Wow - und mit welchen Argumenten hast du die Diskussion jetzt zu beleben versucht?
Du hast nur das gemacht, was Kolleginnen deines Standes und deiner Art immer wieder gerne versuchen: den normal denkenden Kollegen ein schlechtes Gewissen zu machen, in der Hoffnung und der Absicht, sie für die missionarische Komponente des Berufs zu gewinnen. In einem jungen Kollegium hättest du einen guten Stand in der Schulleitung. Das Ministerium wäre stolz auf dich und deine Mannschaft. So lassen sich die Bezüge weiter kürzen und die Arbeitsbedingungen erschweren; die Arbeit wäre trotzdem gemacht... Respekt!
Noch etwas: gelingt euch Kamikazepädagoginnen es nicht, uns dieses schlechte Gewissen einzureden, dann habt ihr über kurz oder lang die Probleme, denn ihr müsst den Sturm selbst aushalten, den ihr als Wind gesät habt, dadurch, dass hier schnell etwas organisiert und da rasch nebenher etwas durchgeführt wird, seid ihr diejenigen, die all das dann auch aushalten müssen, während für unsereins gilt: Schulschluss = Dienstschluss. Bei gleicher Bezahlung.
Aber das Land braucht Leute wie dich, die die ver(w)irrte Jugend auf den rechten Weg bringen. Weiter so!
Kleiner Tipp: die Landesbeamtengesetze regeln die Arbeitszeiten... und insofern steht das bayr. Landesbeamtengesetz über dem BayEUG. Nur was danach innerhalb der Wochenarbeitszeit zu leisten ist, wird auch geleistet bzw. muss geleistet werden. Ich habe nicht gesagt, dass es zwischen beiden Widersprüche gibt. I
Gedankenspiel zum Referendariat
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Re: Gedankenspiel zum Referendariat
Ähh ... auch wenn es nicht ganz hier dazu passt: Ich bin nicht weiblich! Und im Gegenzug könnte man dir vorwerfen, dass du engagierten Kollegen ebenfalls ein schlechtes Gewissen machst und ihnen die Einsatzfreude nimmst.LatinaTeacharin hat geschrieben:Wow - und mit welchen Argumenten hast du die Diskussion jetzt zu beleben versucht?
Du hast nur das gemacht, was Kolleginnen deines Standes und deiner Art immer wieder gerne versuchen: den normal denkenden Kollegen ein schlechtes Gewissen zu machen, in der Hoffnung und der Absicht, sie für die missionarische Komponente des Berufs zu gewinnen. In einem jungen Kollegium hättest du einen guten Stand in der Schulleitung. Das Ministerium wäre stolz auf dich und deine Mannschaft. So lassen sich die Bezüge weiter kürzen und die Arbeitsbedingungen erschweren; die Arbeit wäre trotzdem gemacht... Respekt!
Polemik. Darauf antworte ich nichtNoch etwas: gelingt euch Kamikazepädagoginnen es nicht, uns dieses schlechte Gewissen einzureden, dann habt ihr über kurz oder lang die Probleme, denn ihr müsst den Sturm selbst aushalten, den ihr als Wind gesät habt, dadurch, dass hier schnell etwas organisiert und da rasch nebenher etwas durchgeführt wird, seid ihr diejenigen, die all das dann auch aushalten müssen, während für unsereins gilt: Schulschluss = Dienstschluss. Bei gleicher Bezahlung.
Aber das Land braucht Leute wie dich, die die ver(w)irrte Jugend auf den rechten Weg bringen. Weiter so!
Falsch. Nicht das Landesbeamtengesetz regelt die Arbeitszeit, sondern die Arbeitszeitverordnungen. Dort spricht man auch von einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Sprich auch der Staat geht davon aus, dass man nicht immer nach 41 Stunden nach Hause gehen kann.Kleiner Tipp: die Landesbeamtengesetze regeln die Arbeitszeiten... und insofern steht das bayr. Landesbeamtengesetz über dem BayEUG. Nur was danach innerhalb der Wochenarbeitszeit zu leisten ist, wird auch geleistet bzw. muss geleistet werden. Ich habe nicht gesagt, dass es zwischen beiden Widersprüche gibt. I
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Re: Gedankenspiel zum Referendariat
Wenn du männlich bist, dann ist deine Einstellung umso unverständlicher....
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Re: Gedankenspiel zum Referendariat
Und so ein Kommentar nach der ganzen Sexismusdebatte der letzten Wochen
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Re: Gedankenspiel zum Referendariat
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - das hat erstmal nichts mit den zu leistenen Stunden eines Beamten zu tun. Ich denke, dass man vielmehr in der "Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV)" nachlesen sollte, und da geht's erstmal locker mit einem schwer zu definierenden Satz los: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche.Für mich ist u.a. das BayEUG zuständig und daran muss ich mich halten.