Welche PKV akzeptiert Mitglieder mit Hepatitis B Infektion?

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Lynn
Beiträge: 1
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Welche PKV akzeptiert Mitglieder mit Hepatitis B Infektion?

Beitrag von Lynn »

Ich bin Referendarin und möchte mich demnächst in der PKV versichern. Hat einer eine Ahnung, welche PKV-Gesellschaften Mitglieder mit Hepatitis B akzeptieren?

Searcher
Beiträge: 77
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Beitrag von Searcher »

Hallo zusammen,

zunächst kann ich leider keine PKV nennen, die bei dieser vorliegenden Diagnose ein Angebot für eine(n) Referendar(in) unterbreitet.

Allerdings ist die Tür zur PKV zumindest bei der Erst-Verbeamtung noch offen.

Hier gibt es einen sogenannten Kontrahierungszwang, bei denen sich die - an der Dauernden Öffnungsaktion für Beamte des PKV-Verbandes - angeschlossenen PKV-Unternehmen einen Aufnahmezwang auch für Ablehnungsrisiken haben.

Hier ist jedoch dann mit einem Risikozuschlag zu rechnen.

Vielleicht weiß einer der vielen Nutzer hier noch eine andere Möglichkeit...

Lieben Gruss und viel Erfolg!
gelernter Versicherungskaufmann & Webmaster einer anderen Seite mit eigenem Forum (ich bin kein Makler)

Stefan
Beiträge: 107
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Beitrag von Stefan »

Hallo,

Searcher hat recht.
Mit dem Kontrahierungszwang verpflichten sich verschiedene PKV´s, ALLE Anwärter aufzunehmen.

Der maximale Zuschlag beträgt derzeit 30% zum normalen Tarif.

Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.

Spätere Aufstockung oder Wechsel auf ausgebaute Volltarife ( mit zusätzlichen Leistungen ) ist i.d.R. nicht möglich, wenn Risiko besteht.

Ob unbedingt nötig, muß sich jeder aber selber beantworten.

Ich hoffe, damit ist diese Frage erstmal beantwortet ;-)

Stefan
Beiträge: 107
Registriert: 07.11.2005, 14:58:01
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Beitrag von Stefan »

So,
wer schnell schießt....

Die Öffnungsklausel erstreckt sich auf alle Beamten auf Probe.
Der Begriff "Anwärter" ist also im oberen Thread missverständlich.

Bedeutet:

Referendare sind hier nicht inkludiert !

Sobald ich die erste Anstellung habe, kann ich innerhalb der ersten 6 Monate in die PKV wechseln.

Hier können dann auf den beitrag maximal 30% aufgeschlagen werden, wenn ich Risiko einbringe.

Ergo: Erstmal in der GKV bleiben und dann bei Anstellung wechseln.

6 Monats-Frist gilt dann allerdings auch bei Eheschließung und Geburt !

Ok, so stimmt´s.
Habe eben extra alle möglichen PKV´s angerufen und mir das so bestätigen lassen. Sollte sich noch etwas anderes ergeben, stelle ich es natürlich ein.

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