Frage zur Dienstunfähigkeit

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ToTa
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Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von ToTa »

Hallo Ihr,

ich habe eine Frage zur Dienstunfähigkeit, die mich etwas beschäftigt. Bisher habe ich noch keine DU-Versicherung und bin am Überlegen, welche ich denn am Besten abschließen sollte. Eine prinzipielle Fragestellung, die jede Versicherung betreffen, drängt sich bei mir auf. Die DU-Versicherung geht ja meistens nur bis 60-65 Jahre, wobei jedes Jahr drangehängt immense Mehrkosten bedeuten. Jetzt eine mögliche Konstellation: Als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe bzw. in den ersten fünf Jahren als Beamter auf Lebenszeit hat man ja noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Nehmen wir an in dieser Zeit tritt eine Dienstunfähigkeit ein. Dann würde die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen, jedoch bis zum abgeschlossenen Zeitpunkt, nehmen wir an der liegt bei 60 Jahren. Da frage ich mich dann, was danach passiert. Kann man dann auf der Straße betteln gehen? Wie soll man danach noch weiter leben?

Eine weitere Frage ist, ob eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dynamik abgeschlossen werden sollte oder ohne und wie da das Meinungsbild hier so herrscht.

Danke für Eure Antworten.

Illi-Noize
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Illi-Noize »

ToTa hat geschrieben:nehmen wir an der liegt bei 60 Jahren. Da frage ich mich dann, was danach passiert. Kann man dann auf der Straße betteln gehen? Wie soll man danach noch weiter leben?
Das ist ja schon kurz vor den Pensionierung, d.h. die Pension ist schon recht nah am Maximum dran - und Du wirst wohl Frühpensioniert.

nrw31
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von nrw31 »

ToTa hat geschrieben:Als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe bzw. in den ersten fünf Jahren als Beamter auf Lebenszeit hat man ja noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Nehmen wir an in dieser Zeit tritt eine Dienstunfähigkeit ein. Dann würde die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen, jedoch bis zum abgeschlossenen Zeitpunkt, nehmen wir an der liegt bei 60 Jahren. Da frage ich mich dann, was danach passiert. Kann man dann auf der Straße betteln gehen? Wie soll man danach noch weiter leben?
Ich glaube ich verstehe was Du meinst und vermute, hier liegt ein Denkfehler vor: Die Beschränkungen auf "bis 60 Jahre" bedeutet meines Wissens, das nur bis 60 Jahre die Versicherung erstmalig (!) greift.

Heißt: Wenn Du mit 62 Jahren Dienstunfähig wirst, musst Du dich mit der reduzierten Pension begnügen, die Versicherung ist dann nicht mehr existent Die Pension ist dann aber noch so ordentlich, zumindest nach aktueller Gesetzeslage, dass das kein großes Problem sein sollte. Daher sichert man sich zumeist nur bis 60 über die DU ab.

Wenn aber der Fall eintritt, dass Du während der allerersten Jahre deiner Tätigkeit Dienstunfähig wirst zahlt die DU hingegen bis an Dein Lebensende, das ist ja der Sinn der DU. Genau dieses Risiko abzusichern.

Thomas Kliem
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Thomas Kliem »

nrw31 hat geschrieben: Wenn aber der Fall eintritt, dass Du während der allerersten Jahre deiner Tätigkeit Dienstunfähig wirst zahlt die DU hingegen bis an Dein Lebensende, das ist ja der Sinn der DU. Genau dieses Risiko abzusichern.
Auf keinen Fall! Versicherungs- und Leistungsdauer können zwar unterschiedlich sein (z. B. 60 / 63), eine lebenslängliche Zahlung gibt es jedoch nicht. Lediglich bei zwei oder drei Anbietern von BU-Versicherungen ohne DU-Klausel gibt es gegen exorbitanten Mehrbeitrag und unter Einhaltung von weiteren Voraussetzungen eine lebenslange BU-Rentenzahlung.

Man kann die DU-Versicherung natürlich mit einer Rentenversicherung (Beitragsbefreiung und Dynamik im BU-Fall) kombinieren. Dann kommt man auf eine lebenslange Zusatzrente. Ob sich das im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen rechnet, kann nur individuell anhand von verschiedenen Modellen berechnet werden.
Thomas Kliem
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ToTa
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von ToTa »

Das heißt im Endeffekt kann dieses Risiko nicht wirklich bezahlbar abgesichert werden und man steht in diesem Fall auf der Straße?

