Amtsarzt - priv. Krankenversicherung

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vika
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Amtsarzt - priv. Krankenversicherung

Beitrag von vika »

Ich habe eigentlich mehrere Fragen. Ich versuche es mal mit allen zusammen:

1. Wenn man zum Amtsarzt muss (ich weiß, dass das eigentlich nicht hier hingehört) kann der dann im Austausch mit der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe sehen, wegen welcher Beschwerden ich in den vergangenen Jahren beim Arzt war? Bzw. kann der die Gesundheitsprüfung der PKV einsehen?

2. Wenn ich beim Amtsarzt als gesund/dienstfähig geprüft werde und dann in den Jahren der Verbeamtungszeit etwas passiert ... kann die Verbeamtung dann aus gesundheitlichen Gründen noch abgelehnt werden?

3. Muss ich nach meinem Referendariat (angenommen, ich bekomme eine Verbeamtungsstelle und bleibe bei meiner Versicherung) nochmal eine Gesundheitsprüfung machen? Oder läuft mein Vertrag dann einfach weiter (bzw. mit anderen Konditionen)?

Ach so, ich bin in NRW und am Gymnasium...

nrw31
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Re: Amtsarzt - priv. Krankenversicherung

Beitrag von nrw31 »

vika hat geschrieben: 1. Wenn man zum Amtsarzt muss (ich weiß, dass das eigentlich nicht hier hingehört) kann der dann im Austausch mit der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe sehen, wegen welcher Beschwerden ich in den vergangenen Jahren beim Arzt war?
Du entbindest Deine Ärzte von der Schweigepflicht. Das heißt wenn die Untersuchung des Amtsarztes Ergebnisse bringt bei denen er meint diese sollten näher betrachtet werden und bei denen er es für notwendig erachtet mit Ärzten die dich behandelt haben zu sprechen kann er das tun, er wird das aber in der Regel nur machen wenn er einen konkreten Anlass sieht, nicht wenn Du Gesund bist.
Hier gibt aber dann der Arzt konkret Auskunft, dem Amtsarzt werden nicht deine Krankenakten zur Verfügung gestellt! Einen Zugriff auf Beihilfedaten bzw. analog Daten der PKV oder GKV (wobei bei letzterer ohnehin vieles gar nicht personenbezogen gespeichert ist) gibt es meines Wissens nicht, das wäre datenschutzrechtlich kaum zulässig, außerdem fehlt in diesen Abrechnungsdaten ja auch die ärztliche Erläuterung - und genau auf die kommt es dem Amtsarzt ja an.
vika hat geschrieben: Bzw. kann der die Gesundheitsprüfung der PKV einsehen?
Definitiv nein! Das sind Daten eines Privatunternehmens, da hat der Amtsarzt nichts mit zu tun und das wäre ja datenschutzrechtlich außerordentlich problematisch. Außerdem sind auch diese Daten grundsätzlich nur ein Ergebnis aus der Auswertung der Kundenangaben und ggf. Rückfragen bei Ärzten bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden. Im Übrigen sind viele Dinge die die PKV als Grundlage für Risikozuschläge nimmt bei der Verbeamtung nur von geringer Relevanz weil sie zwar ein gewisser Kostenfaktor sein mögen, aber keinerlei Gefahr einer dauerhaften Dienstunfähigkeit in sich bergen, und darum geht es ja bei der Untersuchung.
vika hat geschrieben: 2. Wenn ich beim Amtsarzt als gesund/dienstfähig geprüft werde und dann in den Jahren der Verbeamtungszeit etwas passiert ... kann die Verbeamtung dann aus gesundheitlichen Gründen noch abgelehnt werden?
Natürlich nicht! Wenn du einmal verbeamtet bist spielt das alles keine Rolle mehr, dann bist du halt Beihilfeberechtigt und fertig.

vika hat geschrieben: 3. Muss ich nach meinem Referendariat (angenommen, ich bekomme eine Verbeamtungsstelle und bleibe bei meiner Versicherung) nochmal eine Gesundheitsprüfung machen? Oder läuft mein Vertrag dann einfach weiter (bzw. mit anderen Konditionen)?
Auch hier gilt: Wenn Die Versicherung dich auf Grundlage deiner wahrheitsgemäßen Aussagen aufgenommen hat ist das ein für allemal erledigt. Ab diesem Zeitpunkt bist Du einfach Leistungsberechtigt und fertig.
e]

Stefan24
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Re: Amtsarzt - priv. Krankenversicherung

Beitrag von Stefan24 »

vika hat geschrieben:
2. Wenn ich beim Amtsarzt als gesund/dienstfähig geprüft werde und dann in den Jahren der Verbeamtungszeit etwas passiert ... kann die Verbeamtung dann aus gesundheitlichen Gründen noch abgelehnt werden?


Natürlich nicht! Wenn du einmal verbeamtet bist spielt das alles keine Rolle mehr, dann bist du halt Beihilfeberechtigt und fertig.
Stopp!

Wenn die vor der Probezeitverbeamtung zum AA muss und dort alles okay ist, dann ist sie bis zur Lebenszeitverbeamtung sicher. Je nach BL muss man aber davor erneut zum AA und wenn dann nicht mehr alles okay ist, dann wird es (ggf. nach einer zweiten Chance) doch nichts mit der Lebenszeitverbeamtung.

Es ist irgendwie unklar, was mit "den Jahren der Verbeamtungszeit" gemeint ist. Fakt ist: wenn du in der Probezeit DU wirst oder sich dein Gesundheitszustand (rapide) verschlechtert, dann wird es u.U. nichts mit "lebenslänglich".
StR seit 09/09. Individualist seit Geburt.
Eigene Meinung schon immer.

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