krankenversg./kosten

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Antworten
gast

krankenversg./kosten

Beitrag von gast »

hallo!
ich bin referendarin (in nrw) und zur hälfte durch die beihilfe und zur and. hälfte durch die pkv (debeka) versichert.
miene frage:
wenn ich zum arzt gehe, reicht es aus, zu sagen, ich sei privatversichert oder muss ich auf die beihilfe weisen?
macht es bei den behandlungen einen unterschied, ob ich halb beihilfe versichert bin oder habe ich die gleichen 'ansprüche' wie 100%-privat versicherte?
ich kann ja auch nicht vor jeder geplanten behandlung erst die beihilfe kontaktieren, ob sie die erfoderliche behandlung auch zur hälfte übernimmt...
habe zb heute beim za eine keramikfüllung am schneidezahn bekommen, ohne kostenvoranschlag oder so. jetzt bin ich mir unsicher, ob die beihilfe nachher auch die hälfte der kosten zuzahlt.
wie ist/war das bei euch?

Patricia

Beihilfe/ Debeka

Beitrag von Patricia »

Hallo,

also mein Mann ist ebenfalls Debeka- Versichert und zur anderen Hälfte Beihilfeberechtigt. Die Beihilfe hat einen jährlichen Eigenanteil in Höhe von EUR 150,00, glaube ich, den du sowieso selbst tragen musst. Ansonsten übernimmt die Beihilfe eben alle Leistungen, die auch eine gesetzliche Kasse tragen würde. Nun hängt es von deinem Tarif bei der Debeka ab, in wie weit die Leistungen, die über die GOÄ- Sätze gehen, abgesichert sind. Das steht in der Leistungsbeschreibung deiner Versicherungspolice. Ansonsten wende dich einfach mal an deinen Debeka- Berater, die sind für solche Fragen immer offen und stehen dir da mit Rat und Tat zur Seite, jedenfalls ist das bei uns so, oder hast du keinen Debeka- Betreuer? Wenn du möchtest, gebe ich dir gerne die Tel- Nr. von unserem. Schreib in dem Fall einfach eine Mail an HoFa25@aol.com.

Liebe Grüße Patricia

Gast

Beitrag von Gast »

danke particia. ich habe auch einen debeka-berater, aber der konnte mir nicht alles erklären, was die beihilfe betrifft.
bist du dir sicher, dass es in NRW diesen eigenanteil gibt?
habe bisher noch nichts davon gehört...
und stimmt es auch, dass die beihilfe nur die leistungen übernimmt, die die GKV übernehmen würde??
denn die würde mir ja in meinem fall keine keramikfüllung zahlen, sondenr nur amalgam oder kunststoff!!
bin verwirrt :-(

oceandance

kein Eigenanteil in NRW

Beitrag von oceandance »

ich bin Lehramtsanwärterin in NRW...
bis jetzt habe ich keinen Eigenanteil bei der Beihilfe bezahlen müssen... die haben sogar meine Brillengläser zur Hälfte bezahlt (und die waren nicht gerade billig)... d.h. die übernehmen auch Leistungen, die die Gesetzlichen nicht bezahlen...
wie das ganze bei Zahnfüllungen aussieht, weiß ich allerdings nicht... da habe ich auch aktuell gerade eine Rechnung, die ich aber noch nicht eingereicht habe...

Antworten