in welchem ausmass greift die beihilfe bei gkv?

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sinfini
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in welchem ausmass greift die beihilfe bei gkv?

Beitrag von sinfini »

hallöchen!

ist hier jemand unter euch der in der gkv geblieben ist? so wie es aussieht wird mich die pkv erstmal nicht nehmen.

ich meine hier irgendwo gelesen zu haben, dass die beihilfe auch dann einen teil übernimmt wenn ich in der gkv bin. stimmt das? und wie läuft das dann? muss ich beim arzt dann eine extra rechnung verlangen die ich bei der beihilfe einreiche? bekomme ich dann auch 50% zurück?

irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. denn wenn ich 130 Euro im monat an die gkv zahle, diese mit meinem arzt abrechnet und ich munter das geld von der beihilfe bekomm, dann muss ich ja nur zwei mal im monat zum arzt und hab meinen beitrag schon wieder raus. :shock:

kann das denn richtig sein? ich denke eher dass ich da irgendwas falsch verstanden habe. wie läuft das eigentlich mit medikamenten? ich bekomme recht teure sachen verschrieben. ich bezahl dann die praixisgebühr und die 5 euro in der apotheke, bekomme dann aber das halbe medikament von der beihilfe bezahlt? oder bezieht sich das geld von der beihilfe nur auf praxisgebühr und apothekenzahlung? *schon ganz verwirrt bin*

mit der bitte um aufklärung....
lg
sinfini

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Die Beihilfe kommt bis zu einer Obergrenze für die beihilfefähigen Kosten auf, welche NICHT von einer Versicherung bezahlt werden. Je mehr die Versicherung zahlt, desto weniger leistet die Beihilfe. Zahlt die Versicherung alles, so zahlt die Beihilfe nichts.

Gruß,
Snape

_waratte

Beitrag von _waratte »

Ich bin in der GKV geblieben, weil eine private Versicherung in meinem Falle zu teuer war.
Man muss sich entscheiden zwischen der GKV oder der Kombination Beihilfe+PKV. Es geht entweder das eine oder das andere. Die Leistungen der Beihilfe entsprechen so ungefähr den Leistungen der GKV. Allerdings zahlt die Beihilfe grundsätzlich nur 50% - den Rest musst du über eine PKV irgendwie absichern.
Wenn man in der GKV ist, dann läuft alles über die Chipkarte insofern es sich um Kassenleistungen handelt. Wenn du nun aber privat versichert bist, dann bekommst du eine Rechnung. Diese musst du einmal zur privaten Versicherung schicken und dann nochmal per Antrag zur Beihilfe (in NDS erst ab einem Sammelwert von 200 Euro!). Solange musst du selbst das Geld vorschießen.

sinfini
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Beitrag von sinfini »

danke erstmal für eure antworten...

allerdings weiss ich, dass ich das hier im forum schonmal anders gelesen habe, nämlich dass man auch dann beihilfeberechtigt ist, wenn man in der gkv ist.

hat da noch jemand andere erfahrungen gemacht?

danke
lg
sinfini

_waratte

Beitrag von _waratte »

Das ist in den Bundesländer etwas unterschiedlich geregelt. Du kannst dir aber natürlich jeder Zeit vom Arzt die Rechnung geben lassen und es zur Beihilfe schicken. Das läuft dann aber nicht über die GKV. Es kann evtl. auch mölich sein, dass man beim Zahnarzt den Eigenanteil an die Beihilfe schicken kann. Das hatte ich bisher aber noch nicht probieren müssen.
Wenn du in der GKV bist, zahlst du übrigens nur den halben Beitrag bei der Pflegeversicherung.

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

allerdings weiss ich, dass ich das hier im forum schonmal anders gelesen habe, nämlich dass man auch dann beihilfeberechtigt ist, wenn man in der gkv ist.
Muttu lesen!

"Die Beihilfe kommt bis zu einer Obergrenze für die beihilfefähigen Kosten auf, welche NICHT von einer Versicherung bezahlt werden." Darin ist deine Aussage enthalten.: Für Dinge, welche die GKV nicht bezahlt, hast du einen Beihilfeanspruch, wenn die Aufwendungen beihilfefähig sind.

Gruß,
Snape

sinfini
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Beitrag von sinfini »

so, habe nun endlich den link gefunden, bei dem ich das mit der gkv und der beihilfe gelesen habe.

http://www.referendar.de/phpBB2/viewtop ... v+beihilfe


...ich nehme an die aussage von titania widerspricht sich mit dem was ich hier in diesem thread f�r antworten bekommen habe....

nix f�r ungut, ich bin wirklich dankbar f�r jede hilfe :)

nur so ganz verstehen kann ich diese widerspr�chlichen aussagen nicht :?

oder liegt das nun am bundesland?

lg sinfini

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