Möchte ich so nicht unkommentiert lassen. Richtig(er) ist, dass man als Lehrer in der Phase Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe eine DU in Höhe von 1800€ Monatsrente über die Dienstanfängerpolice (DAP) absichern kann. Wäre also im Ref. fast das doppelte Netto.dermatu hat geschrieben:Also die Dienstanfängerpolice der DBV ist so gedacht das man in den ersten Versicherungsjahren in denen man vom Dienstherren so gut wie keinen Anspruch auf Versorgung hat eine Dienstunfähigkeitsrente bekommt. Diese sollte so nah wie möglich am eigenen Nettogehalt dran sein ist aber von Seiten der DBV als Dienstanfänger leider in der Höhe begrenzt.
Eine BU/DU als BaW/BaP in Höhe von 1000€ ist im Fall der Fälle auch wenig hilfreich. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass eine 100% private Krankenversicherung benötigt wird .... da wird es denn schon sehr knapp mit den 1000€ BU/DU.
Die DAP kombiniert eine Sparvertrag mit einem Risikovertrag (DU). Der Sparvertrag sichert die Kosten der Langlebigkeit ab, die DU den Verlust des Einkommens.
BG
P.Lange
PS: Sollte man wissen, die Kombinationsmöglichkeiten in der DAP sind relativ groß. D.h. die DU kann mit etlichen verschiedenen Verträgen kobiniert werden.