Steuererklärung

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chickpea
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Steuererklärung

Beitrag von chickpea »

Hallo, es passt zwar nicht in den Bereich Versicherung und Beihilfe,
aber auch sonst nirgendwo richtig.
Ich versuche mich gerade zum ersten Mal im Leben an einer Steuererklärung für 2015 (mit WISO-Software).
Ich hab das Ref bis Juli 2015 in Nds. gemacht, anschließend ab 31.08. in meiner festen Stelle gearbeitet.
Es ist doch richtig, dass ich in dem Programm zwei Lohnsteuererklärungen gemacht habe, oder?
Einmal für den Zeitraum Januar-Juli 2015 und einmal August-Dezember 2015.
Ich habe auch schon ne ganze Menge eingegeben, Arbeitsmittel, Fahrtkosten usw.
Für das Ref habe ich aber natürlich nur ganz wenig Lohnsteuer bezahlt (war ja Anwärterin) und auch keinen Solidaritätszuschlag. Das Programm berechnet dafür aber jetzt einen dicken Batzen, den ich angeblich nachzahlen soll. Ich habe keine Ahnung, wo ich angeben kann, dass das Anwärterbezüge waren aus einem Ausbildungsverhältnis.
Erst weiter unten im Programm kommt der Punkt Ausbildung. Da habe ich auch nochmal brav angegeben, dass ich mich für den o.g. Zeitraum in Ausbildung befand. Hierfür soll ich jetzt nochmal Fahrtkosten und sonstige Ausbildungskosten angeben. Das habe ich ja aber weiter oben schon gemacht. Nochmal angeben ist ja also nicht richtig. Oben stehen lassen, und bei Ausbildungskosten nichts eintragen? Auch nicht richtig, oder? Wir sprechen immerhin vom Finanzamt.
Hat hier jemand Ahnung oder evtl dasselbe Problem gehabt?
Oder sollte ich am besten direkt mal im Finanzamt nachfragen?
Danke für eure Antworten!

ehaefner
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Re: Steuererklärung

Beitrag von ehaefner »

Man macht immer für das komplette Jahr EINE Erklärung, nicht für getrennte Zeiträume!

Valerianus
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Valerianus »

Eine Erklärung, aber 2x Anlage N dürfte stimmen, wenn das zwei verschiedene Arbeitgeber waren, hast du denn zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen bekommen?
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

chickpea
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Re: Steuererklärung

Beitrag von chickpea »

ob das jetzt Anlage N ist, weiß ich nicht... ich hab in dem programm halt zwei Zeiträume angegeben .... es war aber derselbe arbeitgeber! ich hab das ref in nds gemacht und jetzt auch wieder nds...
ich denke schon, dass ich die bekommen habe, aber ich finde sie nicht wieder und muss wahrscheinlich mal beim LBV anrufen, ob die sowas nochmal rausschicken können...

weiß denn einer was bzgl. des soli??

Valerianus
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Valerianus »

Wie machst du denn deine Steuererklärung ohne die Lohnsteuerbescheinigungen? o.O
Also prinzipiell ist das schon möglich, wenn man weiß wo man seine Daten auf den Abrechnungen findet und das Ganze schon mal gemacht hat...

Ob das Ganze Anwärterbezüge waren oder nicht ist völlig egal für die Lohnsteuer. Soli und Kirchensteuer berechnen sich prozentual aus der gezahlten Lohnsteuer, d.h. es kann kaum sein dass du Lohnsteuer, aber keinen Soli gezahlt hast, das macht keinen Sinn. Ich kenne jetzt die WISO Software nicht, aber Ausbildung macht nur Sinn, wenn du dafür was bezahlt hast und das steuerlich geltend machen möchtest (z.B. Studiengebühren oder Kosten für Seminare, etc.), ansonsten ist das einfach ein Arbeitsverhältnis...
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

chickpea
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Re: Steuererklärung

Beitrag von chickpea »

meine lohnsteuerbescheinigung vom jahr 2015 habe ich jetzt wiedergefunden. war noch nicht im richtigen ordner abgeheftet, aber dafür hat man ja ferien ;-)

und ich gebe das jetzt einfach so an, wie es dort steht.
ich hab ne menge einzureichen, z.b. fahrtkosten. zu meiner ausbildungsschule 40km ein weg und zu meiner jetzt festen stellen 55km ein weg. allein deswegen lohnt es sich.
und auf den abrechnungen aus dem ref steht wirklich nichts bei soli. bin ich da etwa die einzige? kann ja nicht.

was ich mich jetzt nur frage, wo gibt man die fahrten zur ausbildungsschule an? ganz normal beim arbeitsweg oder später bei ausbildungs(fahrt)kosten? zweimal angeben?

Agrippina
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Re: Steuererklärung

Beitrag von Agrippina »

Hallo,
Das Referendariat ist steuerrechtlich keine Ausbildung, sondern ein Arbeitsverhältnis. Deswegen sind deine Fahrtkosten auch keine Ausbildungskosten. Du kannst bei den Fahrten zur Arbeitsstelle mehrere Zielorte angeben. Du gibst einfach an, wie oft du zur Schule und wie oft zum Seminar gefahren bist. Vielleicht solltest du die Steuererklärung mit jemandem zusammen machen, der sowas schonmal gemacht hat. Deine Fragen hier lassen auf eine gewisse Hilflosigkeit schließen (und das meine ich nicht abwertend).
Viel Erfolg!

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