MLP-Seminar, hop oder top?

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
MavericK
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Beitrag von MavericK »

Ich kann nur vor jedem Finanzdienstleister, mit denen man letztendlich einen Maklervertrag eingehen muss, nur warnen und abraten.

Ist dieser Vertrag erstmal unterschrieben hat man selber keinen Einfluss mehr darauf, was der Makler macht. Der kann nach belieben Versicherungen abschliessen und wieder kündigen.

Nochmals: davon ist abzuraten!!!

Und ich sage es nochmal: Versicherungen ist kein schneller Autokauf. Bei Versicherungen muss man sich schonmal ein paar Stunden bzw. Tage Zeit nehmen und sich damit selber beschäftigen. Es geht schliesslich um euer Geld und ich persönlich möchte schon wissen was mit meinem Geld passiert.
Gruss
-LarS-

Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik

★★★ Bei Fragen rund um Versicherung einfach eine PN an mich schreiben

lala
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Beitrag von lala »

@dennis
Gummibärchen werden aber immer gerne gereicht. Habe auch so manches DEBEKA-Gummibärchen gelutscht.... :)

@MavericK
Ist das HARIBO???

Aber "unseriös" triffts, habe mich beim "Angeln" nach Prüfungen auch immer unwohl gefühlt und auf den kostenlosen Info-VAs erst recht.

lg

lala.
Die Bildung eines Menschen zeigt sich am deutlichsten in seinem Verhalten gegenüber Ungebildeten.

NRW2007

Beitrag von NRW2007 »

Meine Freundin und ich waren auch auf so einer Infoveranstaltung bei MLP. Die Info über das Ref war super-allerdings hatte ich das alles schon vorher im Internet gelesen,also dafür muss man nicht unbedingt hingehen.
Der zweite Teil war dann ewas zu den Versicherungen,leider wie bereits oben erwähnt ohne irgendwelche Namen von den Versicherungen. Damit wollen sie einen dann halt zu den persönlichen Terminen locken. Dazu soll man angeben,wann man am besten Zeit hat. Ich habe dann vormittags und mittag angegeben und werde generell abends angerufen.Gehe allerdings nicht dran,da mich das ziemlich aufregt. Warum habe ich denn Uhrzeiten angegeben? Damit sie mich zu meinen Unizeiten oder bei der Arbeit anrufen? Regt mich ein wenig auf.
Meine Freundin hat zu dem Zeitpunkt schon einen Termin gehabt und hat das schon auf dem Zettel vermerkt. Sie hat dann das allgemeine Infomaterial (habe ich 2 Tage später bekommen) gar nicht erst bekommen. Find ich ebenfalls nicht wirklich gut. Nur weil sie schon einen Termin hat bekommt sie es anscheinend nicht....
Also ich werde mich nicht über MLP versichern lassen. Ich suche mir etwas bei mir in der Nähe,da man ja auch regelmäßige Termine annehmen muss,um gegebenenfalls auf Änderungen eingegen zu können.

Dickie
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Beitrag von Dickie »

also bei calix haben sie es natürlich auch darauf angelegt, sich noch privat beraten zu lassen. aber ich habe keinen termin mit denen ausgemacht und die haben sich auch nie mehr bei mir gemeldet. ich fand die ganze veranstaltung sehr informativ, weil sie einen halt über die versicherungen, die beihilfe, den ergänzungstarif usw. informiert haben und ich vieles davon noch nicht wusste. und man muss ja auch nicht über die eine versicherung abschließen, sondern kann das ganze einfach als infoveranstaltung sehen.

Stefan
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Beitrag von Stefan »

Informationen finden sich unter dem unten stehenden Link.
Bitte vorsicht, hier schreibt ein ex-Mitarbeiter.
Die Sachinhalte sind nachvollziehbar, die Polemik sollte man sich weg denken....

http://openpr.de/news/68551.html



Ein typischer Maklervertrag sieht etwa so aus wie der unten.
Die wichtigen Dinge sind rot markiert.

