Das ist verständlich, doch hätte ich nicht damit gerechnet, wegen dieser einen Diagnose (mehr war bisher in meinem Leben gesundheitlich nicht vorgefallen und ich erfreue mich überdies bester Gesundheit), die noch dazu laut ärztlicher Seite und mehrjähriger eigener Erfahrung kein erhöhtes Arbeitsunfähigkeitsrisiko darstellt, bereits durchs Raster zu fallen.Thomas Kliem hat geschrieben:Schon klar.
Aber es gibt Schmerzgrenzen bei den Versicherern.
Nun weiß ich es besser, allerdings ist es - soweit ich das mittlerweile in Erfahrung bringen konnte - nun auch zu spät, bei anderen PKVs überhaupt noch anzufragen.
Danke für die Information, das klingt nachvollziehbar (aus Sicht des Versicherers).Thomas Kliem hat geschrieben: Der Kontrahierungszwang liegt in der Beamtenöffnungsaktion begründet.
Die im Rahmen der Öffnungsaktion angenommenen Anträge werden anders kalkuliert und über alle teilnehmenden Versicherer gepoolt. Das wird jetzt aber zu kompliziert...
LG
Maxime