Ablehung durch PKV

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Valerianus
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Re: Ablehung durch PKV

Beitrag von Valerianus »

Das Problem bei der GKV (Einbezug des Einkommens des Ehepartners) tritt auf, wenn du freiwillig versichert bist, dazu gibt es regelmäßig Urteile des Bundessozialgerichts. Das ist bei einem Beamten der nicht in die PKV kommt anscheinend der Fall...

Private Krankenversicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die haben Leute mit viel Ahnung von Mathematik, die ihnen ausrechnen welche Personen sie mit welchem Zuschlag noch aufnehmen könnten und welche auf Dauer so teuer sind, dass sich eine Aufnahme nie und nimmer rechnet. Und was sich nicht rechnet, das macht ein gewinnorientiertes Unternehmen nun einmal nicht. Das ist persönlich natürlich schade, für die Gesamtheit der Kunden aber ehrlich gesagt ein Gewinn (denn auf die würde der Individualverlust ja umgelegt).
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Maximer
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Re: Ablehung durch PKV

Beitrag von Maximer »

*Sissy* hat geschrieben:Das mit dem halben Gehalt Deiner Frau kommt mir komisch vor. Noch nie wird eich nach dem halben Gehalt meines Mannes gefragt. Ich soll versichert werden und dazu wird das herangezogen, was ich verdiene. Was hat mein Mann oder in dem Fall Deine Frau damit zu tun? Sie versichert sich ja dann auch selbst. Ich finde das wirklich merkwürdig. Bei welcher KK hast Du Dich erkundigt?
Hallo Sissy,

ich bin ja nun etwas schlauer; es ist tatsächlich so, dass das Einkommen meiner Frau herangezogen wird, um die Spanne zwischen meinem und der halben Beitragsbemessungsgrenze aufzufüllen, die dann zur Berechnung (s.o.) des Beitrags dient. Noch dazu entfällt faktisch die Beihilfe für mich, den AG-Anteil muss ich selbst tragen. Das alles führt zu einem exorbitant hohen Beitrag.

Das ist befremdlich und wirkt wie ein Fehler im System, aber das Feld muss hier selbstredend nicht eröffnet werden.

LG
Maxime

Maximer
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Re: Ablehung durch PKV

Beitrag von Maximer »

Valerianus hat geschrieben:Das Problem bei der GKV (Einbezug des Einkommens des Ehepartners) tritt auf, wenn du freiwillig versichert bist, dazu gibt es regelmäßig Urteile des Bundessozialgerichts. Das ist bei einem Beamten der nicht in die PKV kommt anscheinend der Fall...
Hallo Valerianus,

ich bin sozusagen dazu verpflichtet, mich freiwillig zu versichern. Eine freiwillige Pflichtversicherung, so verwirrend sich das auch liest.

Da ich kaum Gesundheitskosten habe und bisher nie ernsthaft krank war, würde ich lieber für die 1,5 Jahre ganz auf eine Zusatzversicherung verzichten, aber das scheint seit 2009 offenbar nicht mehr möglich zu sein.
Valerianus hat geschrieben: Private Krankenversicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die haben Leute mit viel Ahnung von Mathematik, die ihnen ausrechnen welche Personen sie mit welchem Zuschlag noch aufnehmen könnten und welche auf Dauer so teuer sind, dass sich eine Aufnahme nie und nimmer rechnet. Und was sich nicht rechnet, das macht ein gewinnorientiertes Unternehmen nun einmal nicht. Das ist persönlich natürlich schade, für die Gesamtheit der Kunden aber ehrlich gesagt ein Gewinn (denn auf die würde der Individualverlust ja umgelegt).
Das mag alles so richtig und wichtig sein, ändert für den Betroffenen (bzw. mathematisch Aussortierten) aber die missliche Situation leider auch nicht.

Sicherlich möchte die PKV am liebsten nur Top-Gesunde als Kunden haben; aber wofür sind Krankenkassen denn letztlich da und wie war das eigentlich mit der Solidarität etc.? Wie dem auch sei, das würde zu weit führen und ändert für mich auch nichts.

LG
Maxime

nrw31
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Re: Ablehung durch PKV

Beitrag von nrw31 »

Maximer hat geschrieben: Da ich kaum Gesundheitskosten habe und bisher nie ernsthaft krank war, würde ich lieber für die 1,5 Jahre ganz auf eine Zusatzversicherung verzichten, aber das scheint seit 2009 offenbar nicht mehr möglich zu sein.
Das ist auch sehr sinnvoll, dass das nicht mehr möglich ist. Denn das ist eine vollkommen unkalkulierbare Sache und wäre absolut unverantwortlich. Abgesehen von der Tatsache dass auch ein sehr gesunder Mensch ganz plötzlich schwer erkranken kann ist auch an Unfälle ohne Verschulden dritter zu denken. Sowas kann immer passieren. Da sind die Kosten schnell vollkommen unkalkulierbar und die KV ist die einzige Institution die zahlt. In eine solche Situation sollte niemand kommen können, da laufen Kosten auf die jenseits von gut und böse sind.

Maximer
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Re: Ablehung durch PKV

Beitrag von Maximer »

nrw31 hat geschrieben: Das ist auch sehr sinnvoll, dass das nicht mehr möglich ist. Denn das ist eine vollkommen unkalkulierbare Sache und wäre absolut unverantwortlich. Abgesehen von der Tatsache dass auch ein sehr gesunder Mensch ganz plötzlich schwer erkranken kann ist auch an Unfälle ohne Verschulden dritter zu denken. Sowas kann immer passieren. Da sind die Kosten schnell vollkommen unkalkulierbar und die KV ist die einzige Institution die zahlt. In eine solche Situation sollte niemand kommen können, da laufen Kosten auf die jenseits von gut und böse sind.
Hallo nrw31,

ich bin kein Versicherungsexperte (möchte in diesem Leben auch keiner mehr werden), aber wofür gibt es 50-70% Beihilfe eigentlich, wenn diese nach derzeitiger Regelung nur in Verbindung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung genutzt werden kann? Weshalb diese Verkettung von privatwirtschaftlichen Institutionen und staatlichen Leistungen für Beamte?

Daraus werde ich nicht schlau. Fair wäre es hingegen, wenn ich die 50% Beihilfe als AG-Anteil angerechnet bekäme. Dann wären die Verhältnisse zwischen GKV und PKV ausgewogener und eine Entscheidung auf "freiwilliger" Basis überhaupt sinnvoll denkbar. Alles andere ist - gelinde gesagt - ein schlechter Scherz.

Die gesundheitlich Vorbelasteten schauen in die Röhre; das kann es doch irgendwie auch nicht sein, finde ich.

LG
Maxime

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