Krankenversicherung nach Referendariat?

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jannilein
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Krankenversicherung nach Referendariat?

Beitrag von jannilein »

Hallo zusammen!

Ende April 2006 werde ich mein Referendariat in Niedersachsen beenden. Leider stehe ich dann sozusagen im Mai mit leeren Händen da, da ich erst am 01.August an einer neuen Schule eingestellt werde (wenn ich Glück habe ;-) ).

Wie sieht es denn von Mai bis Juli mit meiner Krankenversicherung aus? Zur Zeit bin ich privat bei der Debeka versichert. Muss ich mich ab Mai dann wieder gesetzlich versichern? Wie teuer wäre das ungefähr?

Ich habe gehört, dass man den Debeka Vertrag gegen eine monatliche Gebühr für die Übergangszeit bis August "ruhen lassen" kann. Ist das richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Jan

MavericK
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Beitrag von MavericK »

Also warst du schon immer privat versichert musst du dich für die Zeit nach Beendigung des Referendariats bis Dienstantritt zum vollen Beitrag privat versichern.
Gruss
-LarS-

Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik

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jannilein
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Beitrag von jannilein »

Hallo!

Nein, ich war bis zum Antritt des Referendariats (zum 01.11.2004) immer gesetzlich bei der Techniker Krankenkasse versichert.

Zusatzfrage: Habe gelesen, dass Referendare im Jurabereich mit Ende der mündlichen Prüfung kein Anspruch mehr auf die Beihilfe haben. Das ist doch bei uns Lehramtsreferendaren nicht so, oder? Da habe ich doch bis zum Ende des Referendariats(sprich 30.April) Anspruch auf Beihilfe, oder?

Gruß
Jan

Searcher
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Beitrag von Searcher »

Hallo zusammen,

also normaler Weise bieten PKV-Unternehmen in der Übergangszeit zwischen Referendariat und Verbeamtung eine Erhöhung des Tarifes auf 100 % an, allerdings nicht unbegrenzt, meine das sind max. 2-3 Monate.

Einige Unternehmen machen das mit einem Mehrbeitrag, es gibt aber auch Versicherer die das bei einigen Tarifen für diese Übergangszeit ohne Mehrbeitrag machen.

Wie es genau bei der Debeka ist können sicherlich hier die einen oder anderen Debeka-Mitarbeiter im Forum beantworten.

Viel Glück zur Einstellung im August!

Lieben Gruss
gelernter Versicherungskaufmann & Webmaster einer anderen Seite mit eigenem Forum (ich bin kein Makler)

MavericK
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Beitrag von MavericK »

jannilein hat geschrieben:Hallo!

Nein, ich war bis zum Antritt des Referendariats (zum 01.11.2004) immer gesetzlich bei der Techniker Krankenkasse versichert.

Dann sollte es möglich sein, dass du dich auch gesetzlich versichern kannst. In dem Fall könntest du deien private KV für die Monate zum Ruhen bringen. Einfach mal bei der gesetzlichen Kasse nachfragen.

Zusatzfrage: Habe gelesen, dass Referendare im Jurabereich mit Ende der mündlichen Prüfung kein Anspruch mehr auf die Beihilfe haben. Das ist doch bei uns Lehramtsreferendaren nicht so, oder? Da habe ich doch bis zum Ende des Referendariats(sprich 30.April) Anspruch auf Beihilfe, oder?

Meines Wissens schon. Etwas anderes wäre ja auch unlogisch. Deine private Krankenversicherung "endet" schliesslich auch nicht mit der mündlichen Prüfung sondern besteht mindestens bis einschliesslich 30. April.

Gruß
Jan
Gruss
-LarS-

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jannilein
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Beitrag von jannilein »

Hallo!

Ich habe mal bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt, bei der ich vor dem Referendariat auch schon gesetzlich versichert war.

Die Dame meinte, auch wenn ich schon vor dem Referendariat gesetzlich versichert war, muss ich in der privaten KV bleiben, auch wenn ich ab Mai nach dem Referendariat sozusagen arbeitslos bin.

Irgendwie komisch.

Gruß
Jan

Fragende
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Beitrag von Fragende »

hi jan

mein debeka mensch meinte, ich muss wieder in die gesetzliche zurück.
das ruhen des pkv beitrags beträgt bei mir ca. 5€
(bisher knapp über 60€--als orientierung)

ich rechne ja auch mit einer stelle ab august.
bin ebenfalls ab mai arbeitlos..ich will mich nach der prüfung mal drum kümmern.

ich war zw. studium und ref. einen monat selbstversichert in der gkv.
als ich damals fragt, sagte man mir, dass ich demzufolge jederzeit wieder in die gkv zurück kann, weil ich ja diesen einen momant selbst versichert war-gilt wohl NICHT für familienversichert in der gkv. also: man muss selbst versichert gewesen sein

wichtig ist noch, das rechtzeitig der pkv zu melden, er meinte sobald man bescheid weiß, dass man ab mai wirklich arbeitslos ist

viele grüße

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