debeka Rückerstattungen

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mikkki
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debeka Rückerstattungen

Beitrag von mikkki »

Hallo,
ich bin verbeamteter Lehrer und habe mal eine Frage zu Rückerstattungen. Ich war ein Jahr bei der DBV versichert und da ich seit drei Jahren nicht mehr beim Arzt war, da es mir immer gut ging, kamen halbjährig Rückerstattungen von so ca. 200 Eurp. :D
Jetzt bin ich seit ca. einem Jahr bei der debeka und es gab noch nix. Kann das am Tarif liegen?
Kenne mich da irgendwie noch zu wenig aus.
Beste Grüße!
mikkki

Kodi
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Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von Kodi »

Meine Debeka Rückerstattung kommt immer jährlich um den Herbst herum.

Schultzy
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Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von Schultzy »

Ja meine auch. Immer im September.

darkligth
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Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von darkligth »

Du musst erst einmal ein volles Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) bei der DeBeKa leistungsfrei versichert sein um Anspruch zu haben.
Mehrheitlich geben die Versicherer die Erstattung im Mai heraus, die DeBeKa ist da etwas spät dran.. Und die DBV erstattet dann z.B. auch für ein anteiliges Versicherungsjahr.
Wenn meine Hunde nicht in den Himmel kommen, dann will ich da auch nicht hin!

HAJ
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Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von HAJ »

@darklight
leider nicht ganz richtig. Man muss teilweise länger als bis zum 31.12. versichert sein (so z.B. Debeka). Und anteilig erstattet nicht nur die DBV.
Meine Beiträge erfolgen hier rein privat. Ich habe kein berufliches Interesse. Ich teile nur meine Meinung mit.

darkligth
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Registriert: 21.06.2012, 7:50:25

Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von darkligth »

@HAJ:
DBV war nur das Beispiel da er zuvor dort versichert war. Und generell sind die "anteilig wirksamen Rückerstattungen" die positive Ausnahme. Aber ein Versicherer der mehr als ein Kalenderjahr Versicherungsdauer für die Rückerstattung fordert? Welche ist das bitte?
Wenn meine Hunde nicht in den Himmel kommen, dann will ich da auch nicht hin!

Thomas Kliem
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Re: debeka Rückerstattungen

Beitrag von Thomas Kliem »

Missverständnis.
Zu unterscheiden sind die Leistungsfreiheit (ein Jahr) und das Fortbestehen der Versicherung ohne Beitragsrückstand über einen bestimmten Zeitpunkt/Termin hinaus.
Beide Aussagen (darklight und HAJ) sind also richtig.
Thomas Kliem
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