Hallo!
Ich bin seit September Referendarin und wollte eine PKV bei der Debeka abschließen. Ich war 2003 in Behandlung bei einer Psychologin, habe aber bei ihr lediglich eine Zeitlang ein Medikament bekommen. Das hab ich dummerweise bei den Gesundheitsfragen angegeben und nun wollten die eine Stellungnahme von der Psychologin. Die hat in dieser Stellungnahme wiederum angegeben, dass ich begleitend eine "Gruppenpsychotherapie" im Studentenwerk gemacht hab, was eigentlich ANONYM und KEINE Kassenleistung war. Das steht nur in ihren Akten, dass ich da war (sie hatte es mir auch vorgeschlagen), aber sie weiß nicht mal, ob ich wirklich da war. Trotzdem hat sie's reingeschrieben und ich hab jetzt Angst, dass ich dadurch abgelehnt werde. Was meint ihr dazu? Sollte ich fragen, ob sie das mit der Therapie wieder rausnimmt (war ja schließlich nicht von ihr betreut)? Danke für eure Hilfe
PKV (Debeka)
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Ich glaube wir schreiben etwas aneinander vorbei, meinte nur dass man immer angeben sollte was war.
Also bis dann.
Also bis dann.
Zuletzt geändert von rammazzotti1982 am 12.01.2006, 11:33:50, insgesamt 1-mal geändert.
Bei Fagen rund um die Debeka stehe ich gerne zur Verfügung
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@ Kathy: Zunächst wäre es "dumm" gewesen, diese Angabe bei Antragstellung nicht zu machen, da dieses zu den Obliegenheiten bei Antragstellung gehört und der Versicherer zu einem späteren Zeitpunkt nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurücktreten könnte, was den Verlust des Versicherungsschutzes über das PKV-Unternehmen bedeuten würde.
Denke das wird zur Ablehnung führen, kenne jedoch nicht die genaue Annahmepolitik der Debeka. Aber hier sind ja genug Leute der Debeka im Forum unterwegs
@tuffy77: es handelt sich wie mein Vorredner bereits richtig sagte um keine Öffnungsaktion, daher kein Kontrahierungszwang!
Bei der Öffungsaktion für Beamte gibt es zum Glück auch eine PKV die den Beihilfeergänzungstarif nicht ablehnt, sondern ebenfalls mit einem Risikozuschlag belegt, aber dieses nur am Rande.
Lieben Gruss und noch einen schönen Tag.
Denke das wird zur Ablehnung führen, kenne jedoch nicht die genaue Annahmepolitik der Debeka. Aber hier sind ja genug Leute der Debeka im Forum unterwegs
@tuffy77: es handelt sich wie mein Vorredner bereits richtig sagte um keine Öffnungsaktion, daher kein Kontrahierungszwang!
Bei der Öffungsaktion für Beamte gibt es zum Glück auch eine PKV die den Beihilfeergänzungstarif nicht ablehnt, sondern ebenfalls mit einem Risikozuschlag belegt, aber dieses nur am Rande.
Lieben Gruss und noch einen schönen Tag.
gelernter Versicherungskaufmann & Webmaster einer anderen Seite mit eigenem Forum (ich bin kein Makler)
also bei der Erstverbeamtung gibt es sehr wohl einen Kontrahierungszwang, man siehe zum Beispiel hier:
http://www.schipporeit.com/database/sho ... 1098859648
oder noch viel besser hier, direkt vom
PKV-Verband mit Liste aller Teilnehmenden Unternehmen.
http://www.wdiez.de/download_kv/pkv_ver ... /Info7.pdf
Diese Regelung gilt sowohl für Beamte auf Probe, auf Zeit, als auch auf Lebenszeit.
Denke also mal, ich werde das besser nicht wieder raus nehmen. Die Ablehnung des Beihilfeergänzungstarifes habe ich auch nur auf die Debeka bezogen. Es ist aber erklärt, dass der Kontrahierungszwang sich nicht zwangsläufig auf Wahlleistungstarife und Beihilfeergänzungstarife bezieht. Auf Wahlleistungstarife nämlich nur dann, wenn auch die Beihilfe hierfür Leistungen vorsieht. Landesbeihilfe Berlin zum Beispiel tut dies nicht mehr.
Also ramazotti, das nächste mal in der Berufsschule etwas besser aufpassen.
http://www.schipporeit.com/database/sho ... 1098859648
oder noch viel besser hier, direkt vom
PKV-Verband mit Liste aller Teilnehmenden Unternehmen.
http://www.wdiez.de/download_kv/pkv_ver ... /Info7.pdf
Diese Regelung gilt sowohl für Beamte auf Probe, auf Zeit, als auch auf Lebenszeit.
Denke also mal, ich werde das besser nicht wieder raus nehmen. Die Ablehnung des Beihilfeergänzungstarifes habe ich auch nur auf die Debeka bezogen. Es ist aber erklärt, dass der Kontrahierungszwang sich nicht zwangsläufig auf Wahlleistungstarife und Beihilfeergänzungstarife bezieht. Auf Wahlleistungstarife nämlich nur dann, wenn auch die Beihilfe hierfür Leistungen vorsieht. Landesbeihilfe Berlin zum Beispiel tut dies nicht mehr.
Also ramazotti, das nächste mal in der Berufsschule etwas besser aufpassen.
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