Beihilfe/Verfahren

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Gast

Beihilfe/Verfahren

Beitrag von Gast »

Ich stelle gerade meinen ersten Antrag auf Gewährung von Beihilfe...
Kann ich diesen erst stellen, wenn die Arztrechnung mind. 100€ beträgt oder wenn die ca. zu 50% von der Beihilfe erstatteten Aufwendungen 100€ (die Arztrechnung also ca. 200€) betragen?

Stimmt es, dass ich meine Ernennungsurkunde beim ersten Antrag mitsenden muss (natürlich nur eine Kopie)?
Habe ich so gehört, steht aber nicht auf den Infoseiten zur Beihilfe.

Wie läuft das dann mit der PKV ab?
Kann ich an die auch direkt die Rechnungskopie schicken oder muss ich warten, bis die Unterlagen von der Beihilfe zurückkommen und diese dann an die PVK weiterschicken?

Zu guter Letzt:
Was habt ihr für Erfahrungen mit den Wartezeiten, bis Beihilfe und dann die PKV die Aufwendungen zurückerstatten?
Zahlt ihr erst dann die Arztrechnung oder bereits vorher?

Schon mal im Voraus danke!!

it`s me

Beitrag von it`s me »

Hallo,

ich glaub die Beihilfe hat es lieber, wenn der Betrag mindestens 50€ beträgt, einfach wahrscheinlich vom Zeitmanagment her.
Meine Ernennungsurkunde habe ich nicht mitgeschickt...
PKV: Ich hab bislang zur Krankenkasse das Rechnungsoriginal geschickt und die Kopie zur Beihilfe. So konnte ich immer direkt beides beantragen. Allerdings musst Du Dir bei kleineren Beträgen überlegen, ob es sich lohnt bei der PKV die Rechnung einzureichen, oder ob Du Rückerstattungsbeträge bekommst. Die Rechnungen kannst Du bis Ende des Jahres einreichen, falls sie doch höher werden...
Die PKV zahlt meist innerhalb von 4 Wochen - so dass man diese Zahlung abwarten kann, bei der Beihilfe kann es schon mal ein paar Wochen dauern. Nach der ersten Mahnung sollte man aber spätestens zahlen :lol:

Gast

Beitrag von Gast »

Danke für die Antwort!!
Was meinst du denn genau mit 'Betrag'?
Den Betrag, den ich von der Beihilfe anfordere oder der Betrag der Arztrechnung?

Und was machst du mit Rezepten:
Schickst du auch die Kopie an die Beihilfe und das Original an die PKV?

Dachte, man wartetmit Rechnung und Rezept erst ab, was die Beihilfe erstattet und schickt dann alles an die PKV weiter...

Und gibt es auch eine Art Antragsformular der PKV oder schicke ich der einfach nur die Originalbelege und die weiß, was sie machen soll?

it`s me

Beitrag von it`s me »

Betrag heisst die Summe, die die Behilfe erstatten soll...also Rechnungen ab 100 €
Rezepte hatte ich bislang noch nicht....deshalb keine Ahnung...
Meine PKV hat ein Antragsformular, gibts auch im Netz, bei welcher bist Du denn?

lolle

Beitrag von lolle »

In BW muss der zu erstattende BEtrag höher sein, da zum einen die Kostendämpfungspauschale von ca 120 Euro abgeht und zum anderen Gebühren von 16 Euro fällig werden, wenn der Rechnunsgbetrag 300 Euro nicht übersteigt. Ausnahme: Am Ende des Jahres dürfen die Rechnungen zusammengenommen auch weniger sein.
Ich musste eine Kopie meiner Police bei der PKV mitschicken, das hat gereicht. Das Geld war innerhalb von 2 Wochen auf meinem Konto.
Für die Beihilfe langen Kopien von Rechnungen und Rezepten. Viele Ärtze schicken Kopien mit, in der Apotheke macht man dir auf Anfrage Kopien der Rezepte und stempelt sie. Selbstgemachte tun's aber auch.

Die PKV dagegen will die Originalrechnungen und Rezepte. Man kann diese in der Regel formlos unter Angabe der Versicherungsnummer hinschicken. Meine PKV erstattet innerhalb weniger Tage.
Am Ende des Jahres hat meine Versicherung automatisch berechnet, wie viel ich in Anspruch genommen hatte und mir den Differenzbetrag überwiesen, so dass ich nicht sammeln und selber überlegen musste. Auch in Punkto erstattete Beträge sind die bei der PKV nicht so pingelig wie die Beihilfe. Wenn's bei mir Ende des Monats knapp wird, schau ich, ob ich ein paar Rechnungen finde, die ich hinschicken kann, auch wenn's nur ein paar Euro sind.

Grüße
Lolle

Gast

Beitrag von Gast »

danke für eure antworten!
ich bin bei der debeka privat zusatzversichert.
ich komme aus nrw, da habe ich noch nichts von einer eigenbeteiligung gehört.
werde deswegen nun die rechnung mal hinschicken, komme mit arztrechnung und rezeptkosten auf so 160€, mal schauen, ob es der beihilfe hoch genug ist.

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