yestoerty hat geschrieben:
Wenn du dein Kind direkt nach der Geburt in der PKV anmeldest, wird es ohne Gesundheitsprüfung genommen. Jedenfalls hat bei mir niemand gefragt, daher gehe ich davon aus. Alles andere wäre ja Benachteiligung.
Das ist definitiv so, Stichwort ist der so genannte Kontrahierungszwang. Das Kind kann, nach aktueller Rechtslage, im Prinzip lebenslang in der PKV der Eltern bleiben - ohne Gesundheitsprüfung, egal wie Krank es irgendwann ist/war/wird.
Kinder werden nun übrigens im Regelfalll automatisch in den Unisextarif aufgenommen. Interessant z.b. bei der Debeka. Das Kind bekommt dauerhaft ohne Aufpreis diesen leistungsstärkeren Tarif, auch wenn die Eltern wegen Vorerkrankungen nicht zu interessanten Konditionen in diesen wechseln können...
ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Arbeitnehmertätigkeit in einem bestimmten Verdienstbereich nach Ende der Beanmtentätigkeit). Einzelheiten ergeben sich aus §§ 5, 9 und 10 SGB V (wenn keine der Ausnahmen nach §§ 6, 7 und 8 SGB V zutreffen). Ein Ende der Beamtentätigkeit oder ein Wegfall der Beihilfe ist nach dem SGB V allein kein Grund für einen Wechsel aus der PKV in die GKV.
Bei einem Burnout sind die Leistungen im Rahmen der Psychotherapie sehr wesentlich. Das kann je nach PKV-Tarif sehr unterschiedlich sein. Wenn man noch nicht genügend Jahre in der PKV ist, werden die Gesundheitsfragen ggf. rückwirkend sehr genau geprüft. Ein vergessenes ärztliches Attest (z.B. um eine Prüfung zu umgehen/zu verschieben) kann dann sehr gravierend werden.
Wenn man bereits 3 Monate in einem bestimmten PKV-Unternehmen versichert ist und der Versicherungsantrag dort innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt eingeht, kann man das Neugeborene dort ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge versichern. Wenn man in der Schwangerschaft (vielleicht ohne diese zu kennen) das PKV-Unternehmen wechselt oder für das Kind einen anderen Tarif als für einen selber wählen möchte, gibt es für sdas Kind selber eine Gesundheitsprüfung und ggf. Risikozuschläge (Ausnahme: der Elternteil ist in einem Bi-Sex-Tarif. Dann muss das Kind in einen Uni-Sex-Tarif wechseln).
Wenn das Kind behindert ist und die Mutter daher eine sehr lange Freistellung als Beamtin beantragt, entfällt nach dem Ende der Elternzeit die Beihilfe. Die Mutter bleibt dann aber weiterhin in der PKV und zahlt dort wegen Wegfalls der Beihilfe wesentlich höhere Beiträge als vorher.
yestoerty hat geschrieben:Bei 80€ bist du wohl eher auf Widerruf verbeamtet, also im Ref.
Davon würde ich allerdings auch ausgehen
Hm nein. Ich bin Beamtin auf Probe und habe eine Festanstellung. Daher informiere ich mich auch jetzt gerade über die PKV. Es gab verschiedene Angebote. Vom Vermitter - von Debeka, Barmenia, HUK-Coburg, Signal-Iduna, DBV, etc.
Während DBV und Signal-Iduna 70€-80€ sowas waren. Sind Debaka und Barmenia am anderen Ende aber auch 150€-300€. Alle ohne Selbstbeteilitung.
Zuletzt geändert von o0Julia0o am 23.01.2017, 20:23:53, insgesamt 1-mal geändert.
Ambulant: VisB 50T-UA -> ca. 50€
Und dann kommen da noch ein paar Bausteine hinzu, wobei dort der höchste mit Abstand dieser ist:
Pflegepflicht: PVB: ca. 12€