Thomas Kliem
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von Thomas Kliem »

Auf der Straße steht man nicht. Noch gibt es so etwas wie eine Grundsicherung. Wenn man allerdings aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird (also vor dem Eintritt eines Versorgungsanspruchs DU wird), wird man mit Ablauf der BU/DU-Versicherung finanziell in ein tiefes Loch fallen. Daher muss auch eine Altersvorsorge aufgebaut werden.

Das Argumente "Ich werde ja Beamter, muss also nichts für meine Altersvorsorge tun" stellt sich dann leider als Fehleinschätzung heraus. Das ist aber nicht nur ein Problem, dass Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler fallen ebenfalls in ein finanzielles Loch.

Auch wenn es niemand mehr hören will: Eine Altersvorsorge ist immer notwendig, auch parallel zur BU/DU-Versicherung. Einzig Beamte auf Lebenszeit können da etwas entspannter leben, weil hier durch die staatlichen Versorgungsansprüche wenigstens ein Leben in geregelter Armut gesichert ist.

Jeder muss seine eigene Risikoeinschätzung haben. Im Prinzip ist das aber ein Spiel mit dem Feuer. Nach meiner Erfahrung wird das Thema Vorsorge auch in der Beratung nicht mit genug Nachdruck behandelt. Vielleicht auch deswegen, weil heutzutage die Neigung zum Konsum höher ist als der Vorsorgegedanke. Dabei nehme ich mich persönlich davon auch nicht aus. Ich gebe mein Geld auch lieber für Reisen, Hobbys und andere schöne Dinge des Lebens aus und nicht so gerne für meine BU-Vorsorge und meine Altersvorsorge. Irgendwie konnten meine Großeltern und Eltern das viel besser...
Thomas Kliem
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ToTa
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Re: Frage zur Dienstunfähigkeit

Beitrag von ToTa »

Thomas Kliem hat geschrieben:Auf der Straße steht man nicht. Noch gibt es so etwas wie eine Grundsicherung. Wenn man allerdings aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird (also vor dem Eintritt eines Versorgungsanspruchs DU wird), wird man mit Ablauf der BU/DU-Versicherung finanziell in ein tiefes Loch fallen. Daher muss auch eine Altersvorsorge aufgebaut werden.

Das Argumente "Ich werde ja Beamter, muss also nichts für meine Altersvorsorge tun" stellt sich dann leider als Fehleinschätzung heraus. Das ist aber nicht nur ein Problem, dass Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler fallen ebenfalls in ein finanzielles Loch.

Auch wenn es niemand mehr hören will: Eine Altersvorsorge ist immer notwendig, auch parallel zur BU/DU-Versicherung. Einzig Beamte auf Lebenszeit können da etwas entspannter leben, weil hier durch die staatlichen Versorgungsansprüche wenigstens ein Leben in geregelter Armut gesichert ist.

Jeder muss seine eigene Risikoeinschätzung haben. Im Prinzip ist das aber ein Spiel mit dem Feuer. Nach meiner Erfahrung wird das Thema Vorsorge auch in der Beratung nicht mit genug Nachdruck behandelt. Vielleicht auch deswegen, weil heutzutage die Neigung zum Konsum höher ist als der Vorsorgegedanke. Dabei nehme ich mich persönlich davon auch nicht aus. Ich gebe mein Geld auch lieber für Reisen, Hobbys und andere schöne Dinge des Lebens aus und nicht so gerne für meine BU-Vorsorge und meine Altersvorsorge. Irgendwie konnten meine Großeltern und Eltern das viel besser...
Vielen Dank für die Hinweise! Was sollte man zur zusätzlichen Vorsorge tun? Mit dem Referendariatsgehalt kann man jetzt auch nicht alle Versicherungen abschließen. Ist eine Dynamik sinnvoll bei der DU? Je länger man ja Lebenszeitbeamter ist, desto kleiner wird ja die Versorgungslücke. Hab mir jetzt mal vorgestellt bei 1000 Euro zu beginnen und nach dem Ref. eventuell eine Dynamik zu machen. Habe auch ein anderes Angebot, das bei 700 Euro beginnen würde, was ich aber als zu wenig erachte.

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