Der nette Mensch von der Debeka hat mir (Niedersachsen) gesagt, dass man keine Beihilfe erhält, wenn man in der GVK bleibt.
LG Anja
in welchem ausmass greift die beihilfe bei gkv?
Im Zweifelsfall könnt Ihr bei der für Euch zuständigen Beihilfestelle nachfragen.
In meinem schlauen Buch lese ich gerade:
Leistungen der GKV und solche aus Ansprüchen auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistungen uoder Kostenerstattung aufgrund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen werden voll von den beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Beihilfefähig ist ggf. der verbleibende Restbetrag. Werden Sach- und Dienstleistungen gewährt, entfällt die Beihilfe
Macht irgentwie auch sinn, denn den GKV Beitrag leistest Du ja voll, warum sollte für den Rest dann nicht die Beihilfe mit aufkommen?
Ich hoffe, dass hilft Euch weiter
In meinem schlauen Buch lese ich gerade:
Leistungen der GKV und solche aus Ansprüchen auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistungen uoder Kostenerstattung aufgrund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen werden voll von den beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Beihilfefähig ist ggf. der verbleibende Restbetrag. Werden Sach- und Dienstleistungen gewährt, entfällt die Beihilfe
Macht irgentwie auch sinn, denn den GKV Beitrag leistest Du ja voll, warum sollte für den Rest dann nicht die Beihilfe mit aufkommen?
Ich hoffe, dass hilft Euch weiter
Genau so siehts aus. Das wurde aber schon im groben gesagt: Teile, die von der gesetzlichen Kasse nicht getragen werden KÖNNEN durch die Beihilfe geleistet werden. Ist natürlich im Einzelnen dann abhängig davon ob es dem Leistungskatalog der Beihilfe entspricht.JonasS hat geschrieben:
Macht irgentwie auch sinn, denn den GKV Beitrag leistest Du ja voll, warum sollte für den Rest dann nicht die Beihilfe mit aufkommen?
Nur weil man in die GKV geht entfällt nicht die Leistung durch die Beihilfestelle. Der Beihilfe ist es letztendlich egal ob GKV oder PKV versichert. Sie wird trotzdem Ihren Teil leisten.
Gruss
-LarS-
Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik
★★★ Bei Fragen rund um Versicherung einfach eine PN an mich schreiben
-LarS-
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Im Zweifelsfall bekommst Du das raus, wenn Du die Rechnung bei der Beihilfe einreichst. Du solltest dann aber schon einen Stempel der GKV darauf haben, und die Höher der Erstattung...Line hat geschrieben:Jetzt nochmal für Langsamdenker:
Ich war neulich beim Frauenarzt und sollte eine Zusatzleistung zur Vorsorge mache, die die GKV nicht bezahlt (bin auch GKV).
Springt bei sowas dann die Beihilfe ein?
Gruß Line