Auftraggeber: ( der Kunde )

Auftragnehmer: ( der Makler )


1. Gegenstand des Auftrages ist die Vermittlung betrieblicher und privater Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Darüber hinaus berät und betreut der Auftragnehmer den Auftraggeber in allen Versicherungsangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.

2. Der Auftragnehmer ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden; er nimmt daher die Interessen des Auftraggebers unabhängig wahr und kann diese wirksam vertreten.

3. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Vertrages folgende Aufgaben:
a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Auftraggebers.
b) Vermittlung der nach Absprache mit dem Auftraggeber für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer, der das jeweilige Risiko auf Dauer am günstigsten deckt;
c) Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und ggf. Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Marktverhältnisse;
d) Unterstützung des Auftraggebers im Schadenfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die zugrunde liegenden Versicherungsverträge vom Auftragnehmer vermittelt wurden oder von ihm betreut werden.

4. Der Auftragnehmer wird hiermit bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, stillzulegen, umzudecken und neu abzuschließen.

5. Die Leistungen des Auftragnehmers werden durch die von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Courtagen abgegolten. Deshalb entstehen dem Auftraggeber durch die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer keine zusätzlichen Kosten.

6. Der Auftragnehmer erteilt Untervollmacht an:
x


7. Der Auftraggeber versichert, dass kein anderer Versicherungsmakler oder –vermittler beauftragt ist, entsprechende Tätigkeiten für ihn auszuführen. Dieser Auftrag gilt zunächst bis zum 31.12. eines jeden Jahres und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einem Vertragspartner gekündigt wird.

8. Sofern eingetragen, ist der Makler-Auftrag auf folgende Sparten beschränkt:

Kommentar: Diese Beschränkung ist für BEIDE Seiten wichtig.
Für den Kunden, damit Verträge nicht einfach mal eben so "im Auftrag des Kunden" durch den Makler geschlossen werden.
Für den Makler, weil hier seine Beratungspflicht eindeutig geregelt ist. Bleibt das Feld blanko bedeutet dies, der Makler MUSS sich um ALLE Dinge eigenständig kümmern. Tut er dies nicht und dem Kunden passiert etwas, ist der Makler haftbar wegen Falschberatung.
Deshalb also konkret eintragen lassen.
Etwa:
Rentenversicherung bei Gesellschaft blah bla mit Startdatum blah blah in Höhe Blah. Gleiches für DU/BU


9. Der Auftragnehmer führt auf Wunsch auch die Beschaffung von Finanzierungsmitteln durch und weist geeignete Möglichkeiten für Kapitalanlagen nach. Sofern der Auftragnehmer in diesen Bereichen für den Auftraggeber tätig wird, gelten die oben genannten Ermächtigungen sinngemäß.

10. Die diesem Vertrag zugrunde liegende Datenschutzklausel ist unten abgedruckt.


___________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber


___________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer
__________________________________________________________________________________________________

Datenschutzklausel
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Auftragnehmer angesprochenen Versicherer ggf. und im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) er- geben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie an ihren Fachverband und andere Versicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer ggf. und soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an den Auftragnehmer weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an den Auftragnehmer dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Auf Wunsch werden dem Auftraggeber zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richten.



Man sieht also, dass es sich hier nicht um Hexenwerk handelt, sondern um ein schlichtes Vertragsverhältnis zwischen mündigen Erwachsenen. Diese Verträge dienen der rechtssicherheit zwischen den Parteien und können natürlich missbraucht werden. Und zwar von beiden Seiten.

Wird der Vertrag belegbar von der einen oder anderen Seite verletzt, steht der Klageweg offen.

