Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenkasse. Ich habe jetzt häufiger die Bedenken gehört, sich im Referendariat privat zu versichern, da man ja nicht weiss, ob man danach übernommen wird und womöglich die hohen Beiträge ohne Gehalt weiter bezahlen muss, da die gesetzliche Krankenkasse einen nicht mehr ohne weiteres nehmen muss. Im referendariat ist es natürlich super privat versichert zu sein, aber was ist, wenn länger keine Übernahme in sicht ist?
Kann jmd, was dazu sagen?
Versicherung - Was, wenn ich nicht übernommen werde?
Wenn du nicht übernommen wirst und auch keine Vertretungsstelle bekommst (bei der wärst du angestellt und könntest in die GKV zurück), kannst du ALGII beantragen und wirst so automatisch bei einer GKV versichert.
Ansonsten gibts genug andere Optionen: du schreibst dich wieder an der Uni ein (kannst dann meines Wissens in die GKV zurück bzw. bekommst einen günstigen Tarif bei der Privaten), du suchst dir irgendwo einen Job und gehst in die GKV zurück, du wirst freier Mitarbeiter und verdienst genug um die PKV zu finanzieren oder du gehst für ein Jahr ins Ausland.
Suche dir auf jeden Fall eine PKV, die dir nach dem Ref den Ausbildungstarif bei Nichtübernahme für eine Weile weiter garantiert, so dass du eventuelle Wartezeiten von 1-2 Monaten günstig überbrücken kannst, bis dahin ist dann in der Regel eine Vertretungsstelle oder was im Nachrückverfahren in Sicht.
Habe hier noch nie von jemandem gehört, der mit der PKV wirkliche Probleme hatte und in den Ruin getrieben worden wäre. Das früher, als die Jobaussichten nich erheblich schlechter waren, glaube ich schlimmer, als heute.
Grüße
Lolle
Ansonsten gibts genug andere Optionen: du schreibst dich wieder an der Uni ein (kannst dann meines Wissens in die GKV zurück bzw. bekommst einen günstigen Tarif bei der Privaten), du suchst dir irgendwo einen Job und gehst in die GKV zurück, du wirst freier Mitarbeiter und verdienst genug um die PKV zu finanzieren oder du gehst für ein Jahr ins Ausland.
Suche dir auf jeden Fall eine PKV, die dir nach dem Ref den Ausbildungstarif bei Nichtübernahme für eine Weile weiter garantiert, so dass du eventuelle Wartezeiten von 1-2 Monaten günstig überbrücken kannst, bis dahin ist dann in der Regel eine Vertretungsstelle oder was im Nachrückverfahren in Sicht.
Habe hier noch nie von jemandem gehört, der mit der PKV wirkliche Probleme hatte und in den Ruin getrieben worden wäre. Das früher, als die Jobaussichten nich erheblich schlechter waren, glaube ich schlimmer, als heute.
Grüße
Lolle
Der Antrag auf ALGII reicht nicht, er muss auch bewilligt werden, damit die GKV wieder greift.lolle hat geschrieben:Wenn du nicht übernommen wirst und auch keine Vertretungsstelle bekommst (bei der wärst du angestellt und könntest in die GKV zurück), kannst du ALGII beantragen und wirst so automatisch bei einer GKV versichert.
PKV
Hallo, Corinna!
Man kann auch eine sogenannte "Anwartschaft" machen, für die Zeit zwischen dem 2. Stex und der 1. Stelle. Denn die normalen Beiträge, die dann ja auch kein Ausbildungstarif mehr sind , sind während dieser Zeit für uns ja nicht bezahlbar. Anwartschaft heisst, Du bezahlst im Monat eine Minisumme( 10€ oder so) und bleibts während dieser Zeit in der PKV, hast auch deren Leistungen und wenn Du dann eine Stelle bekommst, wirst du zum normalen Tarif eingestuft, denn man dann mit dem Gehalt auch bezahlen kann.
Erkundige Dich mal bei den jeweiligen PKVs, ich finde das ist ne gute Sache, da man das Hin und Her nicht hat.
Gruss,
Fara77
Man kann auch eine sogenannte "Anwartschaft" machen, für die Zeit zwischen dem 2. Stex und der 1. Stelle. Denn die normalen Beiträge, die dann ja auch kein Ausbildungstarif mehr sind , sind während dieser Zeit für uns ja nicht bezahlbar. Anwartschaft heisst, Du bezahlst im Monat eine Minisumme( 10€ oder so) und bleibts während dieser Zeit in der PKV, hast auch deren Leistungen und wenn Du dann eine Stelle bekommst, wirst du zum normalen Tarif eingestuft, denn man dann mit dem Gehalt auch bezahlen kann.
Erkundige Dich mal bei den jeweiligen PKVs, ich finde das ist ne gute Sache, da man das Hin und Her nicht hat.
Gruss,
Fara77
"Anwartschaft heisst, Du bezahlst im Monat eine Minisumme( 10€ oder so) und bleibts während dieser Zeit in der PKV, hast auch deren Leistungen und wenn Du dann eine Stelle bekommst, wirst du zum normalen Tarif eingestuft, denn man dann mit dem Gehalt auch bezahlen kann."
Sorry, aber wenn man so sehr überhaupt keine Ahnung von der Thematik hat, dann ist's vielleicht besser zu schweigen....
Anwartschaft heißt, dass du gegen eine geringe Gebühr deine private KV ruhen lassen kannst und dort SPÄTER wieder aufgenommen wirst OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG.
In der Zwischenzeit brauchst du aber eine Krankenversicherung, die dir auch die Leistungen bezahlt, die du beim Arzt/Apotheke/Krankenhaus in Anspruch nimmst. Das ist nämlich für 5 Euro im Monat nicht drin.
