gizmo81 hat geschrieben:ich werde voraussichtlich im Mai mit dem Anpassungslehrgang für EU-Lehrer starten.
Ich habe schon mitbekommen, dass sämtliche Vorgaben für "normale" Referendare nicht auf mich zuzutreffen scheinen.
Es würde mich aber sehr interessieren, ob hier jemand Erfahrung damit hat, wie das mit der Krankenversicherung für uns geregelt ist? (Privat/ Gesetzlich/ Höhe der Beiträge).
Leider kann ich im Netz keine vernünftige Aussage hierzu finden....
Einzig entscheidend ist die Frage ob Du Beamter/Beamtin auf Widerruf wirst oder nicht. Entweder bist Du dann was das betrifft verbeamteten Referendaren gleichgestellt oder Du wirst halt für die Zeit angestellt, dann bist Du GKV Pflichtversichert, so wie alle Angestellten.
Die relevante Verordnung unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/EU-Richtlinie.pdf beantwortet die Frage wie es bei dir ist nicht.
Der §4, Absatz 4 sagt dort:
"(4) Die zuständige Bezirksregierung stellt die teilnehmenden Personen für die festgelegte Lehrgangszeit in ein Beschäftigungsverhältnis auf Zeit zum Land Nordrhein-Westfalen ein. Einstellungstermine orientieren sich an den jeweiligen Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt."
"Beschäftigungsverhältnis" lässt offen ob es sich um Beamte oder Angestellte handelt. Beides ist dem Land also möglich.
Direkte Hinweise wie es nun aktuell in der Praxis geregelt ist konnte ich im Netz auch nicht finden. Die für dich zuständige Bezirksregierung müsste das aber am Telefon mit einem Satz beantworten können, die Regeln werden klar sein.
Herzliche Grüße
nrw31