Hallo,
kann jemand weiterhelfen?
Ein Bekannter von mir macht in Hamburg die Wiederholungsprüfung.
Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten bestehen für ihn, falls er durch die Wiederholunsgprüfung fällt?
Gibt es die Möglichkeit einer ZWEITEN Wiederholungsprüfung?
Kann man nach dem Durchfallen nirgends arbeiten? Nicht mal im Angestelltenverhältnis?
Kann man nicht bei Privatschulen arbeiten?
Soweit ich das verstanden habe, kann jemand mit einer anderen Fächerkombi einen Neuversuch starten, ja?
Geht das nur im anderen Bundesland?
Hamburg/Wiederholungsprüfung durchfallen
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Re: Hamburg/Wiederholungsprüfung durchfallen
Logisch. An Privatschulen arbeiten üblicherweise Lehrer, die irgendwie das 2. Staatsexamen nicht geschafft haben.szalo hat geschrieben: Kann man nicht bei Privatschulen arbeiten?
Re: Hamburg/Wiederholungsprüfung durchfallen
Wenn du rumtrollen willst, such dir einen anderen Thread.MarlboroMan84 hat geschrieben: Logisch. An Privatschulen arbeiten üblicherweise Lehrer, die irgendwie das 2. Staatsexamen nicht geschafft haben.
Ich suche klare präzise Antworten.
Was soll an der Frage so unLOGISCH sein, ob man nach RECHTSLAGE bei Privatschulen sich bewerben dürfte oder nicht?!
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Re: Hamburg/Wiederholungsprüfung durchfallen
Ich habe die Frage beantwortet.
Re: Hamburg/Wiederholungsprüfung durchfallen
Moin,
ich will mich mal an die Beantwortung eines Teils der Fragen machen. Ich tue dies nach bestem Wissen und Gewissen, überblicke aber nicht alle 16 Bundesländer und kann daher nur einen generellen Überblick liefern, im Zweifelsfall dürfte das Lehrerprüfungsamt des betreffenden Landes der geeignete Ansprechpartner für weitergehende Fragen sein.
Viel Glück!
LG
Monte
PS: Würde mich über Ergänzungen und ggf. Korrekturen freuen, wir sind alle nicht perfekt.
ich will mich mal an die Beantwortung eines Teils der Fragen machen. Ich tue dies nach bestem Wissen und Gewissen, überblicke aber nicht alle 16 Bundesländer und kann daher nur einen generellen Überblick liefern, im Zweifelsfall dürfte das Lehrerprüfungsamt des betreffenden Landes der geeignete Ansprechpartner für weitergehende Fragen sein.
Im Regelfall nicht.szalo hat geschrieben: Gibt es die Möglichkeit einer ZWEITEN Wiederholungsprüfung?
Du meinst als Lehrer an öffentlichen Schulen, nehme ich an Es gibt keinerlei Möglichkeit auf eine Planstelle. Auch die Chance auf eine Vertretungsstelle dürfte äußerst gering sein. Schleswig-Holstein z.B. schließt Bewerber mit endgültig nicht bestandenem 2. Staatsexamen kategorisch aus. Vor einigen Jahren haben sie noch geschrieben, dass man ausnahmsweise mit nicht bestandener 2. Staatsprüfung als Vertretungslehrer arbeiten kann, wenn man nachweist, (ich vereinfache jetzt etwas) dass die damaligen Gründe für das Durchfallen nicht mehr vorliegen, SH macht das aber jetzt (offiziell) nicht mehr. Hier könnte eine Nachfrage beim Lehrerprüfungsamt eines vom Lehrermangel besonders betroffenen Landes Klarheit schaffen, ich rechne aber sogar für z.B. Sachsen mit einer negativen Antwort.szalo hat geschrieben: Kann man nach dem Durchfallen nirgends arbeiten? Nicht mal im Angestelltenverhältnis?
Ja, das kann man. Seiteneinsteiger können sich dort sogar nachqualifizieren (analog zum 2. Staatsexamen), ggf. kommt diese Möglichkeit auch für deinen Freund in Betracht, jedoch würde das dann nur für Privatschulen gelten und ihm keine "Hintertür" in den Staatsdienst öffnen.szalo hat geschrieben: Kann man nicht bei Privatschulen arbeiten?
Das trifft nicht zu. Dein Freund wäre in seiner Lehrerlaufbahn (z.B. Lehramt für Gymnasien) endgültig durchgefallen, unabhängig von der Fächerkombination. Ein zweites Referendariat kann dann nur in einer anderen Lehrerlaufbahn (z.B. Grundschule) abgeleistet werden. Dies setzt ein zweites Lehramtsstudium voraus.szalo hat geschrieben: Soweit ich das verstanden habe, kann jemand mit einer anderen Fächerkombi einen Neuversuch starten, ja? Geht das nur im anderen Bundesland?
Viel Glück!
LG
Monte
PS: Würde mich über Ergänzungen und ggf. Korrekturen freuen, wir sind alle nicht perfekt.