Die Gesetzliche muss dich nicht nehmen, wenn du keinen versicherungspflichtigen Job hast. Und wenn du die private KV zwei Monate nicht mehr bezahlen kannst, dann bist du die längste Zeit PKV-Mitglied gewesen. Schau mal TV-Magazine, da werden laufend insolvente Ex-Freiberufler vorgestellt, die in keiner Krankenkasse mehr Mitglied sind und auch von keiner mehr genommen werden (müssen).
Sorry, aber wenn man so sehr überhaupt keine Ahnung von der Thematik hat, dann ist's vielleicht besser zu schweigen....
Anwartschaft heißt, dass du gegen eine geringe Gebühr deine private KV ruhen lassen kannst und dort SPÄTER wieder aufgenommen wirst OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG.
In der Zwischenzeit brauchst du aber eine Krankenversicherung, die dir auch die Leistungen bezahlt, die du beim Arzt/Apotheke/Krankenhaus in Anspruch nimmst. Das ist nämlich für 5 Euro im Monat nicht drin.
Die Gesetzliche muss dich nicht nehmen, wenn du keinen versicherungspflichtigen Job hast. Und wenn du die private KV zwei Monate nicht mehr bezahlen kannst, dann bist du die längste Zeit PKV-Mitglied gewesen. Schau mal TV-Magazine, da werden laufend insolvente Ex-Freiberufler vorgestellt, die in keiner Krankenkasse mehr Mitglied sind und auch von keiner mehr genommen werden (müssen).
Anwartschaft
Hallo!
Das mit der Anwartschaft stimmt( was mein Vorredner sagte),das hat mir mein Finanzberater gestern erklärt. Allerdings ist ein Irrtum kein Grund, gleich einen schärferen Ton anzuschlagen...
Er hat mir aber auch erklärt, dass einen die GKV normalerweise zurücknimmt. Man kann dann für die Zeit bis man eine Planstelle hat, wieder in die Familienversicherung schlüpfen. Diese Zeit überbrückt man dann mit der Anwartschaft , geht dann bei Jobanstellung in der Schule, wieder in die PKV zurück und das Problem ist gelöst.
Gruss,
Fara77
Das mit der Anwartschaft stimmt( was mein Vorredner sagte),das hat mir mein Finanzberater gestern erklärt. Allerdings ist ein Irrtum kein Grund, gleich einen schärferen Ton anzuschlagen...
Er hat mir aber auch erklärt, dass einen die GKV normalerweise zurücknimmt. Man kann dann für die Zeit bis man eine Planstelle hat, wieder in die Familienversicherung schlüpfen. Diese Zeit überbrückt man dann mit der Anwartschaft , geht dann bei Jobanstellung in der Schule, wieder in die PKV zurück und das Problem ist gelöst.
Gruss,
Fara77
Familienversicherung geht nur, wenn man denn eine Familie hat. Man muss also verheiratet sein um beim Mann oder unter 27 um bei den Eltern wieder unterzukommen.
Singles über 27 haben hier also Pech gehabt.
Da würd ich mich lieber auf das ALGII verlassen. Die Zeit zwischen Antragstellung und Gewährung muss man halt dann in der PKV bleiben, aber dabei kann es sich nur um 1-2 Monatsbeiträge handeln, die man sowieso schon mal zur Seite legen sollte, da in den Sommerferien ja kein Gehalt zu erwarten ist. Im Prinzip ist die Neuregelung für Refs von Vorteil, da sie jetzt LEistungen bekommen können, ohne zuvor Sozialabgaben bezahlt zu haben. Früher gab's nur Sozialhilfe.
Problematisch wird es bei der heutigen Rechtslage in Punkto PKV nur noch bei Abbruch des Refs, da bei eigenmächtigem Abbruch eventuell kein Anspruch auf ALGII besteht.
Der VErgleich mit den Freiberuflern hinkt ein wenig, da bei der jeweiligen Joblage eigentlich damit zu rechnen ist, dass man - ein wenig Flexibiltät vorausgesetzt - in ziemlich kurzer Zeit eine Planstelle oder eine Vertretungsstelle bekommen sollte. In manchen Bundesländern haben sie ab September händeringend Lehrer gesucht, da alle Bewerber versorgt waren.
Grüße
Lolle
Singles über 27 haben hier also Pech gehabt.
Da würd ich mich lieber auf das ALGII verlassen. Die Zeit zwischen Antragstellung und Gewährung muss man halt dann in der PKV bleiben, aber dabei kann es sich nur um 1-2 Monatsbeiträge handeln, die man sowieso schon mal zur Seite legen sollte, da in den Sommerferien ja kein Gehalt zu erwarten ist. Im Prinzip ist die Neuregelung für Refs von Vorteil, da sie jetzt LEistungen bekommen können, ohne zuvor Sozialabgaben bezahlt zu haben. Früher gab's nur Sozialhilfe.
Problematisch wird es bei der heutigen Rechtslage in Punkto PKV nur noch bei Abbruch des Refs, da bei eigenmächtigem Abbruch eventuell kein Anspruch auf ALGII besteht.
Der VErgleich mit den Freiberuflern hinkt ein wenig, da bei der jeweiligen Joblage eigentlich damit zu rechnen ist, dass man - ein wenig Flexibiltät vorausgesetzt - in ziemlich kurzer Zeit eine Planstelle oder eine Vertretungsstelle bekommen sollte. In manchen Bundesländern haben sie ab September händeringend Lehrer gesucht, da alle Bewerber versorgt waren.
Grüße
Lolle