Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

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Hope1983
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Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von Hope1983 »

Hallo miteinander,
meine Frau ist jetzt vor dem Pädagogikprüfung in Mutterschutz und kann somit das Jahr mit den Prüfungen nicht zuende bringen. Sie nimmt sich für 2,5 Jahre Elternzeit ab 1.Juni.
Jetzt haben wir folgendes Problem.
Laut Debeka gibt es keinen Ausbildungstarif dann mehr für sie heißt anstatt den ursprünglichen 80€ soll sie nun 200€ zahlen. Elterngeldplus gibt es nur ca. 300€ im Monat wegen den geringen Verdiensten.
Angeblich kann man die Kosten bei Anwärten für PKV über die Bezügestelle komplett bezuschussen. Jetzt telefonisch sagte die Frau meiner Frau jedoch nur 30€....
D.h. immer noch 170€ im Monat.
Selbst wenns über mich ( bin auch Beamter ) läuft, zahlen wir genauso viel.
Das kann doch nicht wahr sein oder?
Kennt sich jemand in dem Thema aus. Gibts da andere Möglichkeiten. Vorallem in 2 Jahren wo es kein Elterngeldplus mehr für sie gibt, zahlen wir uns auch dumm und dämlich jeden Monat.

Bitte um Rat und Hilfe

yestoerty
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von yestoerty »

Um welches BL und welche Besoldungsgruppe geht es denn?

Ich (NRW, A13, Ehemann auch Beamter), konnte in der Elternzeit als beihilfeberechtigte Ehefrau über meinen Mann für 70% in die Beihilfe und musste nur 30% versichern. Zusätzlich habe ich die 32€ Zuschuss bekommen.
Klar, den Rest mussten wir dann zahlen. Das war uns vorher auch klar.
Wie das mit dem Ausbildungstarif ist, weiß ich nicht. Aber 2,5 Jahre Elternzeit wäre hier finanziell nicht drin gewesen. Vielleicht doch die EZ kürzen?

Hope1983
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von Hope1983 »

Hi danke für die Antwort.
Bundesland Bayern Referendarin halt.
Naja Elternzeit kürzen aus Sicht meine Frau nicht gerade schön. Das ist schon eine ganz schöne Benachteiligung... Ja den Zuschuss gibt es aber das macht dann bei 200€ nicht besonders viel aus.

yestoerty
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von yestoerty »

Naja, Benachteiligung würde ich es nicht nennen, das ist einem ja vorher klar, dass man die PKV auch in der EZ zahlen muss. Und 2,5 Jahre empfinde ich als Luxus, warum sollte einem da irgendwer was zahlen für die Versicherung?

Wo ich aber echt noch mal nachhaken würde, ist die Sache mit dem Anwärtertarif. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, warum sie plötzlich den Tarif wechseln muss und nicht mehr als Anwärterin zählt. Vielleicht noch mal an mehreren Stellen der Versicherung nachfragen.

Und kann sie in Bayern als beihilfefähige Ehefrau mehr Beihilfe erhalten?

MarlboroMan84
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von MarlboroMan84 »

Nun ja - ich sag mal so: Dann sind keine 2,5 Jahre Elternzeit drin. Man kann nicht immer davon ausgehen, dass alles gesponsert wird oder dass die PKV das mitmacht, dass der Ausbildungstarif, der für 18-24 Monate gedacht ist, weit über die doppelte Dauer gestreckt wird.

nrw31
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von nrw31 »

yestoerty hat geschrieben:Um welches BL und welche Besoldungsgruppe geht es denn?

Ich (NRW, A13, Ehemann auch Beamter), konnte in der Elternzeit als beihilfeberechtigte Ehefrau über meinen Mann für 70% in die Beihilfe und musste nur 30% versichern. Zusätzlich habe ich die 32€ Zuschuss bekommen.
Klar, den Rest mussten wir dann zahlen. Das war uns vorher auch klar.
Wie das mit dem Ausbildungstarif ist, weiß ich nicht. Aber 2,5 Jahre Elternzeit wäre hier finanziell nicht drin gewesen. Vielleicht doch die EZ kürzen?
Wichtig: Anwärter [Referendar/innen] in NRW (!) erhalten während der Elternzeit grundsätzlich eine komplette Erstattung der Beiträge inklusive derer für ihre Kinder. Dies steht klar im Merkblatt des LBV:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... rnzeit.pdf

[...]
1.1.2 Beamtinnen und Beamte bis Besoldungsgruppe A
8 und Anwärter
Auf Antrag werden Ihnen die vollen Beiträge zu Ihr
er Kranken- und Pflegeversicherung für
Sie selbst und für die bei Ihnen im Familienzuschla
g berücksichtigten Kinder erstattet, wenn

• Sie Elterngeld erhalten oder

• Sie kein Elterngeld erhalten und Sie nicht mit min
destens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind.

[...]
Beitragsanteile, die beispielsweise auf Beihilfeer
gänzungstarife entfallen oder Lücken bei der
Beihilfe abdecken sollen (z.B. Krankenhaustagegeld,
Ausschluss von Selbstbehalten) wer-
den nicht erstattet.

[...]

In NRW bekommt man also als Anwärter/in alles außer Beihilfeergänzung und Krankenhaustagegeld erstattet.

nrw31
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Re: Schwanger Elternzeit und private KV Beiträge

Beitrag von nrw31 »

Hope1983 hat geschrieben: Angeblich kann man die Kosten bei Anwärten für PKV über die Bezügestelle komplett bezuschussen. Jetzt telefonisch sagte die Frau meiner Frau jedoch nur 30€....
D.h. immer noch 170€ im Monat.
Die Infos für Bayern finden sich in folgender Broschüre auf S. 13.:

http://www.stmflh.bayern.de/gehezu.asp?thema=elternzeit

Für dich entscheidend ist folgender Satz:

[...]
"Für Beamtinnen
und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ist die Eingangs­
besoldungsgruppe entsprechend ihrer künftigen Qualifikationsebe­
ne maßgebend.
[...]

Damit sind, anders als in NRW, nicht nur Beamte auf Probe und Lebenszeit, sondern auch Anwärter/innen der dritten und vierten Qualifikationsebene (Eingangsämter A 9 bzw. A 13) von der vollständigen Erstattung ausgeschlossen.

Bis A 11 bekommt man anstelle der 30 € immerhin 80 €, das würden also normale Anwärter für die dritte Qualifikationsebene bekommen, da diese als Eingangsamt in der klassischen Verwaltungslaufbahn die A 9 hat. Ob bei Anwärtern die zwar der dritten Qualifikationsebene zuzurechnen sind, als Besonderheit jedoch das Einstiegsamt A 12 haben (Grundschullehramt!) trotzdem die 80 € gezahlt werden weil die A 9 ja theoretisch das Einstiegsamt dieser Qualifikationsebene ist steht nicht in der Broschüre und müsste ggf. bei der Personalverwaltung erfragt werden.

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