Kann man nach dem Ref. (private KV) und anschließender Aufnahme eines befristeteten BAT-Vertrages (ca. 3 Monate in der GKV) bis zu den Sommerferien, anschließend wieder in die GKV?
Ich habe gehört, dass man eine bestimmte Zeit in der GKV gewesen sein muss, um, auch bei Arbeitslosigkeit bzw. anschließender Aufnahme einer Beamtenstelle, wieder "endgültig" in der GKV wieder aufgenommen zu werden.
Ein Vertretungsvertrag von ca. 3 Monaten, bei dem man in der GKV ist, reicht meiner Meinung nicht aus, wenn man während des Ref. in eine PKV gewechselt ist?????????
Wer kann genaueres sagen!!!
Danke
Sandra
Rückkehr in die GKV nach Referendariat und kurzen BAT-Vertra
Rückkehr in die GKV nach Referendariat und kurzen BAT-Vertra
Hallo zusammen,
wenn Du einen Angestelltenvertrag hast, bist Du automatisch Gesetzlich Pflichtversichert.
Gruss
Dirk
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Gruss
Dirk