Chance einer Prüfungsanfechtung

Abbruch des Ref? Durchgefallen - was dann?
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Bruce1984
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Bruce1984 »

Stark hat geschrieben:Klingt nach einem krassen Formfehler, der für eine Anfechtung durchaus Erfolg versprechen könnte - sofern du diese Aussage im Zweifelsfall dann auch beweisen kannst.

Grüße dich

Bräuchte evtl noch weitere Argumente, die ich für meinen Anwalt einbringen kann.

Hättest noch Ideen?

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Bruce1984
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Bruce1984 »

Max_Cohen hat geschrieben:
Stark hat geschrieben:Klingt nach einem krassen Formfehler, der für eine Anfechtung durchaus Erfolg versprechen könnte - sofern du diese Aussage im Zweifelsfall dann auch beweisen kannst.
Der Beweis liegt in der Prüfungsakte beim LPA in Form der Niederschrift zum Kolloquium gem. § 33 (5) OVP.

Grüße dich

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Bruce1984
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Bruce1984 »

cobalt8 hat geschrieben:Normalerweise bin ich kein Freund von Anfechtungen aufgrund von Formfehlern, da dies ja grundsätzlich nichts am gezeigten Unterricht ändert. In diesem Fall hat aber meiner Meinung nach die Kommission Fehler gemacht die nicht hätten passieren dürfen! Ich finde da kann man schon auch mal grundsätzlich die Eignung/Qualität der Kommission Frage stellen. Wer sagt, dass bei der Unterrichtsbewertung nicht auch Fehler passiert sind, wenn es scheinbar nicht mal möglich ist aus zwei Zahlen einen Mittelwert zu bilden.

Grüße dich

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Bruce1984
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Bruce1984 »

*Sissy* hat geschrieben:Berechtigte Sorge, dass die Regularien und Kriterien dieser Prüfung des 2. Staatsexamens der Kommission nicht bekannt sind. Wer nicht mal die Bestehensregeln kennt, kennt evtl auch die anderen Kriterien für das Bestehen der Prüfung nicht.

Grüße dich

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Bruce1984
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Bruce1984 »

CaraM. hat geschrieben:Ich glaube Bruce meint, man habe ihm ja gratuliert und ihn zum Abschlusskolloquium zugelassen. Man hat ihn ja nicht für ungeeignet erklärt.

Also entweder wusste die Prüfungskommission nicht, dass er mit einer 4 und 5 durchfällt, oder sie wussten nicht, dass er dann nicht ins Abschlusskolloquium braucht.

Und es ist in der Tat merkwürdig und menschlich nachvollziehbar, dass man denkt, hier stimme etwas nicht.

Nur: Dass man nicht ins Abschlusskolloquium muss, wenn die beiden Noten nicht reichen, ist ja nur ein Entgegenkommen in meinen Augen, denn es ist ja überflüssig es abzuhalten, wenn man dadurch das Ergebnis nicht mehr umkehren kann.

Deshalb ist es sicher ganz richtig nachzuprüfen, ob das AK, das man nicht mehr machen muss zu "Formfehlern" gehört. Darin liegt für mich der wichtigste Punkt. (Das glaube ich persönlich zwar nicht, aber ich bin ja kein Jurist.)

Und wenn man da eine Chance sieht, kann man es ja versuchen.
Ist ja nicht verboten.

Grüße dich

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Löwenherz
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Re: Chance einer Prüfungsanfechtung

Beitrag von Löwenherz »

Wenn den Anwalt keine juristischen Gründe finden kann helfen auch Mutmaßungen fremder Menschen in einem Forum nicht mehr weiter Bruce. Tut mir leid für dich, aber am Ende können wenn überhaupt, dann juristische Argumente einen entsprechenden Druck aufbauen, kein wildes Raten unsererseits, die wir alle die konkrete Situation gar nicht erlebt haben.

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