Privatversicherung und Familientherapie

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Marlit
Beiträge: 12
Registriert: 02.03.2006, 17:11:42

Privatversicherung und Familientherapie

Beitrag von Marlit »

Hallo,
hab mal ne Frage. Ich fange am 1.05 mit dem Ref an. M�chte mich auch gerne privatversichern und hab auch n�chste Woche nen Termin deswegen. Nun war ich erst gestern bei einer Familientherapie. Also mein Bruder ist in Therapie und der Therapeut fand es hilfreich die ganze Familie 1-2 Mal dazuzuholen. Ich musste aber auch meine Karte einlesen. Hab ihm dann gesagt, ob dass dann nicht irgendwelche negativen Auswirkungen z.B. auf die Verbeamtung sp�ter hat. Er meinte bei Familientherapie nicht.
Jetzt hab ich aber doch ein wenig bammel. Also kennt sich jemand damit aus:
1. HAt es Auswirkungen auf die private?werd ich h�her gestuft?muss ich das angeben?
2. hat dies irgendwelche auswirkungen auf die sp�tere verbeamtung?
bin �ber jede infos dankbar.
liebe gr��e
marlit
ach noch kurz zur info ich wohne nicht mehr zuhause, wegen der familientherapie

JonasS
Beiträge: 52
Registriert: 18.02.2006, 8:02:37
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Beitrag von JonasS »

Also, ich würd versuchen, einen Bericht von der Sitzung zu bekommen aus dem hervorgeht, das es hier nur um deinen Bruder ging. Wenn da drin steht, dass bei Dir nichts ist, kann ich mir vorstellen, dass das alles ok geht, aber ich weiß natürlich nicht, wie die entsprechenden Abteilungen bei den Versicherungen entscheiden. Du solltest aber auf gar keinen Fall die gesetzliche kündigen, bevor Du nicht die Aufnahmebestätigung der Privaten Versicherung hast.
JonasS

Lysander

Beitrag von Lysander »

Hallo Marlit!

Die PKV interessiert sich für gewöhnlich nur dafür, ob Du selber innerhalb der letzten Jahre eine Therapie gemacht hast und nicht dafür, ob Du für Deinen Bruder an einer Familientherapie teilgenommen hast.

Das Einlesen Deiner Karte ist ebenfalls nicht von Interesse für die PKV.

Ach ja, nebenbei: Die Verbeamtung ist nicht das Nonplusultra. Weit davor sollte die eigene seelische und körperliche Gesundheit stehen. Und wenn das monatlich im Zweifelsfall bei BAT2a statt A13 bis zu 500 Euro ausmacht (falls man aufgrund einer zurückliegenden Therapie nicht verbeamtet werden sollte - was per se übrigens gar nicht stimmt), dann wäre mir das langfristig lieber, als wenn ich mich (im Extremfall) stattdessen auf die Gleise legen würde oder aufgrund einer seelischen Krankheit berufsunfähig o.ä. würde.

Gruß
Lysander

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