I.d.R. zieht in solchen Rechtsstreitigkeiten derjenige den Kürzeren, der keine oder schlechte Dokumentation vorweist.
Da die Dokumentationspflicht dem Makler obliegt, sollte man als Kunde das Protokoll sorgfältig prüfen und vielleicht selber ein Protokoll führen, das man sich unterschreiben läßt.
Und bitte immer eine Kopie aushändigen lassen.
Der Makler haftet durch seine Unterschrift als Privatperson mit seinem Vermögen !

Es bedeutet also in der Folge, dass wer keinen Maklerauftrag in der Hand hat, sich auch kaum vor Gericht behaupten wird.
Denn es liegt keine saubere Dokumentation vor, die Rechtslage ist also im Zweifel unklar.
In diesem Fall streite ich dann auch nicht mit dem Vermittler, sondern mit einer großen Versicherung. Und ob ich dazu 10 Jahre Zeit und finanzielle Luft habe, wage ich zu bezweifeln.

Herr Maverick hat in soweit ganz richtig gesagt, dass Versicherungen, speziell im Bereich KV und Leben, quasi lebenslänglich bedeuten und man sich daher eingehend damit befassen sollte.

Leider schert er aber sämtliche Makler zusammen mit Betrügern über einen Kamm.
Das ist sachlich nicht korrekt und der Diskussion sicherlich nicht dienlich.



Und noch eine Info-Seite zum thema:
http://www.dr-etzel.de/html/beraterhaftung.html

MavericK
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Beitrag von MavericK »

Das war ja wieder klar, dass sich unser so "beliebtes" Forum-Mitglied "STEFAN" (ebenfalls selber bei einem sogenannten Finanzdienstleister beschäftigt) zu Wort meldet.

Spiegelt sich dadurch wieder einen Maklervertrag als ganz "schlichtes" Vertragsverhältnis zu bezeichnen.
Es ist aber eben kein normales Vertragsverhältnis wenn ich mir selber einen (be)Vormund(er) heranhole der in meinem Namen machen kann was er will.

Das es im Verhältnis deutlich mehr negative als positive Berichte über Finanzdienstleister, Makler etc. gibt hat stets seinen Grund.
Das du mal wieder versuchst eine (bereits durch mehrere Informationsquellen befleckte und auch in Zukunft immer wieder befleckte) nicht mehr weisse Weste reinzuwaschen ist schon mehr als irrwitzig und realitätsfremd. Aber was soll man schon anderes sagen wenn man selber bei so einem Verein arbeitet.

Dein sogenannter Kommentar unter Punkt 8 sollte eigentlich jeden davon abhalten einen derartiges Vertragsverhältnis einzugehen. Da ja alle Makler so gewissenhaft mit Ihren Kunden umgehen (so wie du es ja immer wieder beteuerst) stelle ich mir die Frage: wozu braucht man dann derartige Klauseln im Vertrag?
Auch die Tatsache das sich 50% deines Textes mit Klage, Gericht etc. beschäftigten spricht Bände. Da sollte sich jeder mal überlegen, ob man sich so einen Vertrag geben muss (bzw. den anschliessenden Gang zum Gericht).

Und als Abschlussatz sage ich noch folgendes: solltest du nocheinmal behaupten, dass ich diverse Personen als "Betrüger" bezeichne (obwohl dies nicht einmal aus meinem Mund gekommen ist) lernst du mich mal richtig kennen. Dein (man kann es nicht mehr anders sagen) dämliches Gelaber geht mir mächtig auf die Nüsse. Du scheinst eine Behauptung nicht von einer Meinung unterscheiden zu können.
Gruss
-LarS-

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Dickie
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Beitrag von Dickie »

HAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLOOOOOOOOOOOOOOOO! auch wenn ich selbst in einem anderen thread auch ein bisschen mitgestritten habe, so denke ich doch mittlerweile auch, dass dieses forum mal zu seinem eigentlichen sinn zurückfinden sollte. ok, ich kann es verstehen, dass man sauer wird, wenn behauptungen aufgestellt werden, die nicht stimmen, aber leute, beruhigt euch mal wieder!

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