ok! Die fahrten zum Seminar kann ich nicht angeben (wurde uns immer so gesagt), weil wir die seminarfahrten ja direkt vom seminar erstattet bekommen haben.
die gewisse hilflosigkeit ist nicht auszuschließen, aber mittlerweile komme ich gut vorwärts!!
Danke!
Steuererklärung
Re: Steuererklärung
so ich habe mittlerweile alles ausgefüllt und elektronisch übermittelt. dann habe ich das ausgedruckt, was das programm mir zusammengestellt hat (auflistung aller angaben).
muss ich jetzt das mitsamt aller belege (z.B. rechnungen für die einzelnen bücher, die ich angegeben habe) abgeben? auch z.B. den nachweis der Mietkosten usw.? oder meldet sich das finanzamt, wenn sie etwas einsehen möchten, bei mir!?
danke, dass ihr so geduldig seid
muss ich jetzt das mitsamt aller belege (z.B. rechnungen für die einzelnen bücher, die ich angegeben habe) abgeben? auch z.B. den nachweis der Mietkosten usw.? oder meldet sich das finanzamt, wenn sie etwas einsehen möchten, bei mir!?
danke, dass ihr so geduldig seid
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Re: Steuererklärung
Das kommt drauf an, ob du deine Einkommenssteuererklärung authentifiziert übermittelt hast.
Falls ja, musst du die Belege aufbewahren, aber erst mal nicht aktiv hinschicken. Ausnahme: Anlage KAP u.ä.
Hier steht mehr dazu:
https://www.elster.de/arbeitn_info.php
Du kannst übrigens nicht pauschal die Mietkosten ansetzen, sondern du kannst dein Arbeitszimmer (sofern du eins hast! Arbeitsecke wird nicht mehr anerkannt) anteilig ansetzen. Macht das also 20% der Wohnfläche aus, kannst du 20% der Warmmiete absetzen.
Eine Besonderheit sind z.B. Kosten für Winterdienst, sog. haushaltsnahe Dienstleistungen, die haben nichts mit Werbungskosten zu tun und können komplett abgezogen werden.
Falls ja, musst du die Belege aufbewahren, aber erst mal nicht aktiv hinschicken. Ausnahme: Anlage KAP u.ä.
Hier steht mehr dazu:
https://www.elster.de/arbeitn_info.php
Du kannst übrigens nicht pauschal die Mietkosten ansetzen, sondern du kannst dein Arbeitszimmer (sofern du eins hast! Arbeitsecke wird nicht mehr anerkannt) anteilig ansetzen. Macht das also 20% der Wohnfläche aus, kannst du 20% der Warmmiete absetzen.
Eine Besonderheit sind z.B. Kosten für Winterdienst, sog. haushaltsnahe Dienstleistungen, die haben nichts mit Werbungskosten zu tun und können komplett abgezogen werden.
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Re: Steuererklärung
Das geht inzwischen nicht mehr bzw. ist für diesen Fall (Schule & Seminar) nicht zulässig. Das Seminar kann man als Dienstreise angeben, Vorteil: Doppelter Kilometersatz.Agrippina hat geschrieben: Du kannst bei den Fahrten zur Arbeitsstelle mehrere Zielorte angeben.
Re: Steuererklärung
für fahrten zu ausbildungsschule UND seminar geht es möglicherweise tatsächlich nicht,
ich habe aber für den ersten zeitraum 2015 (fahrten zur ausbildungsschule) die km angegeben und für den zweiten zeitraum (feste stelle, andere schule) auch die km angegeben. das war ohne probleme möglich.
bzgl der anlagen hat mir das schlaue programm eine checkliste erstellt, aber da hatte ich euch schon gefragt. ich war also etwas zu ungeduldig.
Danke für eure Hilfe!!
ich habe aber für den ersten zeitraum 2015 (fahrten zur ausbildungsschule) die km angegeben und für den zweiten zeitraum (feste stelle, andere schule) auch die km angegeben. das war ohne probleme möglich.
bzgl der anlagen hat mir das schlaue programm eine checkliste erstellt, aber da hatte ich euch schon gefragt. ich war also etwas zu ungeduldig.
Danke für eure Hilfe!!
Re: Steuererklärung
Hallo zusammen,
ich habe auch eine kurze Frage zur Einkommenssteuererklärung. Ich bin erst seit 2016 mit der festen Stelle wieder verbeamtet, in 2015 habe ich durchgängig als Angestellte gearbeitet. Muss ich jetzt nun als Berufsstatus "Angestellter" oder "Beamter" angeben? Weiß das zufällig jemand?
Vielen Dank euch.
ich habe auch eine kurze Frage zur Einkommenssteuererklärung. Ich bin erst seit 2016 mit der festen Stelle wieder verbeamtet, in 2015 habe ich durchgängig als Angestellte gearbeitet. Muss ich jetzt nun als Berufsstatus "Angestellter" oder "Beamter" angeben? Weiß das zufällig jemand?
Vielen Dank euch.
Re: Steuererklärung
Die Steuer gilt ja immer für ein Kalenderjahr und du schreibst du warst 2015 angestellt.
Wenn du im gleichen Jahr beides warst, dann schreibst du einfach hin angestellter bis z.B.: 31.07.
Beamter ab 01.08.
Wenn du im gleichen Jahr beides warst, dann schreibst du einfach hin angestellter bis z.B.: 31.07.
Beamter ab 01.08.