Referendariat: erst GKV, später PKV

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Mr. Cohen
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Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Mr. Cohen »

Hallo,

ware es grundsätzlich möglich, die erste Hälfte des Referendariats in der gesetztlichen Krankenversicherung versichert zu sein, sich dann aber später im Referendariat doch für die PKV zu entscheiden? Natürlich mit der entsprechenden (2 Monate?!) Kündigungsfrist der GKV.

Thomas Kliem
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Thomas Kliem »

Ja, das ist (vorbehaltlich Risiko-/Gesundheitsprüfung) möglich.
Thomas Kliem
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Mr. Cohen
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Mr. Cohen »

Danke für die Antwort.

Die Gesundheitsprüfung wäre dann aber von der Art und Weise diesselbe? (nur dass eben ein späterer Zeitpunkt das Risiko birgt, dass in dieser Zwischenzeit "etwas" passieren könnte)

Thomas Kliem
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Thomas Kliem »

Ganz genau so ist es.
Thomas Kliem
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Mr. Cohen
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Mr. Cohen »

Dazu nochmal ein kurze Nachfrage:

(1) derzeit: gesetzlich versichert (Studentenversicherung) seit 5 Jahren

(2) bald: gesetzlich versichert, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, aber bei derselben KK wie in (1). Ist dies bereits als Statuswechsel zu sehen?

(3) Beginn Referendariat: Freiwillig gesetzl. krankenvers. bei derselben KK wie (1) & (2)


Szenario: Nach ein paar Monaten im Referendariat kommt dann der Entschluss sich doch in der PKV zu versichern. Spielt dann die Bindungsfrist von 18 Monaten eine Rolle, da man sich durch Punkt (3), einem Statuswechsel, auf "Null" gesetzt hat? Oder ist die Studentenversicherung (1), die normale Versicherung über den Arbeitgeber (2) und dann auch die freiwillige Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (3) als ein gesamter Zeitraum zu werten?


Vielen Dank für mögliche Antworten!

Thomas Kliem
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Thomas Kliem »

Unter Statuswechsel versteht man den Wechsel von versicherungspflichtig in der GKV zu nicht versicherungspflichtig in der GKV und/oder umgekehrt.

Im genannten Szenario findet der Statuswechsel bei Ernennung (widerspruchslose Entgegennahme der Urkunde) zum Beamten auf Widerruf statt.

Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt immer nur bei einem Wechsel innerhalb der GKV.

Es kann also zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vorbereitungsdienstes unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die PKV gewechselt werden.
Thomas Kliem
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Mr. Cohen
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Re: Referendariat: erst GKV, später PKV

Beitrag von Mr. Cohen »

Vielen Dank fuer die schluessige Antwort!

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