GKV und Beihilfe-Rückerstattung

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Antworten
Sprina01
Beiträge: 89
Registriert: 05.07.2005, 13:13:04
Wohnort: Gießen
Kontaktdaten:

GKV und Beihilfe-Rückerstattung

Beitrag von Sprina01 »

hallo,

mich hat wegen einer blutkrankheit keine pkv aufgenommen, weshalb ich gesetzlich versichert geblieben bin (kkh). jetzt sagte mir jemand ich könne die hälfte der beiträge als referendarin rückerstattet bekommen. stimmt das? zahle immerhin 156 euro im monat und das ist schon ein heftiger batzen!

hoffe das thema überschneidet sich nicht, hatte ne weile durchgesucht und nichts gefunden.
sprina

Malte_HB
Beiträge: 5
Registriert: 13.04.2006, 12:24:47

Beitrag von Malte_HB »

Das ging nur bei den "alten" Lehrern (ich glaube Geburtstjahr bis 1960). Von der Beihilfe bekommst Du als GKV Mitglied nur die Hälfte der Leistungen wieder, über die der Arzt Dir eine Privatrechnung ausstellt.

Ich dachte die PKVs müssen jeden Beamten aufnehmen? Jedenfalls ist es in Bremen so. Die dürfen auch nicht mehr als 30% Zuschlag verlangen - kann das mal jemand bestätigen, bevor ich hier Schmarn erzähle :?

JonasS
Beiträge: 52
Registriert: 18.02.2006, 8:02:37
Kontaktdaten:

Beitrag von JonasS »

Malte_HB hat geschrieben:Ich dachte die PKVs müssen jeden Beamten aufnehmen? Jedenfalls ist es in Bremen so. Die dürfen auch nicht mehr als 30% Zuschlag verlangen - kann das mal jemand bestätigen, bevor ich hier Schmarn erzähle :?
Das gilt für die Erstverbeamtung. Da gibt es die sogenannte Öffnungsklausel. Das Referendariat zählt aber leider nicht als Verbeamtung.

Sprina01
Beiträge: 89
Registriert: 05.07.2005, 13:13:04
Wohnort: Gießen
Kontaktdaten:

Beitrag von Sprina01 »

die hatten bei uns sowas bei der beihilfe-info am beginn des refs erzählt aber ich kann jetzt nirgends was finden! werde morgen mal bei der stelle anrufen, es geht ja schließlich um ne menge kohle.

ob sie wirklich JEDEN bei der verbeamtung aufnehmen, keine ahnung. denke ich werde deswegen allerdings auch probleme bei der amtsärztlichen untersuchung bekommen. dabei handelt es sich um eine veränderung des blutbildes die mich kein bißchen einschränkt.

Sabine0
Beiträge: 419
Registriert: 17.06.2005, 9:49:56
Wohnort: Bonn

Beitrag von Sabine0 »

Hallo Sprina,

ich habe noch nie davon gehört, dass die Beihilfe die Hälfte der GKV zahlen soll,....wieso auch? Wenn du in einer PKV bist, dann zahlen sie ja auch nicht den halben Beitrag,sondern du versicherst bei der PKV halt nur 50% und das macht es so verhältnismäßig günstig. Bei der GKV musst du leider 100% versichern, weil nichts anderes geht. Das ist das blöde...
Ich würde mich sehr wundern, wenn ich mich mit dieser Aussage irre...und ich wäre sehr böse auf meine Versicherungsangestellten, die mich nie darüber aufklärten, dass die Beihilfe 50% des Betrages zahlen kann...(bin in gleicher Situation wie du).

Ich glaube, wir haben da erstmal "Pech"...

LG Sabine

Antworten