil er das solidarischer fand. Jedem das seine.

@kuddelmux
Ich habe bis jetzt nur diese Aussage überall gelesen. Selbst wenn es möglich ist, unser Kind bei meinem Mann mitzuversichern, werde ich es bei mir mitversichern. Auch wenn ich zahlen darf (was übriegens meiner Meinung nach solidarischer ist, als nicht arbeitende Angehörige kostenlos mitversichern zu können), denke ich, dass unser Kind so später Vorteile haben wird. Ich weiß ja noch nicht, wie sich das Leben entwickelt und ich selber habe sehr davon profitiert, dass ich keine Gesundheitsprüfung mehr machen musste, da ich über meinen Vater privatversichert war als Kind. Vielleicht muss ich ja doch irgendwann meinen Mann zu mir in die Private holen? wer weiß ...

kuddelmux
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von kuddelmux »

Hey ranii,

mir ging/geht es ähnlich wie dir. Es heißt immer schnell: Kinder sind beim Mehrverdiener zu versichern. Dass es wahrscheinlich nicht so ist und die Sache mit der Bemessungsgrenze hinzukommt, habe ich mir nur erlesen und bin deshalb auch nicht zu 100 % sicher. Die Erprobung steht noch aus, Schlupftermin ist bei uns in zwei Monaten.
Wir stehen also auch bald vor der Frage, wie wir das Küken versichern wollen und deine Argumente kann ich gut nachvollziehen.
Alles Gute

MarlboroMan84
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Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von MarlboroMan84 »

"Schlupftermin", "Küken" - sind das Tiere?

RHWWW
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Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von RHWWW »

Hallo ranii, hallo kuddelmux,

jedes Mitglied der GKV kann seine Kinder nach § 10 SGB V kostenlos familienversichern.

Die Ausnahme nach § 10 Absatz 3 SGB V trifft nur zu, wenn die folgenden Punkte alle zeitgleich zutreffen:

- die Eltern sind verheiratet

- der PKV-Elternteil ist mit dem Kind verwandt (also kein Stiefelternteil)

- die Einkünfte des PKV-Elternteils sind regelmäßig höher als die Einkünfte des GKV-Elternteils: Einkünfte ist nach § 16 SGB IV ein Begriff vom Steuerbescheid (Werbungskosten können also abgezogen werden); Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zinsen und Mieteinkünfte zählen auch zu den Einkünften.

- die regelmäßigen Einkünfte des PKV-Elternteils übersteigen die Versicherungspflichtgrenze von 56250 Euro jährlich bzw. in bestimmten Fällen von 50850 Euro jährlich

Wenn einer dieser vier Punkte nicht zutrifft, kann das Kind kostenlos familienversichert werden. Aus Sicht der GKV bestehen keinerlei Probleme, wenn das Kind in der GKV und der PKV gleichzeitig versichert ist. Von der PKV sollte man sich ggf. eine schriftliche Aussage geben lassen, ob es dort Probleme geben kann.

Wenn eine kostenlose Familienversicherung in der GKV nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit zu einer beitragspflichtigen Mitgliedschaft des Kindes in der GKV.

Wenn das Kind nicht in der GKV versichert ist, hat der GKV-Elternteil übrigens keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V)

Jeder Beamte kann zwischen GKV und PKV entscheiden, und zwar:

- bei Beginn eines Studiums (ohne Vergütung, also kein duales Studium)

oder

- wenn direkt vor der Beamtentätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung (ggf. auch über die Eltern) bestanden hat

Aktuell ist die Zahl der Beamten in der GKV fünfstellig. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein:

- höheres Alter bei der Verbeamtung

- Gesundheitszustand bei der Verbeamtung

- Wunsch nach vielen Kindern (die ggf. alle studieren sollen)

- Wunsch nach späterer längerer Teilzeit(phase)

- höhere Wahrscheinlichkeit, nicht lebenslang Beamter zu bleiben (Finanzbeamter -> Steuerberater, Lehrer -> Burnout)

- Risiko eines nicht gesunden Kindes und daher mögliche jahrzehntelange Freistellung ohne Beihilfe

......

Ob GKV oder PKV günstiger sind, kann man defintiv erst am Lebensende sagen. Vor einer Entscheidung sollte man alle wichtigen Informationen haben und sich dann in Ruhe entscheiden.

Gruß
RHW

kuddelmux
Beiträge: 96
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Re: Beiträge PKV (Debeka)

Beitrag von kuddelmux »

Danke für die ausführliche Information!

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