ich habe mehrere Versicherer zur Wahl und mich auch schon beraten lassen. In die ganz enge Auswahl kommt für mich die VKB. Der Selbstbehalt ist für mich ok.
Nicht ganz verstehe ich aber die Formulierungen, dass die Leistungen irgendwie an die Leistungen der Beihilfe koppelt und nur dann auch bezahlt, wenn die Beihilfe bezahlt. Habe ich das richtig verstanden? Oder was bedeutet der Abschnitt in verständlichen Sätzen?
Ich zitiere dazu diese Passage aus dem BeihilfeErgänzungPlus Tarif:
Was bedeutet, "dass der Beihilfebemessungssatz ...100% betragen"?Der Versicherer erstattet die Aufwendungen, die unter Anrechnung der
Beihilfeansprüche und der Versicherungsleistungen nach dem Tarif
BeihilfeCOMFORT und BeihilfeKlinikPlus verbleiben.
Voraussetzung ist, dass der Beihilfebemessungssatz und die prozentuale
Absicherung des Tarifs BeihilfeCOMFORT 100 % betragen. Ist dies nicht
der Fall, erfolgt die Erstattung aus diesem Tarif nur insoweit, als Tarif
BeihilfeCOMFORT mit dem erforderlichen Erstattungsprozentsatz
bestehen würde.
Soweit Beihilfevorschriften oder der Tarif BeihilfeCOMFORT
Selbstbeteiligungen (z. B. als absoluter Selbstbehalt, Eigenbehalte,
Kostendämpfungspauschale, Abzugsbeträge bezeichnet) vorsehen,
gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen und sind nicht
erstattungsfähig.
Und was verbirgt sich hinter: "Soweit Beihilfevorschriften...Selbstbeteiligungen vorsehen"?
Ein absoluter Selbstbehalt wäre doch eine Leistung, die die Beihilfe nicht bezahlt und daher dann die Kasse auch nicht bezahlt?
LG Ronja,
die das nächste mal lieber Jura studieren sollte?