Ich mach s kurz:
- beide Stunden gezeigt
- vorm Kolloquium explizit nachgefragt, ob ich zugelassen bin
- Prüfungskommission sagte eindeutig JA (bedeutet die Summe beider Stunden haben mindestens eine 4 ergeben müssen)
- Kolloquium durchgeführt
- Kommission gratulierte mir
- BESTANDEN
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- 3 Stunden später ruft mich die Seminarleitung an und sagt ich hätte nicht bestanden, da ich eine 5 und eine 4 hätte
Wer hat Erfahrung mit einer Prüfungsanfechtung`?
Wie stehen die Chancen?
Chance einer Prüfungsanfechtung
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Dein Ernst??
Gehts um NRW?
Du hättest damit nicht zum Kolloquium zugelassen werden dürfen. Daher würde ich es schon anfechten. Wie soll das gehen, dass man im Nachhinein die Note ändert??
Den Weg würde ich jedem Fall gehen!
Gehts um NRW?
Du hättest damit nicht zum Kolloquium zugelassen werden dürfen. Daher würde ich es schon anfechten. Wie soll das gehen, dass man im Nachhinein die Note ändert??
Den Weg würde ich jedem Fall gehen!
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Ja, NRW.
Ja, ist leider voll mein ernst. Entweder kannte die Prüfungskommission die Prüfungsordnung nicht oder Sie haben im Nachhinein was geändert... ich weiß es nicht.
Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011:
"Die Staatsprüfung wird nach der zweiten Unterrichtspraktischen Prüfung als nicht
bestanden abgebrochen, wenn die Summe der Noten der Unterrichtspraktischen
Prüfungen geteilt durch zwei schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist.
Nur in diesem Fall wird das Kolloquium nicht mehr durchgeführt."
Ja, ist leider voll mein ernst. Entweder kannte die Prüfungskommission die Prüfungsordnung nicht oder Sie haben im Nachhinein was geändert... ich weiß es nicht.
Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011:
"Die Staatsprüfung wird nach der zweiten Unterrichtspraktischen Prüfung als nicht
bestanden abgebrochen, wenn die Summe der Noten der Unterrichtspraktischen
Prüfungen geteilt durch zwei schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist.
Nur in diesem Fall wird das Kolloquium nicht mehr durchgeführt."
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- Registriert: 28.08.2009, 10:46:00
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Welche Noten wurden dir mitgeteilt, als dir zur bestandenen Prüfung gratuliert wurde?
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
"Welche Noten wurden dir mitgeteilt, als dir zur bestandenen Prüfung gratuliert wurde?"
Zitat: "Sie haben in Sport eine 4 und in SW eine 5, insgesamt haben Sie eine gute 3, herzlichen Glückwunsch ..."
Ich war so aufgeregt, dass ich es zwar mitbekommen habe, aber mir gedacht habe, sie werden schon wissen, was sie tun...
Wieso wurde ich denn zum Kolloquium zugelassen?
Zitat: "Sie haben in Sport eine 4 und in SW eine 5, insgesamt haben Sie eine gute 3, herzlichen Glückwunsch ..."
Ich war so aufgeregt, dass ich es zwar mitbekommen habe, aber mir gedacht habe, sie werden schon wissen, was sie tun...
Wieso wurde ich denn zum Kolloquium zugelassen?
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
Klingt nach einem krassen Formfehler, der für eine Anfechtung durchaus Erfolg versprechen könnte - sofern du diese Aussage im Zweifelsfall dann auch beweisen kannst.
Re: Chance einer Prüfungsanfechtung
"Klingt nach einem krassen Formfehler, der für eine Anfechtung durchaus Erfolg versprechen könnte - sofern du diese Aussage im Zweifelsfall dann auch beweisen kannst."
Freund von mir ist im Schulministerium, er sagte mir, dass die Chance bei 50% liegen würde.
Hatte den Vorsitzenden privat kontaktiert gehabt. Zitat: "Ich bedauere zutiefst, dass es zu dieser Situation gekommen ist."
Freund von mir ist im Schulministerium, er sagte mir, dass die Chance bei 50% liegen würde.
Hatte den Vorsitzenden privat kontaktiert gehabt. Zitat: "Ich bedauere zutiefst, dass es zu dieser Situation gekommen ist."